Ein großes Ziel haben sie mit Stilllegung und Abriss des Atomkraftwerkes Obrigheim bereits erreicht. Doch Anwohner fürchten noch immer um ihre Sicherheit. Vier Mitglieder einer Bürgerinitiative sind am Donnerstag vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim mit ihrer Klage gegen die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das AKW gescheitert (Az.: 10 S 3450/11). Die Genehmigung verletze die Kläger nicht in ihren Rechten, entschied der VGH-Senat. Das Papier sei weder formal noch inhaltlich rechtswidrig, die Öffentlichkeit ausreichend beteiligt gewesen.
Die Kläger hatten argumentiert, vor der Abrissgenehmigung durch das Land sei eine Bürgerbefragung nötig gewesen. Außerdem seien Risiken wie Störfälle oder der gezielte Absturz eines Flugzeugs während des Akw-Abrisses nicht ausreichend bedacht worden. Das AKW Obrigheim bei Heilbronn ist seit 2005 abgeschaltet und wird seit 2008 abgerissen. 275 000 Tonnen Material müssen abgebaut werden, darunter 2300 Tonnen radioaktiver Abfall./cco/DP/stb
AXC0193 2014-10-30/14:37