DJ PTA-HV : Wincor Nixdorf AG: Einladung zur Hauptversammlung - Europaweite Verbreitung gemäß §121 AktGHauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Paderborn (pta021/05.12.2014/15:45) - Die Aktionäre der Wincor Nixdorf
Aktiengesellschaft - Paderborn, Wertpapier-Kenn-Nummer: A0CAYB, ISIN:
DE000A0CAYB2 - werden hiermit zu der am
Montag, 19. Januar 2015, um 11.00 Uhr
im Hansesaal,
Schützenhof Paderborn,
Schützenplatz 1,
33102 Paderborn
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Wincor Nixdorf
Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30.09.2014, des
Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts (einschließlich des
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB
für das Geschäftsjahr 2013/2014) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013/2014
Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 gemäß § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht. § 175 AktG
sieht vor, dass die Hauptversammlung den festgestellten Jahresabschluss, den
Lagebericht sowie bei einem Mutterunternehmen auch den vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht entgegennimmt. Der
Jahresabschluss der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss,
jeweils für das Geschäftsjahr 2013/2014, wurden vom Aufsichtsrat gebilligt; der
Jahresabschluss der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr
2013/2014 ist damit festgestellt. Da auch kein Sonderfall nach § 173 AktG
vorliegt, wonach durch entsprechende Beschlussfassung von Vorstand und
Aufsichtsrat die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung
überlassen worden ist, braucht die Hauptversammlung im Hinblick auf die
vorgenannten Unterlagen nicht zu beschließen.
Auch hinsichtlich des Berichts des Aufsichtsrats ist eine Beschlussfassung durch
die Hauptversammlung gesetzlich nicht vorgesehen. Der nach § 171 Abs. 2 AktG
schriftlich zu erstattende Bericht des Aufsichtsrats soll die Aktionäre und die
Öffentlichkeit über das Ergebnis seiner Prüfung der Abschlussunterlagen
unterrichten und ist darüber hinaus ein Rechenschaftsbericht des Aufsichtsrats
über seine eigene Tätigkeit.
Die genannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die
Gewinnverwendung können in den Geschäftsräumen der Wincor Nixdorf
Aktiengesellschaft, Heinz-Nixdorf-Ring 1, 33106 Paderborn, eingesehen und im
Internet unter www.wincor-nixdorf.com unter der Rubrik "Investor Relations",
"Hauptversammlung" eingesehen und heruntergeladen werden. Auf Verlangen erhält
jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Wincor Nixdorf
Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2013/2014 in Höhe von Eur
268.798.936,12 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung von Eur
1,75 Dividende je
dividendenberechtigter
Stückaktie
bei 29.816.211 Eur
dividendenberechtigten 52.178.369,25
Stückaktien
Gewinnvortrag Eur
216.620.566,87
Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung ein angepasster
Beschlussvorschlag unterbreitet werden, der unverändert eine Dividende von Eur
1,75 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
Die Dividende wird voraussichtlich am 20. Januar 2015 ausgezahlt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013/2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013/2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014/2015
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft für das
Geschäftsjahr 2014/2015 zu bestellen.
II. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft von Eur 33.084.988,00 ist im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 33.084.988 Stückaktien. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 33.084.988 beträgt. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung am 5. Dezember 2014
3.268.777 eigene Stückaktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen.
III. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf (24.00 Uhr
MEZ) des 12. Januar 2015 bei der Gesellschaft unter der Adresse
Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft
c/o DZ Bank AG
vertreten durch dwpbank
- WASHV -
Landsberger Str. 187
80687 München
Fax: +49 (0) 69/5099 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
angemeldet haben.
Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
zu erfolgen. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform (§
126b BGB) durch das depotführende Institut erstellten besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen. Der Nachweis
muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (sog.
Nachweisstichtag) beziehen, also auf den 29. Dezember 2014, 0.00 Uhr MEZ, und
der Gesellschaft unter der vorstehenden Adresse spätestens bis zum Ablauf (24.00
Uhr MEZ) des 12. Januar 2015 zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen
oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag keine Bedeutung
für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des
bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen
und erst danach Aktionär werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der
Nachweisstichtag hat jedoch keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
IV. Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können
ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. eine Aktionärsvereinigung, ein
Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Insoweit bieten wir
unseren Aktionären als Service auch an, von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung sind eine
fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine diesen
nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Der
Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG ebenfalls der Textform (§
126b BGB).
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur
Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft
hierfür bereithält, oder das elektronische Vollmachts- und Weisungssystem unter
www.wincor-nixdorf.com (dort unter der Rubrik "Investor Relations",
"Hauptversammlung") zu nutzen. Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein
Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung,
einschließlich der für die Nutzung des elektronischen Vollmachts- und
Weisungssystems erforderlichen Daten und einer Nutzungsanleitung, übersandt. Das
Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt
und ist außerdem im Internet unter www.wincor-nixdorf.com unter der Rubrik
"Investor Relations", "Hauptversammlung" abrufbar.
Die Vollmacht und ihr Widerruf können in Textform (§ 126b BGB) entweder
gegenüber der Gesellschaft
oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Bei Erklärung gegenüber der
Gesellschaft sind Vollmacht bzw. Widerruf an folgende Adresse zu übermitteln
Wincor Nixdorf
Aktiengesellschaft
postalisch: Investor Relations
33094 Paderborn
oder
per Fax: +49 (0) 5251/693
5056
oder
elektronisch über das Vollmachts- und Weisungssystem unter
www.wincor-nixdorf.com (dort unter der Rubrik "Investor Relations",
"Hauptversammlung").
Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines
Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b
BGB). Dieser kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse gesendet (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresDecember 05, 2014 09:45 ET (14:45 GMT)werden sowie unter der Internet-Adresse www.wincor-nixdorf.com unter der Rubrik
"Investor Relations", "Hauptversammlung" übermittelt werden. Zudem kann der
Nachweis auch in Textform (§ 126b BGB) am Tag der Hauptversammlung an der Ein-
und Ausgangskontrolle erbracht werden.
Für den Fall, dass ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden soll, enthält die
Satzung keine besondere Regelung. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen
Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine
besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8
AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person
oder Institution bevollmächtigen wollen, rechtzeitig mit dem zu
Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Eines gesonderten
Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf es in diesem
Fall nicht.
Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt
werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das
Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die
Vollmacht insgesamt ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach
Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass die
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen
oder von Anträgen entgegennehmen und sich zu Verfahrensanträgen und nicht im
Vorfeld der Hauptversammlung bekannt gemachten Anträgen von Aktionären der
Stimme enthalten werden. Die Vollmachten mit den Weisungen an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens 16. Januar 2015,
18.00 Uhr MEZ, bei der Gesellschaft eingegangen sein, andernfalls können sie
nicht berücksichtigt werden. Sie sind an folgende Adresse zu übersenden:
Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft
postalisch: Investor Relations
33094 Paderborn
oder
per Fax: +49 (0) 5251/693 5056
oder
elektronisch: investor-relations@wincor-nixdorf.com
Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter können auch über das
elektronische Vollmachts- und Weisungssystem unter www.wincor-nixdorf.com (dort
unter der Rubrik "Investor Relations", "Hauptversammlung") erteilt oder
widerrufen werden. Auch auf diesem Weg müssen Vollmachten und Weisungen bis
spätestens zum 16. Januar 2015, 18.00 Uhr MEZ, eingegangen sein, andernfalls
können sie nicht berücksichtigt werden.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Nähere Einzelheiten zur Anmeldung und zur Stimmrechtsvertretung sind im Internet
unter www.wincor-nixdorf.com unter der Rubrik "Investor Relations",
"Hauptversammlung", abrufbar.
V. Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 %
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Eur 500.000,00 erreichen,
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Die Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. mindestens seit dem 19. Oktober
2014, 0.00 Uhr MESZ, Inhaber der Aktien sind. Das Verlangen ist an den Vorstand
zu richten und muss der Gesellschaft schriftlich (§ 126 BGB) mindestens 30 Tage
vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 19. Dezember 2014, 24.00 Uhr MEZ,
zugehen. Ergänzungsverlangen sollten an folgende Adresse gerichtet werden:
Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft
Der Vorstand
c/o PR im Turm HV-Service Aktiengesellschaft
Wasserturm Wallstadt
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind
ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Wincor Nixdorf
Aktiengesellschaft
c/o PR im Turm
HV-Service
Aktiengesellschaft
postalisch: Wasserturm Wallstadt
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
oder
per Fax: +49 (0) 621 7177213
oder
per E-Mail: wincor-hv@pr-im-turm.de
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem
Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 4. Januar 2015, 24.00 Uhr MEZ,
unter der angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter www.wincor-nixdorf.com unter der
Rubrik "Investor Relations", "Hauptversammlung", unverzüglich zugänglich
gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur
Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Anderweitig
adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben
unberücksichtigt.
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von einer
Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG
genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder
einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach
§ 17 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der Versammlung
ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu
beschränken.
VI. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen gemäß § 124a AktG werden im Internet auf der Homepage der
Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft unter http://www.wincor-nixdorf.com unter der
Rubrik "Investor Relations", "Hauptversammlung", zugänglich gemacht. Dort sind
auch weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs.
2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG abrufbar.
Paderborn, im Dezember 2014
Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR IM TURM
HV-Service AG, Römerstraße 72-74, 68259 Mannheim, Fax 0621 / 70 99 07.
(Ende)
Aussender: Wincor Nixdorf AG
Adresse: Heinz-Nixdorf-Ring 1, 33106 Paderborn
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft
Tel.: +49 (0) 5251 693 5050
E-Mail: investor-relations@wincor-nixdorf.com
Website: www.wincor-nixdorf.com
ISIN(s): DE000A0CAYB2 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in
München, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Düsseldorf, Freiverkehr in
Hannover; Freiverkehr in Berlin
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1417790700650
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verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresDecember 05, 2014 09:45 ET (14:45 GMT)