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DGAP-HV: Neschen Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.11.2014 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Neschen Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
23.10.2014 15:07 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Neschen AG 
 
   Bückeburg 
 
   Wertpapierkennnummer 502 130 
   ISIN DE 0005021307 
 
 
   Ergänzung der Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Dienstag, den 18. November 2014, 10.00 Uhr, in der 
 
   Deutsche Messe AG 
 
   Messegelände/Tagungsbereich Halle 2/ 
 
   30521 Hannover 
 
   Zur ordentlichen Hauptversammlung am 18. November 2014, einberufen im 
   Bundesanzeiger vom 10. Oktober 2014, hat der Antragsteller Oliver 
   Zinn, dessen Anteile den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, 
   nach § 122 Abs. 2 AktG verlangt, dass folgende Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden: 
 
     '6.   Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur 
           Erweiterung des Aufsichtsrats 
 
 
   Der Aktionär Herr Oliver Zinn schlägt vor zu beschließen, § 7 Abs. 1 
   der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen: 
 
   'Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern.' 
 
     7.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 
   Abs. 1 AktG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung bis zum Wirksamwerden der 
   unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Satzungsänderung aus drei 
   Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Mit 
   Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Änderung 
   der Satzung durch Eintragung in das Handelsregister wird sich der 
   Aufsichtsrat gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und dem dann neu 
   gefassten § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammensetzen, 
   die weiterhin jeweils sämtlich von der Hauptversammlung gewählt 
   werden. 
 
   Im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene Änderung 
   der Satzung zur Erweiterung des Aufsichtsrats von derzeit drei auf 
   zukünftig sechs Mitglieder schlägt der Aktionär Herr Oliver Zinn vor, 
   die folgenden drei weiteren Personen aufschiebend bedingt auf die 
   Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen 
   Satzungsänderung in das Handelsregister und für die Zeit bis zum 
   Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der 
   Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
   beginnt, nicht mitgerechnet wird, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der 
   Gesellschaft zu wählen: 
 
     -     Herr Guido Koch, 
           Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater bei Schulze 
           & Braun GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Achern. 
 
 
     -     Herr Dr. Stefan Weniger, 
           Geschäftsführer der hww Unternehmensberater GmbH, Berlin. 
 
 
     -     Herr Dr. Dirk Wolfertz, 
           Geschäftsführender Gesellschafter der Intec 
           Beteiligungsgesellschaft mbH, Bad Homburg, Vorsitzender des 
           Aufsichtsrates der Nucletron Electronic AG, München, Chairman 
           of the Board of Directors 3W Power S.A. Luxembourg. 
 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Für den Fall, dass Herr Dr. Weniger bereits unter TOP 5 zu einem 
   Mitglied des Aufsichtsrats gewählt wurde, behält sich der Aktionär 
   Herr Oliver Zinn vor, einen anderen Kandidaten zur Wahl vorzuschlagen. 
 
   Begründung zur Ergänzung der Tagesordnung: 
 
   Die Gesellschaft befindet sich nach wie vor in einem wirtschaftlich 
   schwierigen Umfeld. Um den Anforderungen in dieser Situation 
   bestmöglich gerecht zu werden, ist es angezeigt, den Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft mit zusätzlicher Restrukturierungsexpertise auszustatten. 
   Dies lässt sich durch die Erhöhung der Zahl der zu wählenden 
   Aufsichtsratsmitglieder von drei auf sechs sowie Wahl der genannten 
   Kandidaten bereits in der bevorstehenden Hauptversammlung erreichen. 
 
   Weiterhin hat die derzeitige satzungsmäßige Zahl von drei 
   Aufsichtsratsmitgliedern unter anderem zur Folge, dass 
   Beschlussfassungen aus rechtlichen Gründen nur möglich sind, wenn alle 
   Aufsichtsratsmitglieder an der Beschlussfassung mitwirken. Dies führt 
   in der täglichen Arbeit des Aufsichtsrats häufig zu nicht 
   unerheblichem Aufwand und Zeitverzögerungen in der Bearbeitung; 
   daneben besteht die Unsicherheit, dass der Aufsichtsrat wegen nicht 
   vollständiger Besetzung bis zu einer gerichtlichen Bestellung oder 
   Neuwahl durch die Hauptversammlung nicht beschlussfähig ist. Darüber 
   hinaus haben die rechtlichen Anforderungen an die Mitglieder des 
   Aufsichtsrats in den vergangenen Jahren zugenommen. Um diesen 
   zunehmenden gesetzlichen als auch den beschriebenen praktischen 
   Anforderungen auch zukünftig zu entsprechen, erscheint es sachgerecht, 
   die Zahl der zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder von drei auf sechs 
   zu erhöhen und die neu zu wählenden Mitglieder bereits in der 
   bevorstehenden Hauptversammlung zu wählen.' 
 
   Stellungnahme der Verwaltung: 
 
   Der Aufsichtsrat und - soweit die Änderung der Satzung betroffen ist - 
   der Vorstand empfehlen den Aktionären, bei den von Herrn Rolf-Werner 
   Zinn, Ascona/Schweiz, in Vertretung für den Aktionär Oliver Zinn im 
   Wege des Ergänzungsverlangens auf die Tagesordnung gesetzten TOP 6 und 
   TOP 7 mit Nein zu stimmen. 
 
   Der Aktionär Oliver Zinn beantragt unter TOP 6, § 7 Abs. 1 der Satzung 
   der Neschen AG zu ändern und den derzeit dreiköpfigen Aufsichtsrat auf 
   sechs Personen zu erweitern. Vorstand und Aufsichtsrat haben den 
   Vorschlag intensiv geprüft und bei dem Corporate-Governance-Experten 
   Prof. Dr. Peter Ruhwedel ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses 
   Gutachten kommt zum eindeutigen Ergebnis, dass für die Neschen AG 
   keine Veranlassung besteht, den Aufsichtsrat zu erweitern. Vorstand 
   und Aufsichtsrat sind nach eigener Abwägung, in die die Ergebnisse des 
   Gutachtens eingeflossen sind, zur Überzeugung gelangt, dass die 
   aktuelle Aufsichtsratsgröße von drei Aufsichtsräten für das 
   Unternehmen angemessen und vorteilhaft ist. Damit erfüllt die Neschen 
   AG nicht nur die rechtlichen Anforderungen, sondern vermeidet eine 
   unnötige Gremienkomplexität und -größe, fördert einfache und zeitnahe 
   Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse und bindet alle 
   Aufsichtratsmitglieder in die Diskussions- und Entscheidungsprozesse 
   ein. Eine Delegation in Ausschüsse ist nicht erforderlich. Diese 
   vorteilhafte Struktur ist zugleich mit den geringstmöglichen 
   Gremienkosten realisierbar, so dass kein Anlass besteht, die 
   bestehende Aufsichtsratsgröße zu ändern. 
 
   Der Aktionär Oliver Zinn beantragt weiter unter TOP 7, bestimmte 
   Personen in den - zuvor erweiterten - Aufsichtsrat zu wählen. Der 
   amtierende Aufsichtsrat hat der Hauptversammlung unter TOP 5 bereits 
   fünf Wahlvorschläge für die in dem derzeitigen dreiköpfigen 
   Aufsichtsrat neu zu besetzenden Positionen unterbreitet. Vor diesem 
   Hintergrund und angesichts der Ablehnung einer Erweiterung des 
   Aufsichtsrats auf sechs Personen sieht der Aufsichtsrat keinen Anlass, 
   über TOP 7 abstimmen zu lassen. 
 
   Das Gutachten des Corporate Governance Experten Prof. Dr. Peter 
   Ruhwedel finden Sie auf der IR-Seite der Neschen AG unter 
   www.neschen.de/Tagungsbereich Relations/Hauptversammlung 2014. 
 
   Bückeburg, im Oktober 2014 
 
   Neschen AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
23.10.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Neschen Aktiengesellschaft 
              Hans-Neschen-Strasse 1 
              31675 Bückeburg 
              Deutschland 
E-Mail:       a.buhrmester@neschen.de 
Internet:     http://www.neschen.de 
ISIN:         DE0005021307 
WKN:          502130 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

October 23, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)

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