Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag über den Rechtsstreit zwischen mehreren Zeitungsverlagen und der ARD um die App der "Tagesschau" verhandelt. Die Anwälte beider Seiten tauschten in Karlsruhe ihre gegensätzlichen Standpunkte aus: Die klagenden Zeitungsverlage sehen in der App ein presseähnliches Angebot, finanziert mit Rundfunkgebühren, und werfen der ARD unlauteren Wettbewerb vor. Die öffentlich-rechtlichen Sender betrachten die App hingegen als ergänzenden technischen Verbreitungsweg für die Inhalte ihres Online-Angebots "tagesschau.de", sie sei als Telemedienangebot vom Rundfunkstaatsvertrag gedeckt.
Das Landgericht Köln war im September 2012 der Klage der Zeitungsverlage gefolgt, unter ihnen die FAZ und der Springer-Verlag. Das Oberlandesgericht Köln hat die Klage aber im Dezember 2013 abgewiesen. Die Zeitungsverlage legten daraufhin Revision beim BGH an, der nun in höchster Instanz entscheiden muss.
Bei der Urteilsfindung sei die Gesamtheit der nicht sendungsbezogenen Inhalte der "Tagesschau"-App für den Smartphone- und Tablet-Gebrauch im Vergleich zu Presseangeboten in den Blick zu nehmen, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher. Eine Entscheidung wurde für den Nachmittag erwartet; möglicherweise wird dann aber auch erst ein Termin für eine spätere Urteilsverkündung mitgeteilt./pz/DP/stb
AXC0190 2015-04-30/11:52