
Bei der Gestaltung ihrer Treueprogramme für ihre Kunden haben Unternehmen viel Spielraum. So dürfen sie selber bestimmen, ob Bonuspunkte übertragbar sind und wann sie verfallen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. (Az.: X ZR 79/13)
Das Gericht gab der Lufthansa
Das Unternehmen hatte ihm 2011 gekündigt und den Vielfliegerstatus entzogen. Der Grund: Der Kunde hatte Bonusneilen für Flüge zwischen Frankfurt, Los Angeles und New York im Wert von 3000 Euro verwendet - aber für jemand anders gebucht. Eine solche Übertragung ist nach den Teilnahmebedingungen nur unter engen Voraussetzungen möglich.
Der Kunde klagte. Er wandte sich auch dagegen, dass die erwirtschafteten Bonusmeilen nach drei Jahren verfallen. Als Anbieterin des Programms könne die Lufthansa aber "Art und Umfang der Leistung", die sie ihren Kunden für deren Treue versprechen, selber bestimmen, hieß es am Dienstag./din/DP/stb
ISIN DE0008232125
AXC0105 2014-10-29/12:03