
Die Länder tragen die ab 2015 geplanten schärferen Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige reuiger Steuerbetrüger mit. Der Bundesrat erhob am Freitag in Berlin keine Einwände gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf. Er enthält die von Bund und Ländern im Mai vereinbarten strengeren Vorgaben.
Künftig soll Steuerbetrug bei einer Selbstanzeige grundsätzlich nur noch bis zu einer hinterzogenen Höhe von 25 000 Euro straffrei bleiben. Bei höheren Beträgen kann von einer Strafverfolgung nur bei Zahlung eines Zuschlags abgesehen werden. Zudem wird die Verjährung auf zehn Jahre ausgedehnt. Der Bundestag beschließt die Regeln voraussichtlich Ende November, Anfang Dezember./sl/DP/bgf
AXC0137 2014-11-07/13:28
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