Erfurt (ots) - bpa informiert über neue Entwicklungen in Thüringen
Vertreter von insgesamt 200 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen haben sich am 21. Oktober in Erfurt über die in Kürze anstehenden gesetzlichen und weiteren Änderungen in der Pflege informiert. Eingeladen hatte der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), mitgliederstärkster Verband im Bereich Pflege in Thüringen.
Beispielsweise greift ab dem 1. Januar 2015 der neue Pflegemindestlohn. Für Pflegebedürftige steigen die Leistungsansprüche. Außerdem soll künftig die Pflegedokumentation sinnvoll verschlankt werden. Die Vorsitzende des bpa Thüringen, Margit Benkenstein, freut sich über die Ergebnisse des Pilotprojektes zur Entbürokratisierung, welches das Bundesgesundheitsministerium zusammen mit der Wohlfahrt und dem bpa durchgeführt hat. In Kürze soll die flächendeckende Umsetzung mit allen Akteuren erfolgen und damit die überbordende Bürokratie in den Pflegeeinrichtungen abgebaut werden: "Wenn der Dokumentationsaufwand möglichst gering gehalten wird, gewinnen wir Zeit für die immer anspruchsvoller werdende Pflege." Neben dem neuen Dokumentationsprinzip erläuterten die bpa-Bundesgeschäftsführer, Bernd Tews und Herbert Mauel, die weiteren Änderungen, die zum 1. Januar 2015 anstehen und am letzten Freitag im Bundestag beschlossen wurden: So steigen die Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige allgemein um 4 Prozent. Für ambulant versorgte Pflegebedürftige, die zugleich eine Tagespflege besuchen, verdoppelt sich der Anspruch auf Tagespflegeleistungen sogar. Entsprechend erwartet der bpa einen deutlichen Anstieg der bislang gut 100 Tagespflegeeinrichtungen in Thüringen und damit ein wohnortnäheres Angebot. In den stationären Pflegeeinrichtungen sollen erheblich mehr zusätzliche Betreuungskräfte eingesetzt werden. Diese werden zur Entlastung der Pflegekräfte beitragen.
Der bpa unterstützt die deutliche Steigerung des Mindestlohnes in der Pflege für Thüringen von 8 Euro auf 8,65 Euro zum 1. Januar, der vor allem ungelernten Pflegehelfern zugutekommt.
Zwei Neuerungen der Pflegereform wurden jedoch heftig kritisiert und lösten bei allen Teilnehmern Unverständnis und Empörung aus: Zum einen darf die Bezahlung tarifvertraglicher Vergütungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden - bisher wurden diese aber durch die Pflegekassen und Sozialhilfeträger nicht refinanziert. Die Pflegeeinrichtungen haben Verluste zu tragen, ohne dass ein Risikozuschlag im Gesetz berücksichtigt wurde. Margit Benkenstein kritisiert: "Wenn nur die entstandenen Kosten ersetzt werden, kehren wir zu dem gescheiterten System der Planwirtschaft zurück. Gefährdet werden nicht nur die Betriebe mit ihren Arbeitsplätzen, sondern das komplette Versorgungssystem."
Zum anderen sollen künftig Billiganbieter ohne Zulassung der Pflegekassen und ohne, dass sie Qualitätsanforderungen wie die Pflegeeinrichtungen zu erfüllen haben, ambulante Pflegesachleistungen erbringen dürfen.
OTS: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. newsroom: http://www.presseportal.de/pm/17920 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2
Pressekontakt: Thomas Engemann, bpa Landesbeauftragter, Tel.: 0361/6538688
Vertreter von insgesamt 200 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen haben sich am 21. Oktober in Erfurt über die in Kürze anstehenden gesetzlichen und weiteren Änderungen in der Pflege informiert. Eingeladen hatte der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), mitgliederstärkster Verband im Bereich Pflege in Thüringen.
Beispielsweise greift ab dem 1. Januar 2015 der neue Pflegemindestlohn. Für Pflegebedürftige steigen die Leistungsansprüche. Außerdem soll künftig die Pflegedokumentation sinnvoll verschlankt werden. Die Vorsitzende des bpa Thüringen, Margit Benkenstein, freut sich über die Ergebnisse des Pilotprojektes zur Entbürokratisierung, welches das Bundesgesundheitsministerium zusammen mit der Wohlfahrt und dem bpa durchgeführt hat. In Kürze soll die flächendeckende Umsetzung mit allen Akteuren erfolgen und damit die überbordende Bürokratie in den Pflegeeinrichtungen abgebaut werden: "Wenn der Dokumentationsaufwand möglichst gering gehalten wird, gewinnen wir Zeit für die immer anspruchsvoller werdende Pflege." Neben dem neuen Dokumentationsprinzip erläuterten die bpa-Bundesgeschäftsführer, Bernd Tews und Herbert Mauel, die weiteren Änderungen, die zum 1. Januar 2015 anstehen und am letzten Freitag im Bundestag beschlossen wurden: So steigen die Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige allgemein um 4 Prozent. Für ambulant versorgte Pflegebedürftige, die zugleich eine Tagespflege besuchen, verdoppelt sich der Anspruch auf Tagespflegeleistungen sogar. Entsprechend erwartet der bpa einen deutlichen Anstieg der bislang gut 100 Tagespflegeeinrichtungen in Thüringen und damit ein wohnortnäheres Angebot. In den stationären Pflegeeinrichtungen sollen erheblich mehr zusätzliche Betreuungskräfte eingesetzt werden. Diese werden zur Entlastung der Pflegekräfte beitragen.
Der bpa unterstützt die deutliche Steigerung des Mindestlohnes in der Pflege für Thüringen von 8 Euro auf 8,65 Euro zum 1. Januar, der vor allem ungelernten Pflegehelfern zugutekommt.
Zwei Neuerungen der Pflegereform wurden jedoch heftig kritisiert und lösten bei allen Teilnehmern Unverständnis und Empörung aus: Zum einen darf die Bezahlung tarifvertraglicher Vergütungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden - bisher wurden diese aber durch die Pflegekassen und Sozialhilfeträger nicht refinanziert. Die Pflegeeinrichtungen haben Verluste zu tragen, ohne dass ein Risikozuschlag im Gesetz berücksichtigt wurde. Margit Benkenstein kritisiert: "Wenn nur die entstandenen Kosten ersetzt werden, kehren wir zu dem gescheiterten System der Planwirtschaft zurück. Gefährdet werden nicht nur die Betriebe mit ihren Arbeitsplätzen, sondern das komplette Versorgungssystem."
Zum anderen sollen künftig Billiganbieter ohne Zulassung der Pflegekassen und ohne, dass sie Qualitätsanforderungen wie die Pflegeeinrichtungen zu erfüllen haben, ambulante Pflegesachleistungen erbringen dürfen.
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