Beide hatten Garantiezertifikate gekauft, die im Zuge der Lehman-Pleite im September 2008 weitgehend wertlos geworden waren. Der BGH gab dem Duo nun recht: Die Bethmann Bank, die den Kauf abgewickelt und die Kunden beraten hatte, habe diese Kunden nicht ordentlich über ein Sonderkündigungsrecht aufgeklärt. Die Kunden ...Den vollständigen Artikel lesen ...