
cdv Software Entertainment AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
cdv Software Entertainment AG
13.10.2014 12:11
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Frau Vanessa Beuttenmüller, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30.09.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der cdv Software Entertainment AG, Frankfurt am Main, Deutschland am 25.09.2014 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,33% (das entspricht 167500 Stimmrechten) betragen hat. 6,33% der Stimmrechte (das entspricht 167500 Stimmrechten) sind Frau Beuttenmüller gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der cdv Software Entertainment AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Nordwert Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung.
13.10.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: cdv Software Entertainment AG Hanauer Landstrasse 161-173 60314 Frankfurt am Main Deutschland Internet: www.cdv.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service
ISIN DE000A0MF053
AXC0074 2014-10-13/12:12