DJ PTA-HV: BRAIN FORCE HOLDING AG: Einladung zur HauptversammlungHauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Vöcklabruck (pta005/19.11.2014/09:55) - BRAIN FORCE HOLDING AG
Vöcklabruck, FN 78112 x
ISIN AT0000820659
E I N L A D U N G
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
17. Ordentlichen Hauptversammlung der BRAIN FORCE HOLDING AG
am Mittwoch, dem 17. Dezember 2014, um 10 Uhr,
in der Säulenhalle der Wiener Börse, Wallnerstraße 8, 1014 Wien.
T a g e s o r d n u n g
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum
30.9.2014 mit dem Lagebericht und Konzernlagebericht des Vorstands, dem
Corporate Governance-Bericht und dem vom Aufsichtsrat erstatteten Bericht über
das Geschäftsjahr 2013/2014.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013/2014.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013/2014.
4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014.
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis zum 31. Dezember 2014.
6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz der
Gesellschaft).
7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab dem 26. November 2014 zur Einsicht der
Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft in der Wartenburger Straße 1b, 4840 Vöcklabruck, Oberösterreich, am
Empfang auf:
* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013/2014,
* Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
* eingelangte Erklärungen gemäß § 87 Abs. 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 7,
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7,
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG,
* vollständiger Text dieser Einberufung.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung, sind
spätestens ab dem 26. November 2014 außerdem im Internet unter
www.brainforce.co.at in der Rubrik Hauptversammlung im Bereich Investoren
zugänglich.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 26. November 2014 der Gesellschaft ausschließlich an
der Adresse Wartenburger Straße 1b, 4840 Vöcklabruck, Oberösterreich, zH Mag.
Michaela Friepeß (CFO), samt Begründung zugeht. Jedem Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis des
Anteilsbesitzes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 5. Dezember 2014 der Gesellschaft entweder per Telefax
an +43 15331433 51, per Post an BRAIN FORCE HOLDING AG, Wartenburger Straße 1b,
4840 Vöcklabruck, Oberösterreich, zH Mag. Michaela Friepeß (CFO), oder per
E-Mail an michaela.friepess@brainforce.co.at, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis
der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, wobei hinsichtlich des
Tagesordnungspunktes 7 ( Wahlen in den Aufsichtsrat) darauf hingewiesen wird,
dass gemäß § 87 Abs 6 AktG Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt
den Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für jede vorgeschlagene Person spätestens
am fünften Werktag vor der Hauptversammlung auf der Internetseite der
Gesellschaft veröffentlicht sein müssen, widrigenfalls die betreffende Person
nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die
Gesellschaft übermittelt werden, entweder per Telefax an +43 15331433 51 oder
per Post an BRAIN FORCE HOLDING AG, Wartenburger Straße 1b, 4840 Vöcklabruck,
Oberösterreich, zH Mag. Michaela Friepeß (CFO).
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.brainforce.co.at in der Rubrik Hauptversammlung im Bereich Investoren
zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, sohin nach dem Anteilsbesitz am Sonntag,
dem 7. Dezember 2014, 24:00 Uhr (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 12. Dezember 2014 ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss:
Per Telefax: +43 15331433 51
Per Post oder BRAIN FORCE HOLDING AG
Boten: zH Mag. Michaela Friepeß (CFO)
Wartenburger Straße 1b
4840 Vöcklabruck, Oberösterreich
oder
per E-Mail: michaela.friepess@brainforce.co.at, wobei die Depotbestätigung
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
per SWIFT: BKAUATWW3AGM - Message Type MT 599; unbedingt ISIN AT0000820659 im
Text angeben
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000820659) des Aktionärs,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 7. Dezember
2014, 24:00 Uhr, beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresNovember 19, 2014 03:55 ET (08:55 GMT)juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Telefax: +43 15331433 51
Per Post: BRAIN FORCE HOLDING AG
zH Mag. Michaela Friepeß (CFO)
Wartenburger Straße 1b
4840 Vöcklabruck, Oberösterreich
per E-Mail: michaela.friepess@brainforce.co.at, wobei die Vollmacht
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
per SWIFT: BKAUATWW3AGM - Message Type MT 599; unbedingt ISIN AT0000820659 im
Text angeben
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 16. Dezember 2014 bis
16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.brainforce.co.at in der Rubrik Hauptversammlung im Bereich Investoren
abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft in Höhe von EUR 15.386.742 in 15.386.742 Stückaktien eingeteilt.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 71.038 Stück eigene Aktien. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 15.315.704 Stück. Es besteht nur eine Aktiengattung.
Vöcklabruck, im November 2014
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: BRAIN FORCE HOLDING AG
Adresse: Wartenburger Str. 1b, 4840 Vöcklabruck
Land: Österreich
Ansprechpartner: Mag. Michaela Friepeß
Tel.: +43 7672 90 900
E-Mail: InvestorRelations@brainforce.co.at
Website: www.brainforce.co.at
ISIN(s): AT0000820659 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien; Open Market (Freiverkehr) in Frankfurt
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