
Seit zwei Jahren bestehende gemeinsame
Flugverbindungen der Fluggesellschaften Air Berlin
Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums dürfen Luftfahrtunternehmen aus den Emiraten wie Etihad in Deutschland nur die Flughäfen Frankfurt, München, Düsseldorf und Hamburg bedienen. Die ersten drei seien im Fluglinienplan der beiden Länder aus dem Jahr 2000 bestimmt und Hamburg zwei Jahre später hinzugefügt worden.
Trotzdem genehmigte das Luftfahrt-Bundesamt seit 2012 die sogenannten Codeshare-Flüge von Air Berlin und Etihad. Wie die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft am vergangenen Freitag mitteilte, untersagte die Behörde nun die 34 Flugverbindungen. Air Berlin kündigte rechtliche Schritte gegen die Entscheidung an. Wieso sie zuvor genehmigt worden waren, werde nun geprüft und aufgearbeitet, hieß es aus Regierungskreisen./nk/DP/edh
ISIN GB00B128C026
AXC0015 2014-10-12/15:30