
In der Berufungsverhandlung um den Lokführerstreik hat die Deutsche Bahn am Freitag ihre am Vortag gescheiterte Argumentation wiederholt. Vor dem Landesarbeitsgericht Hessen führte ihr Anwalt Thomas Ubber aus, dass Teilforderungen der Gewerkschaft GDL gegen die Friedenspflicht verstießen und jüngere Mitarbeiter diskriminierten.
Wichtigstes Argument blieb die nach Auffassung der Bahn unverhältnismäßige Härte des Streiks, mit dem die GDL seit Mittwoch große Teile des deutschen Bahnverkehrs lahmlegt. Erneut brachte die Bahn einen täglichen Schaden von rund 100 Millionen Euro für die deutsche Wirtschaft vor. Dem Unternehmen selbst entstehe durch den Streik ein Schaden in ähnlicher Höhe.
Am Donnerstagabend hatte die erste Instanz den Arbeitskampf der Lokführer für rechtmäßig erklärt. Dagegen legte die Deutsche Bahn AG Berufung ein. Sie will weiterhin eine einstweilige Verfügung gegen den Streik erreichen, den sie für unverhältnismäßig hält.
Die Parteien hatten vor dem Arbeitsgericht Frankfurt/Main stundenlang um einen möglichen Vergleich gerungen, der aber letztlich platzte. Wäre es zu einer Einigung gekommen, hätte die GDL den Streik beenden müssen. Das Landesarbeitsgericht machte am Freitag zunächst keinen neuen Vergleichsvorschlag./ceb/mar/DP/bgf
AXC0134 2014-11-07/13:26