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Wenn Großaktionäre Delisting-Pläne haben…

Es sind sehr oft die menschlichen Emotionen wie Sorgen und Ängste, die an den Börsen die Kurse bestimmen. Weiß man dies als Anleger, dann wird das persönliche Engagement am Aktienmarkt in eine Aktie langfristig sicherlich zum Ziel eines jeden Investors führen - wenn nicht das Wertpapier sang- und klanglos von der Börse genommen wird und der Kleinanleger oftmals die traurigen Konsequenzen tragen muss.

Der 10. Juni 2014 dürfte für viele Aktionäre des Pflegeheimbetreibers Marseille-Kliniken als schwarzer Dienstag in Erinnerung bleiben. An diesem Tag kündigte das Unternehmen in einer kleinen und lapidaren Mitteilung an, die Aktie aus dem Freihandelsverkehr zu nehmen. Als Begründung lieferte das Unternehmen die wenig zufriedenstellende Erklärung, dass es derzeit nur "wenig verlässliche, perspektivlose und intransparente politische Rahmenbedingungen für private Pflegeanbieter" gebe. Die Reaktion auf die diese Nachricht war eindeutig: Fast 30 Prozent Wertverlust. Doch Marseille-Kliniken ist kein Einzelfall.

In den vergangenen Jahren kam es immer öfter vor, dass börsennotierte Unternehmen übernommen und anschließend von der Börse genommen wurden. Bei allen jüngsten großen und kleinen Übernahmen waren die Klein-Aktionäre zunächst einmal im Nachteil. Die anfänglich angebotene Barabfindung stimmte selten mit der überein, die am Ende oftmals langer juristischer Auseinandersetzungen herauskam. Insofern musste der Kleinanleger entweder einen sehr langen Atem beweisen, oder mit den niedrigeren Angeboten vorlieb nehmen. Hinzukommt, dass seitens des Staates keine Unterstützung zu erwarten ist.

Die Causa Frosta

Zwar wird seit vielen Jahren seitens der Aktienanlage-Lobby wie dem Deutschen Aktien-Instituts immer wieder versucht die Aktienkultur in Deutschland nach den verschiedensten Finanzmarkt-Debakeln wie dem Einbruch des Neuen Marktes beim Kleinanleger wieder näher zu bringen. Die Aktienkultur - ein Begriff der im deutschen Lande der Sparbuch-Fans für viele weiterhin ein Fremdwort ist. Das ist es entsprechend kontraproduktiv, als deutscher Staat den Kleinanleger indirekt am Kapitalmarkt zu schwächen. Denn seit dem Jahr 2013 ist beispielsweise dem sogenannten Delisting für Unternehmen die Tür noch weiter geöffnet worden:

Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wurde es vor einem Jahr leichter, ein Unternehmen von der Börse zu nehmen. Dazu bedarf es nämlich keines Beschlusses einer Hauptversammlung mehr. Es genügt ein Vorstandsbeschluss. Außerdem ist für die verbliebenen Aktionäre kein Übernahmeangebot von Nöten. Somit besteht für Kleinanleger die Gefahr, Aktien im Depot zu haben, die sie nicht mehr über eine Börse verkaufen können.

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