mybet Holding SE: Hessischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Hängebeschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden
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09.10.2014 / 15:49
Kiel, 09. Oktober 2014 - Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat gestern die gegen den Hängebeschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (5L 1428/14.WI) gerichteten Beschwerden zurückgewiesen (Beschluss 8B 1686/14). Damit bleibt der bereits ergangene Hängebeschluss des VG Wiesbaden bestehen.
Der Vorstand der mybet Holding SE (Deutsche Börse Prime Standard; ISIN DE000A0JRU67), Sven Ivo Brinck, kommentiert: "Das Konzessionsverfahren ist grundsätzlich weiterhin intakt - wir gehen lediglich von einer zeitlichen Verzögerung aus, die so auch zu erwarten war. mybet gehört zum Kreis der Unternehmen, die vom Hessischen Innenministerium für die Erteilung einer Konzession ausgewählt worden sind. Wir befürworten weiterhin die Regulierung des Sportwettenmarkts in Deutschland und die damit verbundene Bekämpfung des Schwarzmarkts. Daher wünschen wir uns von den Gerichten eine schnelle Urteilsfindung, damit endlich Rechtssicherheit besteht".
Über mybet:
Die 1998 gegründete mybet Holding SE ist eine Finanzholding, die Beteiligungen an Unternehmen der europäischen Glücksspielbranche hält. Aktuell ist die mybet Holding SE an Firmen in Deutschland, Österreich, Belgien, Gibraltar und auf Malta beteiligt und beschäftigt rund 160 Mitarbeiter. Der Schwerpunkt der Unternehmensgruppe liegt auf den Produkten Sportwetten, Casino und Poker, die im Internet unter www.mybet.com und www.mybet.de sowie in Wettshops angeboten werden. Im Geschäftsjahr 2013 erwirtschaftete das Unternehmen rund 67 Mio. EUR Umsatz (2012: ca. 69 Mio. EUR) Die Aktien der mybet Holding SE notieren seit 1999 an der Deutschen Börse unter der ISIN DE000A0JRU67.
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