Frankfurt am Main (ots) -
- Querverweis: Eine Stellungnahme liegt in der digitalen Pressemappe zum Download vor und ist unter http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -
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Die an dem Treffen beteiligten Selbsthilfeverbände (Bundesverband und Landesverbände Berlin/Brandenburg, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt der Deutsche Epilepsievereinigung; epilepsie bundes-elternverband; Dravet-Syndrom ; Landesverband Epilepsie Bayern; Landesverband der Epilepsie-Selbsthilfegruppen Baden-Württemberg und Landesverband für Epilepsie-Selbsthilfe Nordrhein-Westfalen) befürchten, dass zukünftig keine neuen Medikamente zur Epilepsiebehandlung in Deutschland mehr erhältlich sein werden - obwohl dies dringend erforderlich ist.
Hintergrund ist eine aus unserer Sicht falsche Umsetzung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG), die dazu führt, dass der vorhandene zusätzliche Nutzen neuer Medikamente zur Epilepsiebehandlung aus formalen Gründen nicht belegt werden kann.
Am 15. August 2014 hatte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) das Dossier des Herstellers des Antiepileptikums Fycompa® - das Pharmaunternehmen Eisai - abschließend bewertet und festgehalten, dass der Hersteller für dieses Antiepileptikum keinen Zusatznutzen belegt habe. Diese Einschätzung teilen wir als Epilepsie-Selbsthilfeverbände nicht, weil es eine Gruppe von Patienten gibt, die durch Fycompa® deutlich weniger Anfälle haben oder sogar anfallsfrei geworden sind - Patienten, bei denen mit anderen Medikamenten oder weiteren Behandlungsmöglichkeiten (zum Beispiel Epilepsiechirurgie) keine Besserung erreicht werden konnte.
Die Epilepsie-Selbsthilfeverbände fordern den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) dazu auf, den Zusatznutzen für Fycompa® anzuerkennen. Vor allem müssen die Vorgaben für die Studien zur Bewertung des Zusatznutzens bei Antiepileptika durch den GBA geändert werden, damit der Zusatznutzen neuer Antiepileptika überhaupt erfasst werden kann. Die Kompetenz der medizinischen Fachgesellschaften - insbesondere der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie (DGfE) - muss bei der Bewertung und Entscheidungsfindung stärker berücksichtigt werden.
OTS: Eisai GmbH newsroom: http://www.presseportal.de/pm/57631 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_57631.rss2
Pressekontakt: Eisai GmbH Martin Dönch Lyoner Straße 36 60528 Frankfurt Tel.: +49 (0) 69 66585-53 Fax: +49 (0) 69 66585-25 E-mail: martin_doench@eisai.net
Ketchum Pleon GmbH Jana König Theresienhöhe 12 80339 München Tel.: +49(0)89 59042-1136 Fax: +49(0)89 59042-1100 E-Mail: jana.koenig@ketchumpleon.com
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Hintergrund ist eine aus unserer Sicht falsche Umsetzung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG), die dazu führt, dass der vorhandene zusätzliche Nutzen neuer Medikamente zur Epilepsiebehandlung aus formalen Gründen nicht belegt werden kann.
Am 15. August 2014 hatte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) das Dossier des Herstellers des Antiepileptikums Fycompa® - das Pharmaunternehmen Eisai - abschließend bewertet und festgehalten, dass der Hersteller für dieses Antiepileptikum keinen Zusatznutzen belegt habe. Diese Einschätzung teilen wir als Epilepsie-Selbsthilfeverbände nicht, weil es eine Gruppe von Patienten gibt, die durch Fycompa® deutlich weniger Anfälle haben oder sogar anfallsfrei geworden sind - Patienten, bei denen mit anderen Medikamenten oder weiteren Behandlungsmöglichkeiten (zum Beispiel Epilepsiechirurgie) keine Besserung erreicht werden konnte.
Die Epilepsie-Selbsthilfeverbände fordern den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) dazu auf, den Zusatznutzen für Fycompa® anzuerkennen. Vor allem müssen die Vorgaben für die Studien zur Bewertung des Zusatznutzens bei Antiepileptika durch den GBA geändert werden, damit der Zusatznutzen neuer Antiepileptika überhaupt erfasst werden kann. Die Kompetenz der medizinischen Fachgesellschaften - insbesondere der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie (DGfE) - muss bei der Bewertung und Entscheidungsfindung stärker berücksichtigt werden.
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