Balda Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 07.10.2014 15:09 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Balda Aktiengesellschaft Bad Oeynhausen ISIN DE0005215107 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, dem 18. November 2014, um 11:00 Uhr im Ringlokschuppen, Stadtheider Straße 11, 33609 Bielefeld, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014 ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014 Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Über den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns stimmen die Aktionäre unter dem Tagesordnungspunkt 2 ab. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf eine Dividendenausschüttung zu verzichten und den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014 von EUR 38.747.562,50 vollumfänglich, d.h. in Höhe von EUR 38.747.562,50, auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014 sowie eines ehemaligen Vorstandsmitgliedes für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, hinsichtlich der Entscheidung über die Entlastung des amtierenden Vorstandsmitglieds Herrn Oliver Oechsle und der ehemaligen Vorstandsmitglieder Herrn Dr. Dieter Brenken und Herrn Dominik Müser, die im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014 amtiert haben, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Dem amtierenden Vorstandsmitglied Herrn Oliver Oechsle wird für seine Amtszeit vom 14. Oktober 2013 bis zum 30. Juni 2014 Entlastung erteilt. b) Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Herrn Dr. Dieter Brenken wird für seine Amtszeit vom 5. September 2013 bis zum 30. Juni 2014 Entlastung erteilt. c) Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Herrn Dominik Müser wird für seine Amtszeit vom 1. Juli 2013 bis zum 14. Oktober 2013 keine Entlastung erteilt. Die Entscheidung über die Entlastung des ehemaligen Vorstandsmitglieds Herrn James Lim im Hinblick auf das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013 wurde auf der letzten Hauptversammlung vertagt. Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat nunmehr vor, folgenden weiteren Beschluss zu fassen: d) Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Herrn James Lim wird für seine Amtszeit vom 1. Juli 2012 bis zum 31. Dezember 2012 keine Entlastung erteilt. Es ist vorgesehen, über die Entlastung der Vorstandsmitglieder einzeln abzustimmen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014 sowie der ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, hinsichtlich der Entscheidung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014 amtiert haben, folgende Beschlüsse zu fassen: Amtierende Aufsichtsratsmitglieder, die vom 4. September 2013 bis zum 30. Juni 2014 amtiert haben: a) Dem amtierenden Aufsichtsratsmitglied Herrn Dr. Thomas van Aubel wird für seine Amtszeit vom 4. September 2013 bis zum 30. Juni 2014 Entlastung erteilt. b) Dem amtierenden Aufsichtsratsmitglied Frau Frauke Vogler wird für ihre Amtszeit vom 4. September 2013 bis zum 30. Juni 2014 Entlastung erteilt. c) Dem amtierenden Aufsichtsratsmitglied Herrn Klaus Rueth wird für seine Amtszeit vom 4. September 2013 bis zum 30. Juni 2014 Entlastung erteilt. Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder, die vom 1. Juli 2013 bis zum 4. September 2013 amtiert haben: d) Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn Dr. Michael Naschke wird für seine Amtszeit vom 1. Juli 2013 bis zum 4. September 2013 keine Entlastung erteilt. e) Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn Wilfried Niemann wird für seine Amtszeit vom 1. Juli 2013 bis zum 4. September 2013 Entlastung erteilt. f) Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Frau Irene Scheteling wird für ihre Amtszeit vom 1. Juli 2013 bis zum 4. September 2013 Entlastung erteilt. Die Entscheidung über die Entlastung der ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder, die im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013 amtiert haben, wurde auf der letzten Hauptversammlung vertagt. Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat nunmehr vor, folgende weitere Beschlüsse zu fassen: g) Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn Dr. Michael Naschke wird für seine Amtszeit vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013 keine Entlastung erteilt. h) Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn Wilfried Niemann wird für seine Amtszeit vom 1. März 2013 bis zum 30. Juni 2013 Entlastung erteilt. i) Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Frau Irene Scheteling wird für ihre Amtszeit vom 1. März 2013 bis zum 30. Juni 2013 Entlastung erteilt. j) Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn Yu-Sheng Kai wird für seine Amtszeit vom 1. Juli 2012 bis zum 28. Februar 2013 keine Entlastung erteilt. k) Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn Ted Gerlach wird für seine Amtszeit vom 7. November 2012 bis zum 28. Februar 2013 Entlastung erteilt. l) Dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Herrn Chun-Chen Chen wird für seine Amtszeit vom 1. Juli 2012 bis zum 7. November 2012 keine Entlastung erteilt. Es ist vorgesehen, über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder einzeln abzustimmen. 5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014/2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015 zu wählen. 6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung hinsichtlich des Rechts des Versammlungsleiters zur Beschränkung des Rede- und Fragerechts der Aktionäre auf der Hauptversammlung Die derzeitige Fassung der Satzung ermächtigt den Vorsitzenden bzw. Versammlungsleiter gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 dazu, das Frage- und Rederecht der Aktionäre bei Bedarf zeitlich angemessen zu beschränken. Der BGH hat entschieden, dass die Satzung einer AG eine detailliertere Regelung zur angemessenen zeitlichen Beschränkung von Frage- und Rederecht der Aktionäre durch den Versammlungsleiter vorsehen kann. Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, zu beschließen: § 17 Abs. 2 Satz 2 der Satzung wird wie folgt geändert:
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October 07, 2014 09:10 ET (13:10 GMT)