Düsseldorf (ots) - Das nordrhein-westfälische Tariftreue- und Vergabegesetz soll in zentralen Punkten geändert werden. Dies berichtet die "Rheinische Post" (Mittwochausgabe) unter Berufung auf Regierungskreise. So soll künftig nur noch derjenige Anbieter, der den Zuschlag erhält, den Nachweis erbringen müssen, dass alle Vorgaben eingehalten werden. Außerdem soll bis Ende 2017 der im Tariftreuegesetz verlangte Mindestlohn von 8,85 Euro der Regelung auf Bundesebene (derzeit 8,50 Euro) angepasst werden. Die Fraktionen von SPD und Grünen haben die neuen Eckpunkte zur Reform des Tariftreuegesetzes inzwischen der Clearingstelle Mittelstand zur Stellungnahme übermittelt, berichtet die Zeitung.
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