Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 18.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Ausbruch – startet jetzt die massive FDA-Rallye?
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
1.372 Leser
Artikel bewerten:
(3)

fair-news.de/Bearbeitungsgebühren bei Förderkrediten der KFW

Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen stellen nach der 
Rechtsprechung des BGH als Preisnebenabrede eine unangemessene 
Benachteiligung der Verbraucher dar. Wie ist es bei 
Förderdarlehen der KFW? Fachanwälte raten zur Klage, weil der 
BGH noch nicht entschieden hat. 
 
Ein prozentualer Abschlag vom Kreditbetrag (sog. Disagio) stellt 
nach der Rechtsprechung des BGH im Zweifel keine 
Bearbeitungsgebühr, sondern ein laufzeitabhängiges Entgelt für 
einen niedrigeren Nominalzins dar. Dies hat allerdings zur Folge, 
dass bezüglich des Disagios bei vorzeitiger Rückzahlung des 
Darlehens zumindest ein anteiliger Rückerstattungsanspruch 
entsteht. 
 
Wie ist es bei öffentlich geförderten Krediten ( z.B. über die 
KFW, Landwirtschaftliche Rentenbank, Bayern Labo, lfa Förderbank 
Bayern, Investitionsbank Schleswig-Holstein, Bremer Aufbau-Bank 
GmbH, Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt, Investitions- und 
Förderbank Niedersachsen - NBank, NRW.BANK, Investitions- und 
Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), SIKB Saarländische 
Investitionskreditbank AG, L-Bank, Staatsbank für 
Baden-Württemberg, Landesförder- institut 
Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsbereich der NORD/LB -, 
Investitionsbank Berlin, Investitionsbank des Landes Brandenburg, 
Investitionsbank Sachsen-Anhalt - Anstalt der NORD/LB -, 
Thüringer Aufbaubank, Sächsische Aufbaubank - Förderbank 
-, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen - rechtlich 
unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen 
Girozentrale -): 
 
Hier ist die Gebühr regelmäßig den laufzeitunabhängigen 
Kosten zuzurechnen. Eine Rückforderung kommt nach den allgemein 
von der Rechtsprechung aufgestellten Regeln dann in Betracht, 
wenn die Bearbeitungsgebühr seitens des Kreditinstituts für 
Tätigkeiten erhoben wird, die die Bank, Sparkasse oder Volksbank 
nach der gesetzlichen Regelung ohne gesondertes Entgelt zu 
erbringen hätte und die sie tatsächlich objektiv überwiegend 
und subjektiv allein im eigenen Interesse erbringt. 
 
Der Abschlag vom Kreditbetrag in den Förderprogrammen wird 
teilweise wie folgt begründet: 
 
Der Abzug vom Nennbetrag teilt sich auf in 2% Bearbeitungsgebühr 
und 2% Risikoprämie für das Recht zur außerplanmäßigen 
Tilgung des Kredits. 
 
Hiernach könnten allenfalls 2% des Disagios als unzulässig 
erhobene Bearbeitungsgebühr von der Bank zurückverlangt 
werden. 
 
Bei KFW-Darlehen bei Existenzgründungen und bei Baumaßnahmen 
wurde ein Disagio in Höhe von 4% erhoben. Davon in Höhe von 2% 
als Bearbeitungsgebühr und in Höhe von 2% für die 
Möglichkeit, das Darlehen auch innerhalb der Festzinsbindung 
jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen bzw. 
um- schulden zu können. 
 
Die Frage der Erstattungsfähigkeit von Bearbeitungsgebühren bei 
Förderdarlehen befindet sich derzeit in der gerichtlichen 
Klärung. Eine Entscheidung des BGH gibt es dazu nicht! 
 
Außergerichtlich werden die Forderungen auf Erstattung der 
Bearbeitungsgebühren bei Förderdarlehen von den durchleitenden 
Banken regelmäßig zurückgewiesen. 
 
Anwälte konnten nur in einem Fall wir bislang einen Vergleich 
über 50% erzielen. 
 
Kreditkunden mit einer Rechtsschutzversicherung sollten in jedem 
Fall einen Versuch wagen. Ohne Rechtsschutzversicherung sind 
Aufwand und mögliches Ergebnis sorgsam gegeneinander abzuwägen 
und ggf. erst die weitere Ent- wicklung der Rechtsprechung 
abwarten. Man könnte auch ein Streitschlichtungs-verfahren 
anstrengen. 
 
Dabei sollte auch die Frage der Verjährung berücksichtigt 
werden: 
 
Bei Förderdarlehen tritt Verjährung spätestens 10 Jahre nach 
Erhebung der Bearbeitungsgebühr ein. Ansonsten droht auch bei 
Förderdarlehen, bei denen die Bearbeitungsgebühr vor 2012 
erhoben worden ist, bereits zum Ende des Jahres die Verjährung. 
 
Infolge der nach wie vor unklaren Rechtslage bei Förderdarlehen 
kann möglicherweise aber auch ein späterer Verjährungsbeginn 
argumentiert werden. 
 
Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und 
Kapitalmarktrecht beraten und ggf. vertreten. Fachanwälte mit 
Erfahrung auf diesem Spezialgebiet sind natürlich zu 
bevorzugen. 
+++ Kontakt: 
Kanzlei Steffens 
Clayallee 
14195 Berlin 
Deutschland 
+493079782606 
 
+++ Homepage: www.rasteffens.de 
 
+++ fair-NEWS-Artikel: 
http://www.fair-news.de/Bearbeitungsgebühren-982885.html 
 

(END) Dow Jones Newswires

February 27, 2015 13:42 ET (18:42 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2015 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.