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DGAP-HV: Balda Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.11.2014 in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Balda Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
07.10.2014 15:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Balda Aktiengesellschaft 
 
   Bad Oeynhausen 
 
   ISIN DE0005215107 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung für das 
   Geschäftsjahr vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, dem 
   18. November 2014, um 11:00 Uhr im Ringlokschuppen, Stadtheider Straße 
   11, 33609 Bielefeld, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für 
   das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014 ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für 
           die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr vom 1. 
           Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014, des Berichts des 
           Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung 
           des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts des Vorstands 
           zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das 
           Geschäftsjahr vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im 
           Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, 
           weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss 
           bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
           festgestellt ist. Über den Vorschlag des Vorstands für die 
           Verwendung des Bilanzgewinns stimmen die Aktionäre unter dem 
           Tagesordnungspunkt 2 ab. Für die übrigen Unterlagen, die unter 
           diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz 
           generell lediglich die Information der Aktionäre durch die 
           Möglichkeit zur Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch 
           die Hauptversammlung vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf eine 
           Dividendenausschüttung zu verzichten und den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014 von EUR 
           38.747.562,50 vollumfänglich, d.h. in Höhe von EUR 
           38.747.562,50, auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 
           2013 bis zum 30. Juni 2014 sowie eines ehemaligen 
           Vorstandsmitgliedes für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2012 bis 
           zum 30. Juni 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, hinsichtlich der 
           Entscheidung über die Entlastung des amtierenden 
           Vorstandsmitglieds Herrn Oliver Oechsle und der ehemaligen 
           Vorstandsmitglieder Herrn Dr. Dieter Brenken und Herrn Dominik 
           Müser, die im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 
           2014 amtiert haben, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
 
       a)    Dem amtierenden Vorstandsmitglied Herrn Oliver 
             Oechsle wird für seine Amtszeit vom 14. Oktober 2013 bis zum 
             30. Juni 2014 Entlastung erteilt. 
 
 
       b)    Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Herrn Dr. Dieter 
             Brenken wird für seine Amtszeit vom 5. September 2013 bis 
             zum 30. Juni 2014 Entlastung erteilt. 
 
 
       c)    Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Herrn Dominik 
             Müser wird für seine Amtszeit vom 1. Juli 2013 bis zum 14. 
             Oktober 2013 keine Entlastung erteilt. 
 
 
 
           Die Entscheidung über die Entlastung des ehemaligen 
           Vorstandsmitglieds Herrn James Lim im Hinblick auf das 
           Geschäftsjahr vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013 wurde auf 
           der letzten Hauptversammlung vertagt. Vor diesem Hintergrund 
           schlagen Vorstand und Aufsichtsrat nunmehr vor, folgenden 
           weiteren Beschluss zu fassen: 
 
 
       d)    Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Herrn James Lim 
             wird für seine Amtszeit vom 1. Juli 2012 bis zum 31. 
             Dezember 2012 keine Entlastung erteilt. 
 
 
 
           Es ist vorgesehen, über die Entlastung der Vorstandsmitglieder 
           einzeln abzustimmen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 
           2013 bis zum 30. Juni 2014 sowie der ehemaligen 
           Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2012 
           bis zum 30. Juni 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, hinsichtlich der 
           Entscheidung über die Entlastung der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2013 bis zum 
           30. Juni 2014 amtiert haben, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
 
           Amtierende Aufsichtsratsmitglieder, die vom 4. September 2013 
           bis zum 30. Juni 2014 amtiert haben: 
 
 
       a)    Dem amtierenden Aufsichtsratsmitglied Herrn Dr. 
             Thomas van Aubel wird für seine Amtszeit vom 4. September 
             2013 bis zum 30. Juni 2014 Entlastung erteilt. 
 
 
       b)    Dem amtierenden Aufsichtsratsmitglied Frau Frauke 
             Vogler wird für ihre Amtszeit vom 4. September 2013 bis zum 
             30. Juni 2014 Entlastung erteilt. 
 
 
       c)    Dem amtierenden Aufsichtsratsmitglied Herrn Klaus 
             Rueth wird für seine Amtszeit vom 4. September 2013 bis zum 
             30. Juni 2014 Entlastung erteilt. 
 
 
 
           Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder, die vom 1. Juli 2013 bis 
           zum 4. September 2013 amtiert haben: 
 
 
       d)    Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn Dr. 
             Michael Naschke wird für seine Amtszeit vom 1. Juli 2013 bis 
             zum 4. September 2013 keine Entlastung erteilt. 
 
 
       e)    Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn 
             Wilfried Niemann wird für seine Amtszeit vom 1. Juli 2013 
             bis zum 4. September 2013 Entlastung erteilt. 
 
 
       f)    Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Frau Irene 
             Scheteling wird für ihre Amtszeit vom 1. Juli 2013 bis zum 
             4. September 2013 Entlastung erteilt. 
 
 
 
           Die Entscheidung über die Entlastung der ehemaligen 
           Aufsichtsratsmitglieder, die im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2012 
           bis zum 30. Juni 2013 amtiert haben, wurde auf der letzten 
           Hauptversammlung vertagt. Vor diesem Hintergrund schlagen 
           Vorstand und Aufsichtsrat nunmehr vor, folgende weitere 
           Beschlüsse zu fassen: 
 
 
       g)    Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn Dr. 
             Michael Naschke wird für seine Amtszeit vom 1. Juli 2012 bis 
             zum 30. Juni 2013 keine Entlastung erteilt. 
 
 
       h)    Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn 
             Wilfried Niemann wird für seine Amtszeit vom 1. März 2013 
             bis zum 30. Juni 2013 Entlastung erteilt. 
 
 
       i)    Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Frau Irene 
             Scheteling wird für ihre Amtszeit vom 1. März 2013 bis zum 
             30. Juni 2013 Entlastung erteilt. 
 
 
       j)    Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn 
             Yu-Sheng Kai wird für seine Amtszeit vom 1. Juli 2012 bis 
             zum 28. Februar 2013 keine Entlastung erteilt. 
 
 
       k)    Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn Ted 
             Gerlach wird für seine Amtszeit vom 7. November 2012 bis zum 
             28. Februar 2013 Entlastung erteilt. 
 
 
       l)    Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn 
             Chun-Chen Chen wird für seine Amtszeit vom 1. Juli 2012 bis 
             zum 7. November 2012 keine Entlastung erteilt. 
 
 
 
           Es ist vorgesehen, über die Entlastung der 
           Aufsichtsratsmitglieder einzeln abzustimmen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014/2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
           Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des 
           Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis 
           zum 30. Juni 2015 zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Änderung der Satzung 
           hinsichtlich des Rechts des Versammlungsleiters zur 
           Beschränkung des Rede- und Fragerechts der Aktionäre auf der 
           Hauptversammlung 
 
 
           Die derzeitige Fassung der Satzung ermächtigt den Vorsitzenden 
           bzw. Versammlungsleiter gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 dazu, das 
           Frage- und Rederecht der Aktionäre bei Bedarf zeitlich 
           angemessen zu beschränken. Der BGH hat entschieden, dass die 
           Satzung einer AG eine detailliertere Regelung zur angemessenen 
           zeitlichen Beschränkung von Frage- und Rederecht der Aktionäre 
           durch den Versammlungsleiter vorsehen kann. 
 
 
           Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, 
           zu beschließen: 
 
 
           § 17 Abs. 2 Satz 2 der Satzung wird wie folgt geändert: 
 
 

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October 07, 2014 09:10 ET (13:10 GMT)

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