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Dow Jones News
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DGAP-HV: Allgeier SE: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Allgeier SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.12.2014 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Allgeier SE  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
31.10.2014 15:08 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Allgeier SE 
 
   München 
 
   ISIN DE0005086300 
   WKN 508 630 
 
 
   Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung 
   der 
   Allgeier SE, München, ein. 
 
   Sie findet statt am 
 
   Dienstag, den 09. Dezember 2014, 
   um 11:00 Uhr, 
   im Münchner Künstlerhaus 
   Lenbachplatz 8 
   80333 München. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss 
           eines Ergebnisabführungsvertrags mit der Allgeier Experts SE 
 
 
           Die Allgeier SE und die Allgeier Experts SE (nachfolgend auch 
           'Tochtergesellschaft') beabsichtigen, einen 
           Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen. 
 
 
           Der Abschluss des Ergebnisabführungsvertrags steht unter dem 
           Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung der Allgeier SE 
           und der Hauptversammlung der Allgeier Experts SE und wird 
           rückwirkend zum Beginn des im Zeitpunkt der Eintragung der 
           Änderung im Handelsregister laufenden Geschäftsjahres der 
           Tochtergesellschaft wirksam. 
 
 
           Der Ergebnisabführungsvertrag soll folgenden wesentlichen 
           Inhalt haben: 
 
 
       *     Die Tochtergesellschaft verpflichtet sich ab dem 
             Beginn des Geschäftsjahres 2014 ihren ganzen 
             handelsrechtlichen, unter Beachtung der 
             körperschaftsteuerlichen Regelungen ermittelten Gewinn an 
             die Allgeier SE, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag 
             aus dem Vorjahr und um einen etwaigen Betrag nach § 300 AktG 
             sowie um einen nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrten 
             Betrag und vermindert nach näherer Maßgabe des § 301 AktG in 
             der jeweils gültigen Fassung, abzuführen. 
 
 
       *     Die Tochtergesellschaft kann mit Zustimmung der 
             Allgeier SE Beträge aus dem Jahresüberschuss in 
             Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, sofern dies 
             handelsrechtlich zulässig ist und bei vernünftiger 
             kaufmännischer Betrachtung wirtschaftlich begründet ist. 
             Während der Dauer des Ergebnisabführungsvertrages gebildete 
             andere Gewinnrücklagen können - soweit rechtlich zulässig - 
             auf Verlangen der Allgeier SE aufgelöst und zum Ausgleich 
             eines Jahresfehlbetrags oder als Gewinn abgeführt werden. 
             Die Abführung von Erträgen aus der Auflösung sonstiger 
             Rücklagen - auch soweit sie während der Vertragsdauer 
             gebildet wurden - oder die Heranziehung dieser Rücklagen zum 
             Ausgleich eines Jahresfehlbetrags ist ausgeschlossen. 
             Gleiches gilt für einen zu Beginn der Vertragsdauer etwa 
             vorhandenen Gewinnvortrag. 
 
 
       *     Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht zum 
             Ende des Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft und ist mit 
             der Feststellung des Jahresabschlusses der 
             Tochtergesellschaft fällig. Ab diesem Zeitpunkt ist er mit 
             5% p.a. zu verzinsen. 
 
 
       *     Im Gegenzug verpflichtet sich die Allgeier SE, 
             Verluste der Tochtergesellschaft nach Maßgabe der 
             Vorschriften des § 302 AktG auszugleichen. 
 
 
       *     Die Allgeier SE ist berechtigt, während der 
             Vertragslaufzeit Einsicht in die Bücher und Bilanzen der 
             Tochtergesellschaft zu nehmen, und der Vorstand der 
             Tochtergesellschaft ist verpflichtet, der Allgeier SE über 
             alle geschäftlichen Angelegenheiten Auskunft zu geben. 
 
 
       *     Der Ergebnisabführungsvertrag wird unter dem 
             Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung der Allgeier 
             SE sowie der Hauptversammlung der Tochtergesellschaft 
             geschlossen. Er wird wirksam zum 01. Januar 2014, 0:00 Uhr. 
 
 
       *     Der Ergebnisabführungsvertrag gilt unbefristet 
             und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs 
             Monaten nur zum Ende des Geschäftsjahres der 
             Tochtergesellschaft, frühestens zum Ende des Geschäftsjahres 
             ordentlich gekündigt werden, nach dessen Ablauf die für eine 
             körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft steuerlich 
             erforderliche Mindestlaufzeit (nach derzeitiger Rechtslage 5 
             Zeitjahre) erfüllt ist. 
 
 
       *     Beide Parteien sind berechtigt, den 
             Ergebnisabführungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. 
             Die Allgeier SE ist insbesondere zur Kündigung aus wichtigem 
             Grund berechtigt, wenn sie ihre Mehrheit an der 
             Tochtergesellschaft veräußert oder sonst nicht mehr 
             unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit an der 
             Tochtergesellschaft beteiligt ist oder wenn die Allgeier SE 
             oder die Tochtergesellschaft verschmolzen, gespalten oder 
             liquidiert wird. 
 
 
       *     Der Ergebnisabführungsvertrag endet gemäß § 307 
             AktG spätestens zum Ende des Geschäftsjahres, in dem ein 
             außenstehender Aktionär beteiligt ist. 
 
 
 
           Die Allgeier SE ist an der Allgeier Experts SE direkt zu 100% 
           beteiligt. Daher muss der Ergebnisabführungsvertrag weder 
           Ausgleichszahlungen noch Abfindungen für außenstehende 
           Gesellschafter bzw. Aktionäre vorsehen. 
 
 
           Der Vorstand der Allgeier SE und der Vorstand der Allgeier 
           Experts SE haben einen gemeinsamen Bericht gemäß §§ 293 a, 295 
           Abs. 1 Satz 2 AktG zum Ergebnisabführungsvertrag erstattet. 
 
 
           Der gemeinsame Bericht ist zusammen mit den weiteren zu 
           veröffentlichenden Unterlagen gemäß §§ 293 f Abs. 1, 295 Abs. 
           1 Satz 2 AktG vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an 
           auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.allgeier.com 
           über den Link 'Investor Relations', Rubrik 'Außerordentliche 
           Hauptversammlung' sowie zur Einsichtnahme in den 
           Geschäftsräumen der Gesellschaft 
 
 
           Allgeier SE 
           Wehrlestr. 12 
           81679 München 
 
 
           zugänglich. Sie werden auch in der Hauptversammlung zugänglich 
           gemacht. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
           Ergebnisabführungsvertrag mit der Allgeier Experts SE 
           zuzustimmen. 
 
 
   WEITERE ANGABEN UND HINWEISE 
 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter 
   Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes mindestens sechs Tage 
   vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens 02. Dezember 2014 (24:00 
   Uhr), in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) 
   bei der Gesellschaft bei der nachfolgend bezeichneten für die 
   Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle angemeldet haben: 
 
   Allgeier SE 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
 
   Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages 
   vor dem Tag der Versammlung, dies ist der 18. November 2014 (00:00 
   Uhr), beziehen (Nachweisstichtag oder Record Date). Er ist durch 
   Bestätigung des depotführenden Kredit- oder 
   Finanzdienstleistungsinstituts in deutscher oder englischer Sprache in 
   Textform (§ 126b BGB) zu erbringen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record 
   Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
   haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
   dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
   Aktien. Ferner ist der Nachweisstichtag kein relevantes Datum für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Die Gesamtzahl der Aktien der Allgeier SE beträgt zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung 9.071.500 Stück. Die Gesamtzahl der 
   Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   9.071.500. Von diesen 9.071.500 Stimmrechten entfallen derzeit 
   insgesamt 151.201 Stimmrechte auf eigene Aktien, aus denen der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 31, 2014 10:08 ET (14:08 GMT)

Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte zustehen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer 
   Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch Bevollmächtigte vertreten 
   lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch 
   den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. 
 
   Die Erteilung einer Vollmacht an eine Person, die nicht 
   Kreditinstitut, Aktionärsvereinigung oder eine im Sinne von § 135 AktG 
   gleichgestellte Person oder Institution ist, bedarf der Textform (§ 
   126b BGB). In diesem Falle bedürfen auch der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft und ein eventueller 
   Widerruf der Textform (§ 126b BGB). Für die Erteilung einer solchen 
   Vollmacht können die Aktionäre auch das Formular, welches ihnen nach 
   der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt 
   wird, verwenden. 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   oder diesen im Sinne von § 135 AktG gleichgestellten Personen oder 
   Institutionen können eigene Anforderungen an die Erteilung der 
   Vollmacht bestehen, da diese die Vollmacht gemäß § 135 AktG 
   nachprüfbar festhalten müssen. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich 
   bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, 
   Aktionärsvereinigungen oder diesen im Sinne von § 135 AktG 
   gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. 
 
   Für die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht gegenüber der 
   Gesellschaft steht folgende Adresse zur Verfügung: 
 
   Allgeier SE 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: hv@allgeier.com 
 
 
   Darüber hinaus kann der Nachweis der Vollmacht insbesondere auch am 
   Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten erfolgen. 
 
   Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen 
   durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die 
   Abstimmung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   ist nur möglich, soweit diesen neben einer Vollmacht in Textform (§ 
   126b BGB) auch Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten in 
   Textform erteilt wurden. Wenn zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine 
   oder unklare bzw. missverständliche Weisungen an die 
   Stimmrechtsvertreter erteilt werden, enthalten diese sich insoweit der 
   Stimme. Für die Stimmrechtsvertretung und Weisungserteilung kann das 
   auf die ordnungsgemäße Anmeldung hin zugesandte Vollmachts- und 
   Weisungsformular verwendet werden. Bitte senden Sie Vollmachten mit 
   Weisungen an folgende Adresse: 
 
   Allgeier SE 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-7-4675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
 
   Es können nur Weisungen berücksichtigt werden, die spätestens am 04. 
   Dezember 2014 (24:00 Uhr) bei der oben genannten Adresse eingehen oder 
   den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern in der 
   Hauptversammlung übergeben werden. Wir bitten ferner zu beachten, dass 
   die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht an der 
   Abstimmung über Verfahrens- oder Sachanträge teilnehmen, die nicht im 
   Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden. 
   Weitere Einzelheiten zur Stimmrechtsvertretung entnehmen Sie bitte den 
   Hinweisen zu o.g. Formular. 
 
   Rechte der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 
   SEAG, 
   §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 des AktG 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen (Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 
   50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG): 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals (5%) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
   erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
   gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum ist gemäß Art. 56 
   Satz 3 SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SEAG für 
   Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen Gesellschaft (SE) 
   erforderlich. § 50 Abs. 2 SEAG entspricht dabei inhaltlich der 
   Regelung des § 122 Abs. 2 AktG. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
   schriftlich an den Vorstand der Allgeier SE zu richten und muss der 
   Gesellschaft spätestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 08. 
   November 2014 (24:00 Uhr) zugehen. Bitte richten Sie entsprechende 
   Verlangen an folgende Adresse: 
 
   Allgeier SE 
   z. Hd. Frau Rosamunde Tröndle 
   Wehrlestraße 12 
   81679 München 
 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
   davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter www.allgeier.com über den Link 
   'Investor Relations', Rubrik 'Außerordentliche Hauptversammlung' 
   bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG: 
   Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von 
   Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten 
   sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge 
   müssen mit einer Begründung versehen sein; zugänglich zu machende 
   Wahlvorschläge nicht. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige 
   Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an 
   folgende Adresse zu richten: 
 
   Allgeier SE 
   z. Hd. Frau Rosamunde Tröndle 
   Wehrlestraße 12 
   81679 München 
   Telefax: +49 89 99842111 
   E-Mail: hv@allgeier.com 
 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. Wir werden alle nach § 126 und § 127 AktG zugänglich 
   zu machenden, bis spätestens zum Ablauf des 24. November 2014 (24:00 
   Uhr) unter vorstehender Adresse eingegangenen Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs 
   sowie zugänglich zu machender Begründung unverzüglich nach ihrem 
   Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.allgeier.com 
   über den Link 'Investor Relations', Rubrik 'Außerordentliche 
   Hauptversammlung' veröffentlichen. Dort werden auch etwaige 
   Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht. Wahlvorschläge müssen 
   nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den 
   ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im 
   Fall des Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren 
   Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   enthält (§ 127 Satz 3 i.V.m. § 124 Abs. 3 und § 125 Abs. 1 Satz 5 des 
   AktG). 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG: 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist. 
 
   Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
   Diese Einberufung, die zugänglich zu machenden Unterlagen sowie die in 
   § 124a AktG genannten weiteren Informationen und Unterlagen stehen auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter www.allgeier.com über den 
   Link 'Investor Relations', Rubrik 'Außerordentliche Hauptversammlung' 
   zum Download bereit. 
 
   München, im Oktober 2014 
 
   Allgeier SE 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
31.10.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Allgeier SE 
              Wehrlestraße 12 
              81679 München 
              Deutschland 
E-Mail:       ir@allgeier.com 
Internet:     http://www.allgeier.com 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

October 31, 2014 10:08 ET (14:08 GMT)

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