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DGAP-HV: DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.01.2015 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
16.12.2014 15:06 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft 
 
   Köln 
 
   ISIN DE0005488795, WKN 548879 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden die Aktionäre der DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft 
   (die 'Gesellschaft') hiermit zu der am Donnerstag, dem 22. Januar 2015, 
   um 10:00 Uhr (MEZ), im Hilton Cologne, Marzellenstraße 13-17, 50668 
   Köln, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1     Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 sowie 
           der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, des 
           Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter 
           http://www.dfag.de/hauptversammlung abgerufen werden. Sie 
           werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner 
           werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein 
           und näher erläutert werden. 
 
 
           Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den 
           Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Die 
           vorgelegten Unterlagen dienen der Unterrichtung der 
           Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr und die 
           Lage der Gesellschaft sowie des Konzerns. 
 
 
     2     Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das am 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahr 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3     Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2013 endende 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4     Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton 
           AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
           Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das 
           Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 
 
 
           Die Bestellung der Warth & Klein Grant Thornton AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als Abschlussprüfer 
           für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 
           2014 ist bereits durch gerichtlichen Beschluss erfolgt. 
 
 
     5     Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
           und § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die 
           sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. 
 
 
           Zum 1. März 2013 hat Herr Frank Hock sein Aufsichtsratsmandat 
           niedergelegt und wurde vom Aufsichtsrat als Vorstand der 
           Gesellschaft bestellt. Herr Clemens von Weichs hat sein Amt 
           als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum 12. Februar 2014 
           niedergelegt. Herr Florian Becker hat zum 12. Juni 2014 
           ebenfalls sein Amt als Aufsichtsratsmitglied niedergelegt. 
           Demnach besteht der Aufsichtsrat derzeit nur aus drei 
           Mitgliedern. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt daher vor: 
 
 
             Herrn Dr. Jürgen Honert, Rechtsanwalt, 
             honert+partner mbB, rechtsanwälte wirtschaftsprüfer 
             steuerberater, München 
 
 
             Herrn Dr. Tonio Barlage, Unternehmensberater, 
             Geschäftsführer Cartagena Capital GmbH, Hamburg 
 
 
 
           für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung zu wählen, 
           die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 
           beschließt. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
           Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die 
           Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden. 
 
 
           Ergänzende Angaben gem. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu 
           Tagesordnungspunkt 5: 
 
 
           Die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl als 
           Aufsichtsratsmitglied vorgeschlagenen Personen sind bei den 
           nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines 
           vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums: 
 
 
           Zu Herrn Dr. Honert 
 
 
           Herr Dr. Honert hat derzeit folgende weitere Mandate 
 
 
           Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
       *     keine 
 
 
 
           Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien: 
 
 
       *     keine 
 
 
 
           Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird erklärt, dass Herr Dr. Honert derzeit in einer 
           geschäftlichen Beziehung in Form eines anwaltlichen 
           Mandatsverhältnisses zu der DF Deutsche Forfait AG steht. Zur 
           Erläuterung: honert+partner mbB, rechtsanwälte 
           wirtschaftsprüfer steuerberater, München, deren Gesellschafter 
           Herr Dr. Jürgen Honert ist, wurde im August 2014 vom Vorstand 
           und vom Aufsichtsrat der Gesellschaft beauftragt, die 
           Verantwortlichkeiten für die am 12. Februar 2014 per ad 
           hoc-Mitteilung bekannt gemachten Vorgänge um 
           Steuernachzahlungen für vergangene 
           Umsatzsteuerverbindlichkeiten der Gesellschaft zu prüfen. 
 
 
           Darüber hinaus steht Herr Dr. Honert nach Einschätzung des 
           Aufsichtsrats in keinen nach dieser Vorschrift offenzulegenden 
           persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur DF Deutsche 
           Forfait AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der DF 
           Deutsche Forfait AG oder einem wesentlich an der DF Deutsche 
           Forfait AG beteiligten Aktionär. 
 
 
           Zu Herrn Dr. Barlage 
 
 
           Herr Dr. Barlage hat derzeit folgende weitere Mandate 
 
 
           Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
       *     framepool AG, München (AG München, HRB 133 705) - 
             Vorsitzender 
 
 
       *     EMF Europäische Marketing und Finanzmanagement 
             Aktiengesellschaft (AG Hamburg, HRB 53 059) - Vorsitzender 
 
 
 
           Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien: 
 
 
       *     Nanotron Technologies Ltd., London, 
             Großbritannien (UK Company House # 0629 0509) - Chairman of 
             the Board 
 
 
       *     Panoratio Holdings Inc., Oakland, CA/U.S.A. 
             (registered in Delaware file # 416 6120) - Chairman of the 
             Board 
 
 
       *     Immunogenes AG, Zug, Schweiz (Schweizer 
             Firmennummer CH-170.3.032.686-9) - Verwaltungsrat 
 
 
 
           Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird erklärt, dass Herr Dr. Barlage nach Einschätzung 
           des Aufsichtsrats in keinen nach dieser Vorschrift 
           offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
           zur DF Deutsche Forfait AG oder deren Konzernunternehmen, den 
           Organen der DF Deutsche Forfait AG oder einem wesentlich an 
           der DF Deutsche Forfait AG beteiligten Aktionär steht. 
 
 
     6     Beschlussfassung über die Umstellung der auf den 
           Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende 
           Stückaktien sowie entsprechende Änderung der Satzung 
 
 
           Die Umstellung auf Namensaktien erfolgt im Zusammenhang mit 
           den zunehmenden Compliance/hauptversammlung your Customer Anforderungen 
           der Geschäftspartner (An- und Verkäufer von 
           Außenhandelsforderungen aber auch Dienstleistungspartnern) der 
           Gesellschaft, denen die Gesellschaft unterliegt. Diese haben 
           nicht nur vor dem Hintergrund des OFAC-Listings der 
           Gesellschaft eine höhere Relevanz erhalten, sondern auch im 
           täglichen operativen Geschäft. Geschäftspartner der 
           Gesellschaft verlangen zunehmend im Rahmen der Compliance 
           Prüfungen einen Nachweis über die Aktionärsstruktur. Darüber 
           hinaus bieten Namensaktien die verbesserte Möglichkeit der 
           Unternehmensinformation und Kommunikation. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Die derzeit bestehenden Inhaberaktien werden im 
             Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Aktien umgewandelt. 
             Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das 
             Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen 
             handelt, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 16, 2014 09:06 ET (14:06 GMT)

DJ DGAP-HV: DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft: -2-

soweit es sich um juristische Personen handelt, ihre Firma, 
             ihre Geschäftsanschrift und ihren Sitz, sowie in jedem Fall 
             die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien und ihre 
             elektronische Postadresse, sofern sie eine solche besitzen, 
             anzugeben. Der Vorstand wird ermächtigt, alles Erforderliche 
             und Notwendige für die Umwandlung der Inhaber- in 
             Namensaktien zu veranlassen. 
 
 
       b)    § 4 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
             'Die Aktien lauten auf den Namen.' 
 
 
       c)    § 4 Absatz 1 wird um folgenden Satz 3 ergänzt: 
 
 
             'Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung ins 
             Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen 
             handelt, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum, 
             soweit es sich um juristische Personen handelt, ihre Firma, 
             ihre Geschäftsanschrift und ihren Sitz, sowie in jedem Fall 
             die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien und ihre 
             elektronische Postadresse anzugeben, sofern sie eine solche 
             besitzen. Die Gesellschaft ist berechtigt, den eingetragenen 
             Aktionären mit deren Zustimmung Informationen im Wege der 
             Datenfernübertragung zu übermitteln.' 
 
 
       d)    § 4 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
             'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit 
             Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Mai 2017 einmalig 
             oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 3.400.000,00 gegen 
             Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter 
             gemischter Sacheinlagen) durch Ausgabe von bis zu 3.400.000 
             neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen 
             (Genehmigtes Kapital 2012) und dabei einen vom Gesetz 
             abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen.' 
 
 
       e)    § 15 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
             'Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
             Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im 
             Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich 
             rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft 
             angemeldet haben.' 
 
 
       f)    § 15 Absatz 2 wird aufgehoben. § 15 Abs. 3 wird 
             zu § 15 Abs. 2. 
 
 
       g)    Der Vorstand ist berechtigt, aufgrund der 
             parallel stattfindenden Sanierungsmaßnahmen (diese werden 
             weiter unten im Vorstandsbericht zu Tagesordnungspunkt 8 
             ausführlich erläutert) die Anmeldung zur Eintragung im 
             Handelsregister der Gesellschaft der vorstehend 
             beschlossenen Satzungsänderungen zur Umstellung auf 
             Namensaktien erst nach Eintragung der geplanten 
             Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital (dort als 
             Kapitalerhöhung I - Debt-to-Equity-Swap dargestellt) im 
             Handelsregister der Gesellschaft vorzunehmen. 
 
 
 
     7     Beschlussfassung über die Erhöhung des 
           Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen 
 
 
           Die folgende, von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene 
           Kapitalmaßnahme ist Teil eines vom Vorstand mit Billigung des 
           Aufsichtsrats erstellten Sanierungskonzepts, durch das die 
           Gesellschaft neue liquide Mittel für den Wiederaufbau ihres 
           Geschäfts nach der Löschung der Gesellschaft von der 
           Sanktionsliste des Office of Foreign Assets Control ('OFAC') 
           am 16. Oktober 2014 einwerben will. Die Umsetzung dieses 
           Sanierungskonzepts ist erforderlich, um die wirtschaftliche 
           Existenz der Gesellschaft zu sichern. 
 
 
           Die nachfolgend unter diesem Tagesordnungspunkt 7 
           vorgeschlagene Barkapitalerhöhung unter Gewährung des 
           gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre ist wesentlicher Teil 
           dieses Sanierungskonzeptes. Bestimmte Investoren haben 
           gegenüber der Gesellschaft ihre Absicht erklärt, dass sie eine 
           bestimmte Anzahl Aktien aus der nachfolgend vorgeschlagenen 
           Kapitalerhöhung gegen Bareinlage zeichnen werden, soweit 
           Bezugsrechte auf neue Aktien nicht ausgeübt werden. 
 
 
           Der Tagesordnungspunkt 8 ist ein weiterer Baustein zur 
           Umsetzung des Sanierungskonzeptes. Das Sanierungskonzept wird 
           im Rahmen des Berichts des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 
           (Änderung der bestehenden Anleihe und Hinzufügung von 
           Optionsrechten) zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
           eingehend erläutert. Über das Sanierungskonzept wird der 
           Vorstand zudem in der Hauptversammlung ausführlich berichten. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu 
             EUR 6.800.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 
             6.800.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit 
             einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je 
             Aktie erhöht. 
 
 
       b)    Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 
             1,00 je Aktie ausgegeben. Der Vorstand wird angewiesen, den 
             Bezugspreis der neuen Aktien unter Berücksichtigung der 
             aktuellen Marktsituation und der spezifischen Situation der 
             Gesellschaft während der Bezugsfrist bestmöglich, nicht 
             jedoch unter dem geringsten Ausgabebetrag festzusetzen. Die 
             neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2014 gewinnberechtigt. 
 
 
       c)    Die neuen Aktien werden den Aktionären im Wege 
             des mittelbaren Bezugsrechts angeboten. Die neuen Aktien 
             werden von einem vom Vorstand auszuwählenden und zu 
             beauftragenden Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 
             Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes 
             über das Kreditwesen tätigen Unternehmen ('Bank') zum 
             geringsten Ausgabebetrag gezeichnet und mit der 
             Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären im Verhältnis 
             1:1 zum vom Vorstand festzulegenden Bezugspreis zum Bezug 
             anzubieten und den Mehrerlös - nach Abzug einer angemessenen 
             Provision und der Kosten - an die Gesellschaft abzuführen. 
             Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots (Bezugsfrist) 
             endet frühestens zwei Wochen nach der Bekanntgabe des 
             Bezugsangebots. 
 
 
       d)    Die Bezugsrechte sind übertragbar. Ein börslicher 
             Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Ein 
             Bezugsrechtshandel wird auch weder von der Gesellschaft noch 
             von der Bank organisiert. 
 
 
       e)    Der Vorstand ist berechtigt, soweit Aktionäre 
             ihre Bezugsrechte für neue Aktien nicht ausüben, der Bank 
             diese neuen Aktien zum Bezugspreis anzubieten, um sie bei 
             Investoren zu platzieren und den Erlös - unter Abzug einer 
             angemessenen Provision und von Kosten - an die Gesellschaft 
             auszukehren. 
 
 
       f)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung 
             und ihrer Durchführung, insbesondere die weiteren 
             Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen. 
 
 
       g)    Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer 
             Durchführung trägt die Gesellschaft. 
 
 
       h)    Der Vorstand ist berechtigt, die Kapitalerhöhung 
             in einer oder mehreren, maximal jedoch drei Tranchen, 
             durchzuführen und zur Eintragung in das Handelsregister der 
             Gesellschaft anzumelden. Die Durchführungsfrist beträgt 
             sechs Monate ab Fassung dieses Kapitalerhöhungsbeschlusses. 
 
 
       i)    Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der 
             Satzung entsprechend dem Umfang der Durchführung der 
             Kapitalerhöhung jeweils zu ändern. 
 
 
 
     8     Beschlussfassung über die Aufhebung der 
           bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und 
           Optionsschuldverschreibungen und Schaffung einer neuen 
           Ermächtigung zur Ausgabe von Optionen für bestehende 
           Schuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts 
           nebst Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals und 
           gleichzeitiger Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie 
           entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Ein weiterer Teil des bereits unter Tagesordnungspunkt 7 
           angesprochenen Sanierungskonzeptes ist die Restrukturierung 
           der Anleihe der Gesellschaft. 
 
 
           Die Gesellschaft hat nach Veröffentlichung eines auf den 2. 
           Mai 2013 datierenden Wertpapierprospekts am 27. Mai 2013 auf 
           den Inhaber lautende Schuldverschreibungen (ISIN DE000A1R1CC4, 
           WKN A1R1CC) mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 30.000.000,00 
           und einer Verzinsung von 7,875% p.a. (die 'Anleihe'), 
           eingeteilt in 30.000 Stück auf den Inhaber lautende 
           Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von EUR 1.000,00 je 
           Schuldverschreibung (einzeln die 'Teilschuldverschreibung'), 
           ausgegeben. 
 
 
           Die Gesellschaft beabsichtigt, in einer baldmöglichst 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 16, 2014 09:06 ET (14:06 GMT)

geplanten Abstimmung ohne Versammlung den Anleihegläubigern 
           eine Änderung der Anleihebedingungen wie folgt vorzuschlagen: 
 
 
           Der Nominalzinssatz der Anleihe soll von derzeit 7,875% p.a. 
           auf 2,000 % p.a. reduziert werden (die 'Zinsreduzierung'). Die 
           Zinsreduzierung um 5,875% p.a. soll rückwirkend ab dem 27. Mai 
           2014 gelten. 
 
 
           Weiterhin sollen die Anleihebedingungen um die Einräumung von 
           nicht abtrennbaren Optionsrechten auf den Erwerb von Aktien 
           der Gesellschaft ergänzt werden. 
 
 
           Durch die Optionen sollen die Anleihegläubiger in die Lage 
           versetzt werden, bei Ausübung der Optionen 113 Stück neue 
           Aktien aus bedingtem Kapital je Teilschuldverschreibung mit 
           einem Nennbetrag von EUR 1.000,00 zu einem Bezugspreis von EUR 
           1,25 je neue Aktie zu erwerben. Die Ausübung der Optionen soll 
           frühestens am 27. Mai 2016 möglich sein, wobei die einer 
           Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 
           anhängenden Optionsrechte nur insgesamt einheitlich ausgeübt 
           werden können. Sämtliche Optionsrechte haben eine Laufzeit bis 
           zum 27. Mai 2020; nicht ausgeübte Optionsrechte verfallen mit 
           Ablauf dieses Tages. 
 
 
           Der Vorstand der Gesellschaft kann für die geplante Änderung 
           der derzeit ausstehenden Anleihe nicht auf die bestehende 
           Ermächtigung der Hauptversammlung zur Ausgabe von Wandel- und 
           Optionsanleihen aus dem Jahr 2010 zurückgreifen. Vorstand und 
           Aufsichtsrat schlagen deshalb nachfolgend vor, den Vorstand zu 
           ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den einzelnen 
           Schuldverschreibungen Optionen beizufügen und den 
           Anleihegläubigern somit die Option auf neue Aktien der 
           Gesellschaft nach näherer Maßgabe von Anleihebedingungen und 
           unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu gewähren. 
           Die neuen Aktien sollen im Fall der Ausübung der Optionen 
           durch einen Anleihegläubiger unter Nutzung eines in dieser 
           Hauptversammlung zu bildenden bedingten Kapitals ausgegeben 
           werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgende 
           Beschlüsse zu fassen: 
 
 
       a)    Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur 
             Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen durch 
             die Hauptversammlung vom 20. Mai 2010 
 
 
             Die Ermächtigung des Vorstands unter Tagesordnungspunkt 8 
             der Hauptversammlung vom 20. Mai 2010, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats bis zum 19. Mai 2015 einmalig oder mehrmals 
             auf den Inhaber lautende Options- und/oder 
             Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 
             EUR 20.000.000,00 auszugeben und den Inhabern bzw. 
             Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte 
             bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern von 
             Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue, auf 
             den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft bis zu einem 
             anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 
             3.400.000,00 nach näherer Maßgabe der Options- bzw. 
             Wandelanleihebedingungen zu gewähren, wird aufgehoben. 
 
 
       b)    Ermächtigung zur Änderung der bestehenden Anleihe 
             in eine Optionsanleihe und zum Ausschluss des Bezugsrechts 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats bis zum 21. Oktober 2015 die 
             Anleihebedingungen der mit auf den 2. Mai 2013 datierenden 
             Wertpapierprospekt der Gesellschaft ausgegebenen, auf den 
             Inhaber lautenden Schuldverschreibungen (ISIN DE000A1R1CC4, 
             WKN A1R1CC) mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 30.000.000,00 
             und einer Verzinsung von 7,875% p.a. (die 'Anleihe'), 
             eingeteilt in 30.000 Stück auf den Inhaber lautende 
             Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von EUR 1.000,00 
             (einzeln die 'Teilschuldverschreibung'), zu ändern und den 
             Inhabern der ausgegebenen Teilschuldverschreibungen 
             Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Aktien der 
             Gesellschaft bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital 
             von insgesamt bis zu EUR 3.390.000,00 zu gewähren. Jeder 
             Teilschuldverschreibung in einem Nennbetrag von EUR 1.000,00 
             werden 113 Optionsrechte beigefügt, die den Inhaber der 
             Teilschuldverschreibung zum Bezug von je einer auf den Namen 
             lautenden neuen Stückaktie der Gesellschaft je Optionsrecht 
             zu einem Bezugspreis von EUR 1,25 je neue Aktie berechtigen. 
             Der Gesamtnennbetrag der Anleihe wird auch nach Hinzufügung 
             der Optionsrechte EUR 30.000.000,00 betragen; der 
             Gesamtnennbetrag der Optionsrechte, die der Vorstand 
             aufgrund dieser Ermächtigung ausgeben darf, beläuft sich auf 
             EUR 3.390.000,00. Die Ausübung der Optionen soll frühestens 
             am 27. Mai 2016 möglich sein, wobei die einer 
             Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von jeweils EUR 
             1.000,00 anhängenden Optionsrechte nur insgesamt einheitlich 
             ausgeübt werden können. Sämtliche Optionsrechte haben eine 
             Laufzeit bis zum 27. Mai 2020; nicht ausgeübte Optionsrechte 
             verfallen mit Ablauf dieses Tages. Weitere Einzelheiten der 
             Anleihebedingungen legt der Vorstand, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats, gemeinsam mit den Anleihegläubigern fest. 
 
 
             Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die 
             vorstehend beschriebenen Optionsrechte vollständig 
             auszuschließen. 
 
 
             § 9 Abs. 1 i.V.m. § 199 Abs. 2 AktG sind jeweils zu 
             beachten. 
 
 
             Der Optionspreis wird unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG 
             (geringster Ausgabebetrag; derzeit bei der Gesellschaft EUR 
             1,00) aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer 
             Bestimmung der Anleihebedingungen durch Herabsetzung der 
             Zuzahlung ermäßigt, wenn die Gesellschaft während der 
             Optionsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre 
             Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere 
             Optionsanleihen begibt bzw. sonstige Optionsrechte gewährt 
             und den Inhabern von Optionsrechten kein Bezugsrecht in dem 
             Umfang einräumt, wie es ihnen nach Ausübung des 
             Optionsrechts zustehen würde. Die Bedingungen können darüber 
             hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung eine Anpassung 
             der Optionsrechte vorsehen. 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der 
             Ausgabe und Ausstattung der den Anleihen beizufügenden 
             Optionen festzulegen. 
 
 
       c)    Bedingtes Kapital 
 
 
             Das bedingte Kapital in § 4 Abs. 6 der Satzung der 
             Gesellschaft wird aufgehoben. 
 
 
             Das Grundkapital wird um bis zu EUR 3.390.000,00 durch 
             Ausgabe von bis zu 3.390.000 neuen, auf den Namen lautenden 
             Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte 
             Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die 
             Inhaber der auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen 
             (ISIN DE000A1R1CC4, WKN A1R1CC) mit einem Gesamtnennbetrag 
             von EUR 30.000.000,00, eingeteilt in 30.000 Stück auf den 
             Inhaber lautende Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag 
             von EUR 1.000,00 je Schuldverschreibung, denen gemäß 
             vorstehender Ermächtigung unter Abschnitt b) bis zum 21. 
             Oktober 2015 Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft im 
             Wege der Änderung der Anleihebedingungen eingeräumt werden 
             sollen. Der Gesamtnennbetrag der auszugebenden Optionsrechte 
             beträgt EUR 3.390.000,00. Die Ausgabe der neuen Aktien 
             erfolgt zu dem gemäß Abschnitt b) genannten Optionspreis. 
 
 
             Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, 
             wie von den Optionsrechten Gebrauch gemacht wird. Die neuen 
             Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie 
             entstehen, am Gewinn teil. 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der 
             bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. 
 
 
       d)    Satzungsänderung 
 
 
             In § 4 der Satzung (Grundkapital) wird Abs. 6 wie folgt 
             vollständig neu gefasst: 
 
 
             'Das Grundkapital ist um bis zu EUR 3.390.000,00, eingeteilt 
             in bis zu Stück 3.390.000 auf den Namen lautende Stückaktien 
             bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte 
             Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die 
             Inhaber der am 27. Mai 2013 begebenen, auf den Inhaber 
             lautenden Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag 
             von EUR 30.000.000,00 und einer Verzinsung von 7,875% p.a. 

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December 16, 2014 09:06 ET (14:06 GMT)

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