Die als "Hartz-IV-Rebellin" bekanntgewordene Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann will ihre Versetzung in die Hamburger Sozialbehörde weiter nicht hinnehmen. Nachdem sie im Juli vor dem Arbeitsgericht mit einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung schon gescheitert war, versucht sie es am Donnerstag noch einmal in einem Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht. Hannemann, die bei der Bürgerschaftswahl 2015 für die Linken kandidiert, will nach wie vor zurück an ihren alten Arbeitsplatz im Jobcenter Hamburg-Altona. Dort war sie im April 2013 suspendiert worden, weil sie öffentlich gegen das "System Hartz IV" kämpft. Sie weigerte sich, Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose zu verhängen, die Termine nicht einhielten oder Stellenangebote ablehnten.
Im aktuellen Verfahren (Az. 7 SaGa 4/14) geht es allein um die Frage der einstweiligen Verfügung. Über die Rechtmäßigkeit der Versetzung an sich wird vor dem Landesarbeitsgericht nicht verhandelt. Dieser Hauptsache-Prozess ist nach wie vor beim Arbeitsgericht Hamburg anhängig. Zuletzt war ein für Ende November angesetzter Termin wegen Erkrankung des Vorsitzenden Richters auf Mitte Dezember verschoben worden. Ein weiteres Verfahren, das die Rechtmäßigkeit der Suspendierung an sich klären soll, wurde inzwischen ausgesetzt.
Hannemanns Anträge auf eine einstweilige Verfügung waren vom Arbeitsgericht mangels Eilbedürftigkeit zurückgewiesen worden. Die Zuweisung einer Tätigkeit in der Sozialbehörde sei nicht mit so schweren Nachteilen verbunden, dass ein Abwarten einer Entscheidung in der Hauptasche unzumutbar sei, erklärte das Gericht. Ursprünglich sollte das Berufungsverfahren beim Landesarbeitsgericht schon am 6. November stattfinden. Es musste aber verschoben werden, weil Hannemanns Anwalt wegen des Bahn-Streiks nicht anreisen konnte.
Die Sozialbehörde möchte Hannemann zu gleichen Vergütungskonditionen als Sachbearbeiterin im Referat Integrationsamt einsetzen. Das will die "Hartz-IV-Rebellin" jedoch nicht, weil sie nach Angaben des Gerichts fürchtet, den Anforderungen in dem neuen Job fachlich nicht gewachsen zu sein. Außerdem sei sie der Auffassung, dass es keinen sachlichen Grund für eine Versetzung gebe./klm/DP/zb
AXC0008 2014-11-20/05:26