
Die Deutsche Bahn ist erneut mit dem Versuch gescheitert, den Lokführerstreik mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Landesarbeitsgericht Hessen lehnte es am Freitag in Frankfurt als zweite Instanz ab, den Arbeitskampf per einstweiliger Verfügung zu beenden.
Zuvor hatte die Lokführergewerkschaft GDL einen erneuten Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Richters Michael Horcher abgelehnt. Wie bereits in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht Frankfurt/Main wurde somit kein vorläufiges Ende für den größten Ausstand in der Geschichte der Deutschen Bahn AG gefunden.
Streit gab es insbesondere um die Frage, ob es für GDL-Mitglieder abweichende Tarifabschlüsse geben kann. Die Bahn will unterschiedliche Regelungen für Beschäftigte mit gleichen Tätigkeiten vermeiden. Die Gerichte hatten zu dieser Frage nichts vorgegeben, sondern nur Verfahren für ergebnisoffene Verhandlungen vorgeschlagen.
In seinem Urteil erkannte das Gericht den Streik als legal und trotz hoher wirtschaftlicher Schäden als verhältnismäßig an. Am Donnerstagabend hatte auch die erste Instanz den Arbeitskampf der Lokführer für rechtmäßig erklärt. Dagegen hatte die Deutsche Bahn AG Berufung eingelegt./ceb/mar/DP/stb
AXC0184 2014-11-07/15:14