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GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte: ACCESSIO AG / PONGS & ZAHN AG. Driver und Bengsch haften persönlich.

(DGAP-Media / 15.10.2014 / 10:45) 
 
Hamburg/ Schleswig, 14.10.2014. Viele kamen, sahen und verloren. Die die 
ehemaligen ACCESSIO Vorstände Driver und Bengsch aus fehlgeschlagenen 
Investments in Anspruch nehmen wollten. 
Die ersten Urteile gegen Driver und Bengsch 
 
Jetzt haben die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten 
Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte die ersten Urteile zugunsten 
geschädigter ACCESSIO Anleger erstritten. "Das sind," schätzt die 
geschäftsführende GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwältin Catia das Neves Sequeira, 
"die ersten Haftungsurteile gegen die beiden ehemaligen Vorstände 
überhaupt. Und wir gehen davon aus, dass viele Betroffenen aus den 
Urteilsgründen selbst Schadensersatzansprüche durchsetzen können." 
Größte ACCESSIO-Opfer-Gemeinschaft 
 
Die Hamburger Anlegeranwältin hatte sich seit 2009 in die ACCESSIO Fälle 
eingearbeitet, vertritt mittlerweile weit über 1.000 Betroffene direkt in 
Prozessen gegen die ACCESSIO Verantwortlichen, Verantwortliche der 
Zielgesellschaften und die Müchener DAB bank AG. Und hat den 
streiterheblichen Sachverhalt akribisch aufgearbeitet. Und jetzt hat sie 
die ersten Schadensersatzansprüche mit Erfolg durchgesetzt. 
Oberlandesgericht bestätigt Haftung 
 
Das Oberlandesgericht in Schleswig kam  zum Ergebnis, dass die beiden 
Herren die Anleger im Zusammenhang mit der Vermittlung des Genussrechts der 
Berliner PONGS & ZAHN AG sittenwidrig geschädigt haben: "Die Richter 
teilten unsere Einschätzung, dass die ACCESSIO AG eine Gewinnwarnung des 
Unternehmens pflichtwidrig nicht weitergeleitet und aus ihrem 
Provisionsinteresse die Vermögensinteressen der betroffenen Anleger 
sehenden Auges gefährdet hat.", sagt Rechtsanwalt Matthias Gröpper. Und: 
"Das reichte; die Herren Driver und Bengsch müssen den Anlegern den 
Kaufpreis erstatten und alle Schäden aus und im Zusammenhang mit dem 
Investment ersetzen." 
Handeln Sie 
 
Rechtsanwältin Sequeira rät den betroffenen PONGS & ZAHN Käufern, die 
Ansprüche zügig prüfen zu lassen. Denn: "Im Vollstreckungsrecht gilt der 
Proritätsgrundsatz. Die titulierten Forderungen werden der Reihe nach 
gesichert, bis nichts mehr da ist. Frühes Kommen," sagt die ebenso tüchtige 
wie schöne Rechtsanwältin augenzwinkernd, "sichert die besten Plätze." 
Obwohl sie, sagt sie, zum jetzigen Zeitpunkt nicht einmal ansatzweise ein 
Indiz für die wirtschaftliche Überforderung der beiden erkennen kann, die 
während ihrer Geschäftstätigkeit teure italienische Sportwagen gefahren 
sind. 
Zum zweifelhaften Geschäftsmodell der ACCESSIO AG 
 
Die Itzehoer ACCESSIO AG, früher Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG, 
lockte Anleger mit hoch verzinsten Tagesgeldangeboten und vermittelte 
vielen an und für sich sicherheitsorientierten Kunden im Anschluss daran 
hochspekulative Investments über Kombi-Konten und oder Direkt-Investments 
in zweifelhafte Kapitalanlageprodukte der CARGOFRESH AG, der HPE AG, der 
PONGS & ZAHN AG, der PONAXIS AG (später loginet3 AG), der Salvator 
Grundbesitz AG, der WINDSOR AG und/ oder der MAGNUM AG, der Konservenfabrik 
Zachow GmbH & Co. KG, Adviser Funds und andere. Die meisten Unternehmen 
sind insolvent. Die betroffenen ACCESSIO Kunden drohen alles zu verlieren. 
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte 2007 
wegen eines erheblichen Beschwerdeaufkommens eine Sonderprüfung veranlasst. 
Die Prüfer kamen zu dem Ergebnis, dass in allen 1.111 stichprobenartig 
geprüften Geschäftsvorgängen die Risikobereitschaft der Anleger falsch 
eingschätzt wurde. Das bestritt die ACCESSIO AG zwar, aber letztlich 
stellte sie den geschäftsbetrieb ein und ging 2009 in die Insolvenz. 
Sonst verlieren PONGS & ZAHN Anleger alles 
 
Das betrifft auch PONGS & ZAHN Zeichner. Die Berliner PONGS & ZAHN AG vor 
allem über die ACCESSIO AG Genussrechte in Höhe von bis zu EUR 20 Mio. bei 
Kleinanlegern platziert. Die Emittentin ist pleite. Das Insolvenzverfahren 
wurde 2011 eröffnet. Die Anleger drohen nach der Einschätzung der als 
Mitglied des Gläubigerausschusses bestellten GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwältin 
Sequeira alles zu verlieren. Wenn Sie nichts tun: "Die Urteile der drei 
Berufsrichter des Zivilsenats des schleswig-holsteinischen 
Oberlandesgerichts schaffen Raum für die betroffenen Kapitalanleger; in den 
meisten Fällen dürften die Betroffenen hinreichend Erfolgschancen haben," 
meint Rechtsanwältin Sequeira. 
Zur Erfahrung der GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte 
 
Die auf das Bank- und Kapitalmarkt spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE 
Rechtsanwälte zählen nach der Einschätzung unabhängiger Marktbeobachter zu 
den führenden deutschen Anlegeranwälten. Die Rechtsanwälte arbeiten seit 
Jahren nur im Bank- und Kapitalmarktrecht und vertreten ausschließlich 
Kapitalanleger. Sie betreuen viele große Interessengemeinschaften, bauen 
Schadensfälle auf dem Kapitalmarkt mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung 
konsequent auf, haben in Sachen ACCESSIO AG die ersten stattgebenden 
Urteile gegen den Itzehoer Finanzdienstleister erstritten. GRÖPPER KÖPKE 
Rechtsanwälte vertreten über Gläubigerausschüsse mehrerer Gesellschaften 
und als Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger der  PONAXIS/loginet 3 AG und 
der Konservenfabrik Zachow mittlerweile die Interessen weit über 4.000 
ACCESSIO Geschädigte. 
 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
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Emittent/Herausgeber: GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte 
Schlagwort(e): Finanzen 
 
15.10.2014 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch 
DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber 
verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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291652 15.10.2014 
 

(END) Dow Jones Newswires

October 15, 2014 04:45 ET (08:45 GMT)

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