Bielefeld (ots) - Die Mietpreisbremse ist beschlossen und muss nur noch von den Ländern umgesetzt werden - ein Gesetz mit Augenmaß. Die Länder können ermessen, wo eine Mietpreisbremse erforderlich ist und wo nicht. In Schleswig-Holstein sieht der Wohnungsmarkt völlig anders aus als im benachbarten Hamburg. Auch bremst das Gesetz Investitionen in den Wohnungsmarkt nicht. Neubauten und neu sanierte Wohnungen sind von dem Deckel ausgenommen. In beiden Fällen gilt die Grenze für Mieterhöhungen - maximal zehn Prozent über dem Mietzins vergleichbarer Wohnungen in ähnlicher Lage - ausdrücklich nicht. Und außerdem ist die Bremse keine Vollbremsung, sondern moderat. Ein Anstieg um zehn Prozent über ortsüblichen Vergleichsmieten ist akzeptabel. Einzige Unsicherheit ist die Vergleichbarkeit. Wer gibt dem Vermieter Rechtssicherheit bei einer Erhöhung? Das aber ist ein zahlbarer Preis für die Beruhigung eines Marktes, der mancherorts aus den Fugen geraten ist.
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