Balda Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
07.10.2014 15:09
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Balda Aktiengesellschaft
Bad Oeynhausen
ISIN DE0005215107
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung für das
Geschäftsjahr vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, dem
18. November 2014, um 11:00 Uhr im Ringlokschuppen, Stadtheider Straße
11, 33609 Bielefeld, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für
das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014 ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für
die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr vom 1.
Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014, des Berichts des
Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung
des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das
Geschäftsjahr vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im
Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen,
weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss
bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
festgestellt ist. Über den Vorschlag des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns stimmen die Aktionäre unter dem
Tagesordnungspunkt 2 ab. Für die übrigen Unterlagen, die unter
diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz
generell lediglich die Information der Aktionäre durch die
Möglichkeit zur Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch
die Hauptversammlung vor.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf eine
Dividendenausschüttung zu verzichten und den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014 von EUR
38.747.562,50 vollumfänglich, d.h. in Höhe von EUR
38.747.562,50, auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli
2013 bis zum 30. Juni 2014 sowie eines ehemaligen
Vorstandsmitgliedes für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2012 bis
zum 30. Juni 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, hinsichtlich der
Entscheidung über die Entlastung des amtierenden
Vorstandsmitglieds Herrn Oliver Oechsle und der ehemaligen
Vorstandsmitglieder Herrn Dr. Dieter Brenken und Herrn Dominik
Müser, die im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni
2014 amtiert haben, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Dem amtierenden Vorstandsmitglied Herrn Oliver
Oechsle wird für seine Amtszeit vom 14. Oktober 2013 bis zum
30. Juni 2014 Entlastung erteilt.
b) Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Herrn Dr. Dieter
Brenken wird für seine Amtszeit vom 5. September 2013 bis
zum 30. Juni 2014 Entlastung erteilt.
c) Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Herrn Dominik
Müser wird für seine Amtszeit vom 1. Juli 2013 bis zum 14.
Oktober 2013 keine Entlastung erteilt.
Die Entscheidung über die Entlastung des ehemaligen
Vorstandsmitglieds Herrn James Lim im Hinblick auf das
Geschäftsjahr vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013 wurde auf
der letzten Hauptversammlung vertagt. Vor diesem Hintergrund
schlagen Vorstand und Aufsichtsrat nunmehr vor, folgenden
weiteren Beschluss zu fassen:
d) Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Herrn James Lim
wird für seine Amtszeit vom 1. Juli 2012 bis zum 31.
Dezember 2012 keine Entlastung erteilt.
Es ist vorgesehen, über die Entlastung der Vorstandsmitglieder
einzeln abzustimmen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli
2013 bis zum 30. Juni 2014 sowie der ehemaligen
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2012
bis zum 30. Juni 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, hinsichtlich der
Entscheidung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2013 bis zum
30. Juni 2014 amtiert haben, folgende Beschlüsse zu fassen:
Amtierende Aufsichtsratsmitglieder, die vom 4. September 2013
bis zum 30. Juni 2014 amtiert haben:
a) Dem amtierenden Aufsichtsratsmitglied Herrn Dr.
Thomas van Aubel wird für seine Amtszeit vom 4. September
2013 bis zum 30. Juni 2014 Entlastung erteilt.
b) Dem amtierenden Aufsichtsratsmitglied Frau Frauke
Vogler wird für ihre Amtszeit vom 4. September 2013 bis zum
30. Juni 2014 Entlastung erteilt.
c) Dem amtierenden Aufsichtsratsmitglied Herrn Klaus
Rueth wird für seine Amtszeit vom 4. September 2013 bis zum
30. Juni 2014 Entlastung erteilt.
Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder, die vom 1. Juli 2013 bis
zum 4. September 2013 amtiert haben:
d) Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn Dr.
Michael Naschke wird für seine Amtszeit vom 1. Juli 2013 bis
zum 4. September 2013 keine Entlastung erteilt.
e) Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn
Wilfried Niemann wird für seine Amtszeit vom 1. Juli 2013
bis zum 4. September 2013 Entlastung erteilt.
f) Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Frau Irene
Scheteling wird für ihre Amtszeit vom 1. Juli 2013 bis zum
4. September 2013 Entlastung erteilt.
Die Entscheidung über die Entlastung der ehemaligen
Aufsichtsratsmitglieder, die im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2012
bis zum 30. Juni 2013 amtiert haben, wurde auf der letzten
Hauptversammlung vertagt. Vor diesem Hintergrund schlagen
Vorstand und Aufsichtsrat nunmehr vor, folgende weitere
Beschlüsse zu fassen:
g) Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn Dr.
Michael Naschke wird für seine Amtszeit vom 1. Juli 2012 bis
zum 30. Juni 2013 keine Entlastung erteilt.
h) Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn
Wilfried Niemann wird für seine Amtszeit vom 1. März 2013
bis zum 30. Juni 2013 Entlastung erteilt.
i) Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Frau Irene
Scheteling wird für ihre Amtszeit vom 1. März 2013 bis zum
30. Juni 2013 Entlastung erteilt.
j) Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn
Yu-Sheng Kai wird für seine Amtszeit vom 1. Juli 2012 bis
zum 28. Februar 2013 keine Entlastung erteilt.
k) Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn Ted
Gerlach wird für seine Amtszeit vom 7. November 2012 bis zum
28. Februar 2013 Entlastung erteilt.
l) Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn
Chun-Chen Chen wird für seine Amtszeit vom 1. Juli 2012 bis
zum 7. November 2012 keine Entlastung erteilt.
Es ist vorgesehen, über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder einzeln abzustimmen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014/2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis
zum 30. Juni 2015 zu wählen.
6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
hinsichtlich des Rechts des Versammlungsleiters zur
Beschränkung des Rede- und Fragerechts der Aktionäre auf der
Hauptversammlung
Die derzeitige Fassung der Satzung ermächtigt den Vorsitzenden
bzw. Versammlungsleiter gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 dazu, das
Frage- und Rederecht der Aktionäre bei Bedarf zeitlich
angemessen zu beschränken. Der BGH hat entschieden, dass die
Satzung einer AG eine detailliertere Regelung zur angemessenen
zeitlichen Beschränkung von Frage- und Rederecht der Aktionäre
durch den Versammlungsleiter vorsehen kann.
Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor,
zu beschließen:
§ 17 Abs. 2 Satz 2 der Satzung wird wie folgt geändert:
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