
Die Sicherung von Spareinlagen im Fall von Bank-Pleiten wird in ganz Europa krisenfester. Die Bundesregierung brachte am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg, um die bereits beschlossenen EU-Vorgaben zur einheitlichen Einlagensicherung in nationales Recht umzusetzen. Nach der Richtlinie muss jedes EU-Land einen Einlagensicherungsfonds aufbauen.
In Deutschland gibt es allerdings bereits seit Jahren einen Einlagenschutz für Spargelder, der deutlich über die europaweit geltende Sicherung von 100 000 Euro pro Kunde hinausreicht.
Privatbanken, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken verfügen über eigene Sicherungssysteme, die erhalten bleiben und ein weit höheres Schutzniveau bieten. Allerdings verkürzt sich die Auszahlungsfrist: Bei einer Bank-Pleite sollen Kontoinhaber spätestens ab 2024 ihre Einlagen innerhalb von sieben Tagen zurückerhalten. Derzeit gilt eine Frist von 20 Tagen./sl/DP/jkr
AXC0091 2014-11-19/11:05