
Der Bund kann auch weiterhin mit der Milliarden-Einnahme aus der umstrittenen Luftverkehrssteuer rechnen: Das Bundesverfassungsgericht hat die Ticketsteuer am Mittwoch in vollem Umfang gebilligt. "Die Vorschriften des Luftverkehrssteuergesetzes sind mit dem Grundgesetz vereinbar", sagte der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, am Mittwoch in Karlsruhe. Damit scheiterte das Land Rheinland-Pfalz mit seiner Klage gegen die Abgabe. (Az.: 1 BvF 3/11).
Entsprechend zeigte sich der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Roger Lewentz (SPD) "sehr enttäuscht" über das Urteil. Er forderte von der Bundesregierung, die Sonderbelastung für die deutschen Flughäfen neu zu regeln. Durch die nur in Deutschland erhobene Abgabe gebe es eine ungleiche Wettbewerbssituation in Europa. Rheinland-Pfalz hatte durch die Steuer das Grundgesetz verletzt gesehen und wollte sie für nichtig erklären lassen.
Der Geschäftsführer des Flughafens Hahn, Markus Bunk, nannte die Steuer "eine immense Belastung für die Luftfahrtgesellschaften und damit auch für die Flughäfen". "Wir bedauern die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts außerordentlich", sagte er der dpa. Es sei kein glücklicher Tag, da der grenznahe Hunsrück-Airport gegenüber Flughäfen im Ausland weiter benachteiligt werde.
Die Steuer war 2011 von der schwarz-gelben Bundesregierung zur Haushaltssanierung und aus Umweltschutzgründen eingeführt worden, sie gilt für deutsche wie für ausländische Airlines. Der Steuersatz ist nach Entfernung gestaffelt und beläuft sich auf 7,50 Euro bis zu 42,18 Euro pro Passagier. Dem Bund bringt die Abgabe pro Jahr eine Milliarde Euro ein, erhoben wird sie auf alle gewerblichen Passagierflüge, die in Deutschland starten. Die deutsche Luftfahrtbranche fordert seit Jahren die Abschaffung.
Ähnlich wie Bunk argumentierte der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, Klaus-Peter Siegloch. "Die Luftverkehrssteuer macht die deutschen Fluggesellschaften flügellahm", sagte er. "Wir werden weiter politisch gegen die Steuer vorgehen." Der Flughafenverband ADV appellierte an die Bundesregierung, die Steuer abzuschaffen. Das Bundesfinanzministerium begrüßte die Entscheidung dagegen. "Wir freuen uns", sagte Finanz-Staatssekretär Werner Gatzer.
"Der Gesetzgeber hat den Tarif und die Privilegierungen der Luftverkehrssteuer gleichheitsgerecht ausgestaltet", sagte Gerichts-Vizepräsident Kirchhof. Die Ticketsteuer ist demnach nicht ungerecht und verletzt auch nicht die vom Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit von Airlines oder Passagieren. Des Weiteren sei der Gesetzgeber zur Erhebung der Steuer berechtigt gewesen.
Rheinland-Pfalz hatte unter anderem kritisiert, dass Privat- und
Frachtflüge sowie bestimmte Flüge etwa zu Nordsee-Inseln ohne
Bahnverbindung steuerfrei sind. Das gilt auch für Flüge die nach
einem Start ins Ausland und einer Zwischenlandung in Deutschland an
ein beliebig weit entferntes Ziel führen. Das sei ungerecht. Größter
Flughafen im Land ist der Hahn, die wichtigste Basis des irischen
Billigfliegers Ryanair
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AXC0232 2014-11-05/17:06