
Die Überprüfung der deutschen Brennelementsteuer durch die EU hat eine entscheidende Etappe genommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hörte am Dienstag in Luxemburg in der mündlichen Verhandlung die Parteien an. Mit einem Urteil ist nach Angaben des Gerichts frühestens in sechs Monaten zu rechnen. Die Richter müssen entscheiden, ob das Kernbrennstoffsteuergesetz im Einklang mit dem Europarecht steht.
Hintergrund des Verfahrens ist eine Klage von
Kernkraftwerksbetreibern vor dem Hamburger Finanzgericht, darunter
RWE
Bei der Abgabe werden erstmals im Reaktor eingesetzte Brennelemente mit 145 Euro je Gramm Kernbrennstoff besteuert. Ob das Gesetz mit der deutschen Verfassung im Einklang steht, soll das Bundesverfassungsgericht klären.
Das juristische Gezerre hatte zuletzt auch die Etatplanungen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble beeinträchtigt. Nach einem vorläufigen Entscheid des Finanzgerichts Hamburg mussten gut zwei Milliarden Euro aus der Kernbrennstoffsteuer zurückgezahlt werden. Vorerst müssen Betreiber der Atomkraftwerke die Abgabe nicht zahlen./hma/DP/fbr
ISIN DE000ENAG999 DE0007037129 DE0005220008
AXC0129 2014-11-04/12:39