Zürich (ots) - Das US-Startup Uber will sein Sammeltaxi-Angebot
"Uber Pool" in Zürich lancieren. Dies berichtet die "Handelszeitung".
Handynutzer können sich über eine App eine Mitfahrgelegenheit bei
Autofahrern ohne Taxilizenz suchen und den privaten Fahrer mit
weiteren Fahrgästen teilen. Uber Pool hat seine Testphase in San
Francisco hinter sich und wurde kürzlich in Paris gestartet. Jetzt
dürfte Uber Pool bald auch in Zürich loslegen: «Bei uns gehen solche
Entwicklungen ziemlich schnell», sagt Rasoul Jalali, General Manager
von Uber Zurich der "Handelszeitung", «ich kann mir sehr gut
vorstellen, dass Zürich sich gut für so ein innovatives Produkt wie
Uber Pool eignet.» Er wolle sich nicht festnageln lassen, aber gegen
eine Testphase 2015 spreche nicht viel. Uber hatte in Zürich kürzlich
sein Angebot «Uber Pop» gestartet. Damit können auch Fahrer ohne
gewerbliche Taxilizenz Passagiere befördern.
Wenig erfreut über den Expansionsdrang von Uber zeigt sich Stefan
Huwyler, Bereichsleiter Personentransport beim Schweizerischen
Nutzfahrzeugverband, kurz Astag. «Das Taxigewerbe in der Schweiz
leidet massiv unter den nicht einheitlichen Regulatorien. Mit den
neuen Anbietern wird dem Wildwuchs weiterer Vorschub geleistet.»
Vonseiten der Politik erhält Uber derweil Rückendeckung. So
verkündete der Bundesrat, er sehe keinen Bedarf, das Regulativ für
den Personentransport mit Personenwagen aufgrund der neuen Angebote
anzupassen. Damit schmetterte er die Interpellation von SP-Ständerat
Roberto Zanetti und dem Verband Taxisuisse ab. «Es war uns sehr
wichtig, dass Uber Pop innerhalb der bestehenden gesetzlichen
Richtlinien lanciert werden konnte», sagt Jalali. «Die Entscheidung
des Bundesrates zeigt, dass man in der Schweiz offen für Innovationen
ist.»
Astag-Mann Huwyler argumentiert, dass sich die Taxibranche nicht
gegen Fortschritt bei der Mobilität stelle. Dennoch könne er die
Definition des Bundesrates nicht gutheissen: «Es herrscht eine grosse
Rechtsunsicherheit. Uber tritt nicht als klassischer Taxiunternehmer
auf und erhält dank geschicktem Nutzen von Gesetzeslücken und
Vollzugsproblemen quasi eine Blankovollmacht.»
Originaltext: Handelszeitung
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/pm/100009535
Medienmappe via RSS : http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100009535.rss2
Kontakt:
Weitere Information erhalten Sie unter der Telefonnummer 043 444 57
77.
"Uber Pool" in Zürich lancieren. Dies berichtet die "Handelszeitung".
Handynutzer können sich über eine App eine Mitfahrgelegenheit bei
Autofahrern ohne Taxilizenz suchen und den privaten Fahrer mit
weiteren Fahrgästen teilen. Uber Pool hat seine Testphase in San
Francisco hinter sich und wurde kürzlich in Paris gestartet. Jetzt
dürfte Uber Pool bald auch in Zürich loslegen: «Bei uns gehen solche
Entwicklungen ziemlich schnell», sagt Rasoul Jalali, General Manager
von Uber Zurich der "Handelszeitung", «ich kann mir sehr gut
vorstellen, dass Zürich sich gut für so ein innovatives Produkt wie
Uber Pool eignet.» Er wolle sich nicht festnageln lassen, aber gegen
eine Testphase 2015 spreche nicht viel. Uber hatte in Zürich kürzlich
sein Angebot «Uber Pop» gestartet. Damit können auch Fahrer ohne
gewerbliche Taxilizenz Passagiere befördern.
Wenig erfreut über den Expansionsdrang von Uber zeigt sich Stefan
Huwyler, Bereichsleiter Personentransport beim Schweizerischen
Nutzfahrzeugverband, kurz Astag. «Das Taxigewerbe in der Schweiz
leidet massiv unter den nicht einheitlichen Regulatorien. Mit den
neuen Anbietern wird dem Wildwuchs weiterer Vorschub geleistet.»
Vonseiten der Politik erhält Uber derweil Rückendeckung. So
verkündete der Bundesrat, er sehe keinen Bedarf, das Regulativ für
den Personentransport mit Personenwagen aufgrund der neuen Angebote
anzupassen. Damit schmetterte er die Interpellation von SP-Ständerat
Roberto Zanetti und dem Verband Taxisuisse ab. «Es war uns sehr
wichtig, dass Uber Pop innerhalb der bestehenden gesetzlichen
Richtlinien lanciert werden konnte», sagt Jalali. «Die Entscheidung
des Bundesrates zeigt, dass man in der Schweiz offen für Innovationen
ist.»
Astag-Mann Huwyler argumentiert, dass sich die Taxibranche nicht
gegen Fortschritt bei der Mobilität stelle. Dennoch könne er die
Definition des Bundesrates nicht gutheissen: «Es herrscht eine grosse
Rechtsunsicherheit. Uber tritt nicht als klassischer Taxiunternehmer
auf und erhält dank geschicktem Nutzen von Gesetzeslücken und
Vollzugsproblemen quasi eine Blankovollmacht.»
Originaltext: Handelszeitung
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