
NEU: Aussagen von Kommissar Almunia, Hintergrund
BRüSSEL (AFP)--Die millionenschweren Finanzhilfen des Landes Rheinland-Pfalz für den insolventen Nürburgring sind unzulässig gewesen. Die EU-Kommission teilte am Mittwoch in Brüssel mit, dass die Hilfen aus Steuergeldern "für die Rennstrecke, den Freizeitpark und die Hotels am Nürburgring nicht mit den EU-Beihilferechtsvorschriften vereinbar waren". Der Käufer der weltbekannten Rennstrecke in der Eifel, der Automobilzulieferer Capricorn, müsse jedoch nicht für die Rückzahlung haften.
Für das Land Rheinland-Pfalz ist die Unterstützung eine höchst unangenehme Fehlinvestition. Alle aus Sicht der EU-Kommission zu Unrecht unterstützten Unternehmen befinden sich inzwischen im Insolvenzverfahren. Die EU-Kommission hatte im März 2012 eine Untersuchung einer Reihe von Beihilfen in Gesamthöhe von 456 Millionen Euro eingeleitet, die den Nürburgring-Gesellschaften im Zeitraum 2002 bis 2012 in erster Linie vom Land Rheinland-Pfalz gewährt worden waren. Im August dehnte sie die Untersuchung auf weitere Maßnahmen aus, mit denen eine unmittelbar bevorstehende Insolvenz der Unternehmen abgewendet werden sollte.
"Regierungen dürfen Unternehmen in Schwierigkeiten unterstützen, sofern sie dabei die EU-Beihilfevorschriften beachten, mit denen die Verschwendung von Steuergeldern und ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden sollen", erklärte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia in Brüssel. "Solche Beihilfen müssen dazu dienen, Unternehmen umzustrukturieren und wieder auf Erfolgskurs zu bringen, statt sie künstlich über Wasser zu halten. Im Falle des Nürburgrings verstießen die Fördermaßnahmen ganz klar gegen die Beihilfevorschriften."
Der Käufer der Rennstrecke, das Unternehmen Capricorn, bleibt nach der Entscheidung der europäischen Wettbewerbshüter jedoch davon verschont, die zu Unrecht geflossenen Gelder zurückzuzahlen. Die Vermögenswerte seien "in einem offenen und transparenten Bieterverfahren zu ihrem Marktwert veräußert" worden, teilte die EU-Kommission mit. "Somit haftet der Erwerber nicht für die Rückzahlung der unvereinbaren Beihilfen."
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October 01, 2014 06:38 ET (10:38 GMT)