
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Begrenzung der Sonntagsarbeit in Hessen wollen auch andere Bundesländer ihre Regelungen überprüfen. Einzelne Länder wie Mecklenburg-Vorpommern kündigten in einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur sofortige Konsequenzen an. "Wir haben auf diesen Richterspruch gewartet. Er bringt Rechtssicherheit", sagte am Donnerstag ein Sprecher des Schweriner Sozialministeriums. Das Land wolle seine Bedarfsgewerbeverordnung zur Sonntagsarbeit gleich im neuen Jahr überarbeiten.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Mittwoch die hessische Verordnung in wesentlichen Punkten gekippt und Sonntagsarbeit in Callcentern, Videotheken, Bibliotheken sowie Lottogesellschaften untersagt. Die meisten Länder haben ähnliche Bedarfsgewerbeverordnungen wie Hessen. Sie sind alle in Kraft, das Leipziger Urteil betraf konkret nur die hessische Regelung. Die Landesregierung in Wiesbaden hatte schon am Mittwoch angekündigt, das Verbot in den betroffenen Branchen sofort umzusetzen.
Die Gewerkschaft Verdi, die gemeinsam mit zwei evangelischen Gemeindeverbänden geklagt hatte, nannte das Urteil "ein deutliches Signal, dass andere Bundesländer ihre Bedarfsgewerbeverordnungen überprüfen müssen". Auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) begrüßte die Entscheidung. "Möglichst wenige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen am Sonntag arbeiten müssen", sagte EKD- Kirchenamtspräsident Hans Ulrich Anke. Das Bundesgericht habe überdehnten Ausnahmeregelungen Einhalt geboten.
Die Callcenter-Branche befürchtet dagegen den Verlust von Jobs in Deutschland. "Wir werden feststellen, dass diese Arbeitsplätze sehr schnell ins benachbarte Ausland verlagert werden", sagte der Präsident des Call Center Verbandes, Manfred Stockmann. Seinen Angaben zufolge arbeiten in Deutschland rund 520 000 Menschen in Callcentern, in Hessen seien es zwischen 52 000 bis 70 000. Stockmann forderte eine Überarbeitung des Arbeitszeitgesetzes. Callcenter sollten in den Katalog von Ausnahmen aufgenommen werden, für die Sonn- und Feiertagsarbeit zulässig ist. Dazu zählen etwa Feuerwehr und Notdienste.
Weitere Klagen gegen die Länderverordnungen sind eher nicht zu erwarten. Für sogenannte Normenkontrollverfahren, wie sie jetzt im Fall Hessen geführt wurden, gelten Fristen. Die sind in den Ländern längst verstrichen, weil die Verordnungen schon länger als in Hessen in Kraft sind.
"Die Verordnungen in den Bundesländern sind nun rechtswidrig, wenn auch nicht unwirksam", erläuterte Rechtsanwalt Friedrich Kühn, der Verdi und die Dekanate vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten hatte. Seiner vorläufigen Einschätzung nach seien höchstens sogenannte Feststellungsklagen denkbar - falls die Bundesländer nicht von sich aus an ihre Verordnungen herangingen.
Die meisten Länder wollen zunächst die schriftliche Urteilsbegründung aus Leipzig abwarten - und dann die Folgen prüfen. Die Regelungen zum Sonntagsschutz hätten sich zwar bewährt, erklärte das Arbeitsministerium Sachsen-Anhalts. Allerdings werde man sich einer Diskussion über eine bundesweit einheitliche Neuregelung nicht verschließen, sagte Ministeriumssprecher Holger Paech./bz/DP/bgf
AXC0214 2014-11-27/16:28