
Von Isabel Gomez
Die Deutsche Bank konnte am Mittwoch einen von nach eigenen Angaben mehr als 6.000 Rechtsstreits beilegen. Sie hat sich vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht in einem Güteverfahren mit vier ihrer früheren Zinshändlern geeinigt. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Zinshändler hatten nach ihrer Kündigung auf Wiedereinstellung geklagt.
Nach mehrtägigen Verhandlungen hätten sich die beiden Parteien auf dessen Empfehlung hin geeinigt, heißt es in der Mitteilung. Damit seien alle Kündigungsschutzprozesse vor dem Landesarbeitsgericht erledigt. Über den Inhalt der getroffenen Absprachen wurde Stillschweigen vereinbart.
Die vier Händler hatten ihren Job verloren, weil sie sich im eigenen Haus mit Derivatehändlern abgesprochen haben sollen, um die Referenzzinsätze Libor und Euribor zu deren Gunsten zu manipulieren. Damit hätten sie gegen interne Regeln der Bank verstoßen. Im Sommer vergangenen Jahres reichten die Händler Klagen gegen die Kündigungen ein. Im September erhielten die Händler noch recht, weil die zuständige Richterin der Bank mangelhafte Kontrollen vorwarf. Die Bank sollte die Händler an alter Stelle wieder einstellen. Die Bank ging daraufhin in Berufung. Erst im Sommer diesen Jahres ließen sich beide Seiten in einem Güterichterverfahren auf Vergleichsverhandlungen ein.
Eine geplante öffentliche Verhandlung der Rechtsstreite vor der zuständigen Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts am 31. Oktober 2014 werde daher nicht mehr stattfinden, so das Gericht. In einem Güterichterverfahren vor einem nicht entscheidungsbefugten Richter haben die Parteien die Möglichkeit, zeitnah zu einem schon laufenden Prozess, eine einvernehmliche Lösung zu verhandeln. Das Güterichterverfahren ist nicht öffentlich.
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October 29, 2014 12:25 ET (16:25 GMT)
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