
"Frankfurter Allgemeine Zeitung" zu Auskünfte über Rüstungsexporte:
"Jetzt hat der Zweite Senat - in einer Zeit, in der intensiv über Nothilfe und Waffenlieferungen für die bedrängten Kurden gestritten wird - das Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten zu Rüstungsexporten gegenüber der Regierung gestärkt. Die Exekutive muss demnach mitteilen, ob der Bundessicherheitsrat ein bestimmtes Kriegswaffengeschäft genehmigt hat oder nicht. Mehr aber auch nicht. Weder müssen dem Parlament die Gründe bekanntgegeben noch Auskünfte über Voranfragen erteilt werden. Kontrolle und Transparenz finden nämlich im Kernbereich des Regierungshandelns eine vom Grundgesetz gewollte Grenze. Ja, der Staat wäre geradezu handlungsunfähig, würden etwa Einzelheiten der Beratung über ein sensibles Exportgeschäft, zum Beispiel mit Saudi-Arabien, vorzeitig bekannt."/DP/jha
AXC0010 2014-10-22/05:35