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DGAP-HV: DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft: -10-

DJ DGAP-HV: DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.01.2015 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
16.12.2014 15:06 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft 
 
   Köln 
 
   ISIN DE0005488795, WKN 548879 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden die Aktionäre der DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft 
   (die 'Gesellschaft') hiermit zu der am Donnerstag, dem 22. Januar 2015, 
   um 10:00 Uhr (MEZ), im Hilton Cologne, Marzellenstraße 13-17, 50668 
   Köln, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1     Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 sowie 
           der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, des 
           Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter 
           http://www.dfag.de/hauptversammlung abgerufen werden. Sie 
           werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner 
           werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein 
           und näher erläutert werden. 
 
 
           Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den 
           Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Die 
           vorgelegten Unterlagen dienen der Unterrichtung der 
           Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr und die 
           Lage der Gesellschaft sowie des Konzerns. 
 
 
     2     Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das am 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahr 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3     Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2013 endende 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4     Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton 
           AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
           Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das 
           Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 
 
 
           Die Bestellung der Warth & Klein Grant Thornton AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als Abschlussprüfer 
           für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 
           2014 ist bereits durch gerichtlichen Beschluss erfolgt. 
 
 
     5     Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
           und § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die 
           sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. 
 
 
           Zum 1. März 2013 hat Herr Frank Hock sein Aufsichtsratsmandat 
           niedergelegt und wurde vom Aufsichtsrat als Vorstand der 
           Gesellschaft bestellt. Herr Clemens von Weichs hat sein Amt 
           als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum 12. Februar 2014 
           niedergelegt. Herr Florian Becker hat zum 12. Juni 2014 
           ebenfalls sein Amt als Aufsichtsratsmitglied niedergelegt. 
           Demnach besteht der Aufsichtsrat derzeit nur aus drei 
           Mitgliedern. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt daher vor: 
 
 
             Herrn Dr. Jürgen Honert, Rechtsanwalt, 
             honert+partner mbB, rechtsanwälte wirtschaftsprüfer 
             steuerberater, München 
 
 
             Herrn Dr. Tonio Barlage, Unternehmensberater, 
             Geschäftsführer Cartagena Capital GmbH, Hamburg 
 
 
 
           für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung zu wählen, 
           die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 
           beschließt. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
           Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die 
           Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden. 
 
 
           Ergänzende Angaben gem. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu 
           Tagesordnungspunkt 5: 
 
 
           Die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl als 
           Aufsichtsratsmitglied vorgeschlagenen Personen sind bei den 
           nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines 
           vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums: 
 
 
           Zu Herrn Dr. Honert 
 
 
           Herr Dr. Honert hat derzeit folgende weitere Mandate 
 
 
           Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
       *     keine 
 
 
 
           Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien: 
 
 
       *     keine 
 
 
 
           Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird erklärt, dass Herr Dr. Honert derzeit in einer 
           geschäftlichen Beziehung in Form eines anwaltlichen 
           Mandatsverhältnisses zu der DF Deutsche Forfait AG steht. Zur 
           Erläuterung: honert+partner mbB, rechtsanwälte 
           wirtschaftsprüfer steuerberater, München, deren Gesellschafter 
           Herr Dr. Jürgen Honert ist, wurde im August 2014 vom Vorstand 
           und vom Aufsichtsrat der Gesellschaft beauftragt, die 
           Verantwortlichkeiten für die am 12. Februar 2014 per ad 
           hoc-Mitteilung bekannt gemachten Vorgänge um 
           Steuernachzahlungen für vergangene 
           Umsatzsteuerverbindlichkeiten der Gesellschaft zu prüfen. 
 
 
           Darüber hinaus steht Herr Dr. Honert nach Einschätzung des 
           Aufsichtsrats in keinen nach dieser Vorschrift offenzulegenden 
           persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur DF Deutsche 
           Forfait AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der DF 
           Deutsche Forfait AG oder einem wesentlich an der DF Deutsche 
           Forfait AG beteiligten Aktionär. 
 
 
           Zu Herrn Dr. Barlage 
 
 
           Herr Dr. Barlage hat derzeit folgende weitere Mandate 
 
 
           Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
       *     framepool AG, München (AG München, HRB 133 705) - 
             Vorsitzender 
 
 
       *     EMF Europäische Marketing und Finanzmanagement 
             Aktiengesellschaft (AG Hamburg, HRB 53 059) - Vorsitzender 
 
 
 
           Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien: 
 
 
       *     Nanotron Technologies Ltd., London, 
             Großbritannien (UK Company House # 0629 0509) - Chairman of 
             the Board 
 
 
       *     Panoratio Holdings Inc., Oakland, CA/U.S.A. 
             (registered in Delaware file # 416 6120) - Chairman of the 
             Board 
 
 
       *     Immunogenes AG, Zug, Schweiz (Schweizer 
             Firmennummer CH-170.3.032.686-9) - Verwaltungsrat 
 
 
 
           Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird erklärt, dass Herr Dr. Barlage nach Einschätzung 
           des Aufsichtsrats in keinen nach dieser Vorschrift 
           offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
           zur DF Deutsche Forfait AG oder deren Konzernunternehmen, den 
           Organen der DF Deutsche Forfait AG oder einem wesentlich an 
           der DF Deutsche Forfait AG beteiligten Aktionär steht. 
 
 
     6     Beschlussfassung über die Umstellung der auf den 
           Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende 
           Stückaktien sowie entsprechende Änderung der Satzung 
 
 
           Die Umstellung auf Namensaktien erfolgt im Zusammenhang mit 
           den zunehmenden Compliance/hauptversammlung your Customer Anforderungen 
           der Geschäftspartner (An- und Verkäufer von 
           Außenhandelsforderungen aber auch Dienstleistungspartnern) der 
           Gesellschaft, denen die Gesellschaft unterliegt. Diese haben 
           nicht nur vor dem Hintergrund des OFAC-Listings der 
           Gesellschaft eine höhere Relevanz erhalten, sondern auch im 
           täglichen operativen Geschäft. Geschäftspartner der 
           Gesellschaft verlangen zunehmend im Rahmen der Compliance 
           Prüfungen einen Nachweis über die Aktionärsstruktur. Darüber 
           hinaus bieten Namensaktien die verbesserte Möglichkeit der 
           Unternehmensinformation und Kommunikation. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Die derzeit bestehenden Inhaberaktien werden im 
             Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Aktien umgewandelt. 
             Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das 
             Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen 
             handelt, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 16, 2014 09:06 ET (14:06 GMT)

DJ DGAP-HV: DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft: -2-

soweit es sich um juristische Personen handelt, ihre Firma, 
             ihre Geschäftsanschrift und ihren Sitz, sowie in jedem Fall 
             die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien und ihre 
             elektronische Postadresse, sofern sie eine solche besitzen, 
             anzugeben. Der Vorstand wird ermächtigt, alles Erforderliche 
             und Notwendige für die Umwandlung der Inhaber- in 
             Namensaktien zu veranlassen. 
 
 
       b)    § 4 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
             'Die Aktien lauten auf den Namen.' 
 
 
       c)    § 4 Absatz 1 wird um folgenden Satz 3 ergänzt: 
 
 
             'Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung ins 
             Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen 
             handelt, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum, 
             soweit es sich um juristische Personen handelt, ihre Firma, 
             ihre Geschäftsanschrift und ihren Sitz, sowie in jedem Fall 
             die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien und ihre 
             elektronische Postadresse anzugeben, sofern sie eine solche 
             besitzen. Die Gesellschaft ist berechtigt, den eingetragenen 
             Aktionären mit deren Zustimmung Informationen im Wege der 
             Datenfernübertragung zu übermitteln.' 
 
 
       d)    § 4 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
             'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit 
             Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Mai 2017 einmalig 
             oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 3.400.000,00 gegen 
             Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter 
             gemischter Sacheinlagen) durch Ausgabe von bis zu 3.400.000 
             neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen 
             (Genehmigtes Kapital 2012) und dabei einen vom Gesetz 
             abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen.' 
 
 
       e)    § 15 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
             'Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
             Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im 
             Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich 
             rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft 
             angemeldet haben.' 
 
 
       f)    § 15 Absatz 2 wird aufgehoben. § 15 Abs. 3 wird 
             zu § 15 Abs. 2. 
 
 
       g)    Der Vorstand ist berechtigt, aufgrund der 
             parallel stattfindenden Sanierungsmaßnahmen (diese werden 
             weiter unten im Vorstandsbericht zu Tagesordnungspunkt 8 
             ausführlich erläutert) die Anmeldung zur Eintragung im 
             Handelsregister der Gesellschaft der vorstehend 
             beschlossenen Satzungsänderungen zur Umstellung auf 
             Namensaktien erst nach Eintragung der geplanten 
             Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital (dort als 
             Kapitalerhöhung I - Debt-to-Equity-Swap dargestellt) im 
             Handelsregister der Gesellschaft vorzunehmen. 
 
 
 
     7     Beschlussfassung über die Erhöhung des 
           Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen 
 
 
           Die folgende, von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene 
           Kapitalmaßnahme ist Teil eines vom Vorstand mit Billigung des 
           Aufsichtsrats erstellten Sanierungskonzepts, durch das die 
           Gesellschaft neue liquide Mittel für den Wiederaufbau ihres 
           Geschäfts nach der Löschung der Gesellschaft von der 
           Sanktionsliste des Office of Foreign Assets Control ('OFAC') 
           am 16. Oktober 2014 einwerben will. Die Umsetzung dieses 
           Sanierungskonzepts ist erforderlich, um die wirtschaftliche 
           Existenz der Gesellschaft zu sichern. 
 
 
           Die nachfolgend unter diesem Tagesordnungspunkt 7 
           vorgeschlagene Barkapitalerhöhung unter Gewährung des 
           gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre ist wesentlicher Teil 
           dieses Sanierungskonzeptes. Bestimmte Investoren haben 
           gegenüber der Gesellschaft ihre Absicht erklärt, dass sie eine 
           bestimmte Anzahl Aktien aus der nachfolgend vorgeschlagenen 
           Kapitalerhöhung gegen Bareinlage zeichnen werden, soweit 
           Bezugsrechte auf neue Aktien nicht ausgeübt werden. 
 
 
           Der Tagesordnungspunkt 8 ist ein weiterer Baustein zur 
           Umsetzung des Sanierungskonzeptes. Das Sanierungskonzept wird 
           im Rahmen des Berichts des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 
           (Änderung der bestehenden Anleihe und Hinzufügung von 
           Optionsrechten) zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
           eingehend erläutert. Über das Sanierungskonzept wird der 
           Vorstand zudem in der Hauptversammlung ausführlich berichten. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu 
             EUR 6.800.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 
             6.800.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit 
             einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je 
             Aktie erhöht. 
 
 
       b)    Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 
             1,00 je Aktie ausgegeben. Der Vorstand wird angewiesen, den 
             Bezugspreis der neuen Aktien unter Berücksichtigung der 
             aktuellen Marktsituation und der spezifischen Situation der 
             Gesellschaft während der Bezugsfrist bestmöglich, nicht 
             jedoch unter dem geringsten Ausgabebetrag festzusetzen. Die 
             neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2014 gewinnberechtigt. 
 
 
       c)    Die neuen Aktien werden den Aktionären im Wege 
             des mittelbaren Bezugsrechts angeboten. Die neuen Aktien 
             werden von einem vom Vorstand auszuwählenden und zu 
             beauftragenden Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 
             Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes 
             über das Kreditwesen tätigen Unternehmen ('Bank') zum 
             geringsten Ausgabebetrag gezeichnet und mit der 
             Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären im Verhältnis 
             1:1 zum vom Vorstand festzulegenden Bezugspreis zum Bezug 
             anzubieten und den Mehrerlös - nach Abzug einer angemessenen 
             Provision und der Kosten - an die Gesellschaft abzuführen. 
             Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots (Bezugsfrist) 
             endet frühestens zwei Wochen nach der Bekanntgabe des 
             Bezugsangebots. 
 
 
       d)    Die Bezugsrechte sind übertragbar. Ein börslicher 
             Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Ein 
             Bezugsrechtshandel wird auch weder von der Gesellschaft noch 
             von der Bank organisiert. 
 
 
       e)    Der Vorstand ist berechtigt, soweit Aktionäre 
             ihre Bezugsrechte für neue Aktien nicht ausüben, der Bank 
             diese neuen Aktien zum Bezugspreis anzubieten, um sie bei 
             Investoren zu platzieren und den Erlös - unter Abzug einer 
             angemessenen Provision und von Kosten - an die Gesellschaft 
             auszukehren. 
 
 
       f)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung 
             und ihrer Durchführung, insbesondere die weiteren 
             Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen. 
 
 
       g)    Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer 
             Durchführung trägt die Gesellschaft. 
 
 
       h)    Der Vorstand ist berechtigt, die Kapitalerhöhung 
             in einer oder mehreren, maximal jedoch drei Tranchen, 
             durchzuführen und zur Eintragung in das Handelsregister der 
             Gesellschaft anzumelden. Die Durchführungsfrist beträgt 
             sechs Monate ab Fassung dieses Kapitalerhöhungsbeschlusses. 
 
 
       i)    Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der 
             Satzung entsprechend dem Umfang der Durchführung der 
             Kapitalerhöhung jeweils zu ändern. 
 
 
 
     8     Beschlussfassung über die Aufhebung der 
           bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und 
           Optionsschuldverschreibungen und Schaffung einer neuen 
           Ermächtigung zur Ausgabe von Optionen für bestehende 
           Schuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts 
           nebst Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals und 
           gleichzeitiger Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie 
           entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Ein weiterer Teil des bereits unter Tagesordnungspunkt 7 
           angesprochenen Sanierungskonzeptes ist die Restrukturierung 
           der Anleihe der Gesellschaft. 
 
 
           Die Gesellschaft hat nach Veröffentlichung eines auf den 2. 
           Mai 2013 datierenden Wertpapierprospekts am 27. Mai 2013 auf 
           den Inhaber lautende Schuldverschreibungen (ISIN DE000A1R1CC4, 
           WKN A1R1CC) mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 30.000.000,00 
           und einer Verzinsung von 7,875% p.a. (die 'Anleihe'), 
           eingeteilt in 30.000 Stück auf den Inhaber lautende 
           Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von EUR 1.000,00 je 
           Schuldverschreibung (einzeln die 'Teilschuldverschreibung'), 
           ausgegeben. 
 
 
           Die Gesellschaft beabsichtigt, in einer baldmöglichst 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 16, 2014 09:06 ET (14:06 GMT)

DJ DGAP-HV: DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft: -3-

geplanten Abstimmung ohne Versammlung den Anleihegläubigern 
           eine Änderung der Anleihebedingungen wie folgt vorzuschlagen: 
 
 
           Der Nominalzinssatz der Anleihe soll von derzeit 7,875% p.a. 
           auf 2,000 % p.a. reduziert werden (die 'Zinsreduzierung'). Die 
           Zinsreduzierung um 5,875% p.a. soll rückwirkend ab dem 27. Mai 
           2014 gelten. 
 
 
           Weiterhin sollen die Anleihebedingungen um die Einräumung von 
           nicht abtrennbaren Optionsrechten auf den Erwerb von Aktien 
           der Gesellschaft ergänzt werden. 
 
 
           Durch die Optionen sollen die Anleihegläubiger in die Lage 
           versetzt werden, bei Ausübung der Optionen 113 Stück neue 
           Aktien aus bedingtem Kapital je Teilschuldverschreibung mit 
           einem Nennbetrag von EUR 1.000,00 zu einem Bezugspreis von EUR 
           1,25 je neue Aktie zu erwerben. Die Ausübung der Optionen soll 
           frühestens am 27. Mai 2016 möglich sein, wobei die einer 
           Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 
           anhängenden Optionsrechte nur insgesamt einheitlich ausgeübt 
           werden können. Sämtliche Optionsrechte haben eine Laufzeit bis 
           zum 27. Mai 2020; nicht ausgeübte Optionsrechte verfallen mit 
           Ablauf dieses Tages. 
 
 
           Der Vorstand der Gesellschaft kann für die geplante Änderung 
           der derzeit ausstehenden Anleihe nicht auf die bestehende 
           Ermächtigung der Hauptversammlung zur Ausgabe von Wandel- und 
           Optionsanleihen aus dem Jahr 2010 zurückgreifen. Vorstand und 
           Aufsichtsrat schlagen deshalb nachfolgend vor, den Vorstand zu 
           ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den einzelnen 
           Schuldverschreibungen Optionen beizufügen und den 
           Anleihegläubigern somit die Option auf neue Aktien der 
           Gesellschaft nach näherer Maßgabe von Anleihebedingungen und 
           unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu gewähren. 
           Die neuen Aktien sollen im Fall der Ausübung der Optionen 
           durch einen Anleihegläubiger unter Nutzung eines in dieser 
           Hauptversammlung zu bildenden bedingten Kapitals ausgegeben 
           werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgende 
           Beschlüsse zu fassen: 
 
 
       a)    Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur 
             Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen durch 
             die Hauptversammlung vom 20. Mai 2010 
 
 
             Die Ermächtigung des Vorstands unter Tagesordnungspunkt 8 
             der Hauptversammlung vom 20. Mai 2010, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats bis zum 19. Mai 2015 einmalig oder mehrmals 
             auf den Inhaber lautende Options- und/oder 
             Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 
             EUR 20.000.000,00 auszugeben und den Inhabern bzw. 
             Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte 
             bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern von 
             Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue, auf 
             den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft bis zu einem 
             anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 
             3.400.000,00 nach näherer Maßgabe der Options- bzw. 
             Wandelanleihebedingungen zu gewähren, wird aufgehoben. 
 
 
       b)    Ermächtigung zur Änderung der bestehenden Anleihe 
             in eine Optionsanleihe und zum Ausschluss des Bezugsrechts 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats bis zum 21. Oktober 2015 die 
             Anleihebedingungen der mit auf den 2. Mai 2013 datierenden 
             Wertpapierprospekt der Gesellschaft ausgegebenen, auf den 
             Inhaber lautenden Schuldverschreibungen (ISIN DE000A1R1CC4, 
             WKN A1R1CC) mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 30.000.000,00 
             und einer Verzinsung von 7,875% p.a. (die 'Anleihe'), 
             eingeteilt in 30.000 Stück auf den Inhaber lautende 
             Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von EUR 1.000,00 
             (einzeln die 'Teilschuldverschreibung'), zu ändern und den 
             Inhabern der ausgegebenen Teilschuldverschreibungen 
             Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Aktien der 
             Gesellschaft bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital 
             von insgesamt bis zu EUR 3.390.000,00 zu gewähren. Jeder 
             Teilschuldverschreibung in einem Nennbetrag von EUR 1.000,00 
             werden 113 Optionsrechte beigefügt, die den Inhaber der 
             Teilschuldverschreibung zum Bezug von je einer auf den Namen 
             lautenden neuen Stückaktie der Gesellschaft je Optionsrecht 
             zu einem Bezugspreis von EUR 1,25 je neue Aktie berechtigen. 
             Der Gesamtnennbetrag der Anleihe wird auch nach Hinzufügung 
             der Optionsrechte EUR 30.000.000,00 betragen; der 
             Gesamtnennbetrag der Optionsrechte, die der Vorstand 
             aufgrund dieser Ermächtigung ausgeben darf, beläuft sich auf 
             EUR 3.390.000,00. Die Ausübung der Optionen soll frühestens 
             am 27. Mai 2016 möglich sein, wobei die einer 
             Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von jeweils EUR 
             1.000,00 anhängenden Optionsrechte nur insgesamt einheitlich 
             ausgeübt werden können. Sämtliche Optionsrechte haben eine 
             Laufzeit bis zum 27. Mai 2020; nicht ausgeübte Optionsrechte 
             verfallen mit Ablauf dieses Tages. Weitere Einzelheiten der 
             Anleihebedingungen legt der Vorstand, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats, gemeinsam mit den Anleihegläubigern fest. 
 
 
             Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die 
             vorstehend beschriebenen Optionsrechte vollständig 
             auszuschließen. 
 
 
             § 9 Abs. 1 i.V.m. § 199 Abs. 2 AktG sind jeweils zu 
             beachten. 
 
 
             Der Optionspreis wird unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG 
             (geringster Ausgabebetrag; derzeit bei der Gesellschaft EUR 
             1,00) aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer 
             Bestimmung der Anleihebedingungen durch Herabsetzung der 
             Zuzahlung ermäßigt, wenn die Gesellschaft während der 
             Optionsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre 
             Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere 
             Optionsanleihen begibt bzw. sonstige Optionsrechte gewährt 
             und den Inhabern von Optionsrechten kein Bezugsrecht in dem 
             Umfang einräumt, wie es ihnen nach Ausübung des 
             Optionsrechts zustehen würde. Die Bedingungen können darüber 
             hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung eine Anpassung 
             der Optionsrechte vorsehen. 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der 
             Ausgabe und Ausstattung der den Anleihen beizufügenden 
             Optionen festzulegen. 
 
 
       c)    Bedingtes Kapital 
 
 
             Das bedingte Kapital in § 4 Abs. 6 der Satzung der 
             Gesellschaft wird aufgehoben. 
 
 
             Das Grundkapital wird um bis zu EUR 3.390.000,00 durch 
             Ausgabe von bis zu 3.390.000 neuen, auf den Namen lautenden 
             Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte 
             Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die 
             Inhaber der auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen 
             (ISIN DE000A1R1CC4, WKN A1R1CC) mit einem Gesamtnennbetrag 
             von EUR 30.000.000,00, eingeteilt in 30.000 Stück auf den 
             Inhaber lautende Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag 
             von EUR 1.000,00 je Schuldverschreibung, denen gemäß 
             vorstehender Ermächtigung unter Abschnitt b) bis zum 21. 
             Oktober 2015 Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft im 
             Wege der Änderung der Anleihebedingungen eingeräumt werden 
             sollen. Der Gesamtnennbetrag der auszugebenden Optionsrechte 
             beträgt EUR 3.390.000,00. Die Ausgabe der neuen Aktien 
             erfolgt zu dem gemäß Abschnitt b) genannten Optionspreis. 
 
 
             Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, 
             wie von den Optionsrechten Gebrauch gemacht wird. Die neuen 
             Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie 
             entstehen, am Gewinn teil. 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der 
             bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. 
 
 
       d)    Satzungsänderung 
 
 
             In § 4 der Satzung (Grundkapital) wird Abs. 6 wie folgt 
             vollständig neu gefasst: 
 
 
             'Das Grundkapital ist um bis zu EUR 3.390.000,00, eingeteilt 
             in bis zu Stück 3.390.000 auf den Namen lautende Stückaktien 
             bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte 
             Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die 
             Inhaber der am 27. Mai 2013 begebenen, auf den Inhaber 
             lautenden Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag 
             von EUR 30.000.000,00 und einer Verzinsung von 7,875% p.a. 

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December 16, 2014 09:06 ET (14:06 GMT)

DJ DGAP-HV: DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft: -4-

für den Zeitraum bis zum 27. Mai 2014 und einer Verzinsung 
             von 2,000% p.a. für den Zeitraum ab dem 27. Mai 2014, 
             eingeteilt in 30.000 Stück auf den Inhaber lautende 
             Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von EUR 1.000,00 
             je Schuldverschreibung, von ihren aufgrund der von der 
             Hauptversammlung vom 22. Januar 2015 beschlossenen 
             Ermächtigung des Vorstands bis zum 21. Oktober 2015 
             ausgegebenen Optionsrechten der Gesellschaft Gebrauch 
             machen. 
 
 
             Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, 
             in dem sie durch Ausübung von Optionsrechten entstehen, am 
             Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der 
             bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.' 
 
 
       e)    Ermächtigung zur Satzungsanpassung 
 
 
             Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 Abs. 1 
             und Abs. 6 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe 
             der Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen damit im 
             Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, 
             die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Falle 
             der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der 
             Fristen für die Ausübung von Optionsrechten. 
 
 
 
   Schriftlicher Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu 
   Tagesordnungspunkt 8 über den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 221 
   Abs. 4 S. 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 S. 2 AktG im Zusammenhang mit der 
   geplanten Änderung der Anleihebedingungen der bestehenden Anleihe der 
   Gesellschaft sowie über die Restrukturierung der DF Deutsche Forfait 
   AG 
 
   1 Allgemeines 
 
   Die DF Deutsche Forfait AG, Kattenbug 18-24, 50667 Köln, eingetragen 
   im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 32949, (die 
   'Gesellschaft') 
   hat derzeit ein Grundkapital von EUR 6.800.000,00, eingeteilt in 
   6.800.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen 
   Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Sämtliche Aktien sind 
   zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter 
   Wertpapierbörse zugelassen (ISIN DE0005488795, WKN 548879). 
 
   Nach Veröffentlichung eines auf den 2. Mai 2013 datierenden 
   Wertpapierprospekts hat die Gesellschaft am 27. Mai 2013 auf den 
   Inhaber lautende Schuldverschreibungen (ISIN DE000A1R1CC4, WKN A1R1CC) 
   mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 30.000.000,00 und einer Verzinsung 
   von 7,875% p.a. (die 'Anleihe'), eingeteilt in 30.000 Stück auf den 
   Inhaber lautende Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von EUR 
   1.000,00 je Schuldverschreibung (einzeln die 'Teilschuldverschreibung'), 
   ausgegeben (Inhaber der Teilschuldverschreibungen nachfolgend auch 
   'Anleihegläubiger' 
   genannt). Das öffentliche Angebot der Anleihe aufgrund des 
   Wertpapierprospekts endete am 24. Mai 2013. 
 
   2 Finanzwirtschaftliche Restrukturierung 
 
   Die Gesellschaft plant eine umfassende Restrukturierung ihres Eigen- 
   und Fremdkapitals. Dieses ist in Folge der erheblichen negativen 
   (finanz-)wirtschaftlichen Auswirkungen der Aufnahme der Gesellschaft 
   auf die List of Specially Designated Nationals and Blocked Persons 
   ('SDN-Liste') 
   des US-amerikanischen Office of Foreign Assets Control ('OFAC') am 6. 
   Februar 2014 erforderlich geworden. Die Gesellschaft wurde am 16. 
   Oktober 2014, da es keinerlei Anhaltspunkte für Verstöße gegen 
   US-amerikanisches und europäisches Sanktionsrecht gab, ohne 
   Strafzahlung wieder von der SDN-Liste entfernt. 
 
   2.1 Kapitalerhöhung I 
 
   In einem ersten Schritt wird der Vorstand auf Basis einer 
   Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um bis zu EUR 3.400.000,00 
   durch Ausgabe von bis zu 3.400.000 neuen Stückaktien (rechnerischer 
   Nennbetrag EUR 1,00) ('Kapitalerhöhung I') unter Ausschluss des 
   Bezugsrecht der Aktionäre allen Gläubigern der Anleihe anbieten, ihre 
   Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von EUR 1.000,00 gegen Aktien 
   der Gesellschaft zu tauschen ('Debt-to-Equity-Swap'). Das 
   Umtauschverhältnis der Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von EUR 
   1.000,00 gegen Aktien wird mit Veröffentlichung des Angebots nach 
   Abstimmung der Gläubigerversammlung bekannt gegeben. Der Wert der 
   Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von EUR 1.000,00 wird durch 
   Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, ('Ebner Stolz') ermittelt. Im 
   Anschluss daran erhalten die Anleihegläubiger die Möglichkeit, 
   sämtliche oder einen Teil ihrer Teilschuldverschreibungen, jeweils im 
   Nominalbetrag von EUR 1.000,00 über ihre Depotbank zum Umtausch 
   einzureichen. Bei Überzeichnung behält sich die Gesellschaft eine 
   quotale Zuteilung vor. Hierdurch wird nach Einschätzung der 
   Gesellschaft ein Umtausch von Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag 
   von EUR 1.000,00 mit einem gemäß Wertgutachten von Ebner Stolz 
   voraussichtlich bei rund 78% ihres Nennbetrages anzusetzenden 
   Verkehrswert in einem Gesamtverkehrswert aller einbringbaren 
   Teilschuldverschreibungen von bis zu EUR 5.000.000,00 ermöglicht. Bei 
   einem voraussichtlichen Verkehrswert von 78% des Nennbetrags können 
   (je nach Bezugspreis der Aktien) Anleihen im Nennbetrag von bis zu EUR 
   6.410.000,00 getauscht werden. 
 
   2.2 Kapitalerhöhung II 
 
   Einen weiteren Schritt der Sanierung stellt die der Hauptversammlung 
   unter dem vorstehenden Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagene 
   Barkapitalerhöhung um bis zu 6,8 Mio. Aktien gegen Bareinlagen 
   ('Kapitalerhöhung 
   II') dar. Die Kapitalerhöhung II soll im 2. Quartal 2015 durchgeführt 
   werden, sobald die Gesellschaft einen von der BaFin gebilligten 
   Wertpapierprospekt veröffentlicht haben wird. 
 
   2.3 Restrukturierung der Anleihe 
 
   Zur Restrukturierung ihrer Fremdkapitalverbindlichkeiten beabsichtigt 
   die Gesellschaft, in einer baldmöglichst geplanten Abstimmung ohne 
   Versammlung den Anleihegläubigern, vorbehaltlich der Zustimmung der 
   Hauptversammlung, eine Änderung der Anleihebedingungen wie folgt 
   vorzuschlagen: 
 
   Der Nominalzinssatz der Anleihe soll von derzeit 7,875% p.a. auf 2,000 
   % p.a. reduziert werden (die 'Zinsreduzierung'). Die Zinsreduzierung 
   um 5,875% p.a. soll rückwirkend ab dem 27. Mai 2014 gelten. 
 
   Weiterhin sollen die Anleihebedingungen um die Einräumung von Optionen 
   auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft ergänzt werden. Die 
   Optionen sollen als von der Anleihe unabtrennbar ausgestaltet werden. 
   Durch die Optionen sollen die Anleihegläubiger in die Lage versetzt 
   werden, bei Ausübung der Optionen eine Anzahl von 113 Stück neuen 
   Aktien der Gesellschaft aus bedingtem Kapital je 
   Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 1.000,00 zu einem 
   Bezugspreis von EUR 1,25 (der 'Bezugspreis') je neue Aktie zu 
   erwerben. Sofern und soweit der Börsenkurs der Aktie über den 
   Bezugspreis steigt, eröffnen die Optionen damit dem Anleihegläubiger 
   die Möglichkeit bzw. Chance, den von ihm erklärten Zinsverzicht ganz 
   oder teilweise wieder aufzuholen. 
 
   Die Ausübung der Optionen soll frühestens am 27. Mai 2016 möglich 
   sein. Sämtliche einer Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 
   1.000,00 anhängenden 113 Optionsrechte sind nur insgesamt einheitlich 
   ausübbar. Die Optionsrechte haben eine Laufzeit bis zum 27. Mai 2020; 
   nicht ausgeübte Optionsrechte verfallen mit Ablauf dieses Tages. 
   Weitere Einzelheiten der Options- und Anleihebedingungen legt der 
   Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, gemeinsam mit den 
   Anleihegläubigern fest. 
 
   Der Vorstand der Gesellschaft kann für die geplante Änderung der 
   derzeit ausstehenden Anleihe nicht auf die bestehende Ermächtigung der 
   Hauptversammlung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen aus dem 
   Jahr 2010 zurückgreifen. Deshalb haben Vorstand und Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 8 der ordentlichen 
   Hauptversammlung vorgeschlagen, den Vorstand zu ermächtigen, mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats den einzelnen Schuldverschreibungen 
   Optionen beizufügen und den Anleihegläubigern somit die Option auf 
   neue Aktien der Gesellschaft nach näherer Maßgabe von 
   Anleihebedingungen und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
   zu gewähren. Die neuen Aktien sollen im Fall der Ausübung der Optionen 
   durch einen Anleihegläubiger unter Nutzung eines zu bildenden 
   bedingten Kapitals ausgegeben werden. 
 
   2.4 Zinsreduzierung durch die kreditgebenden Banken 
 
   Darüber hinaus haben die kreditgebenden Banken der DF Deutsche Forfait 
   AG ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, ihre Kreditlinien in der 
   vor dem OFAC-Listing eingeräumten Höhe bis zum 31. Dezember 2016 unter 
   der Bedingung zu prolongieren, dass die übrigen Maßnahmen des 
   Restrukturierungskonzepts umgesetzt werden. Hiermit verbunden ist die 
   Bereitschaft der kreditgebenden Banken als Sanierungsbeitrag im 
   Interesse einer schnellen Gesundung der Gesellschaft eine 
   vorübergehende Zinsreduzierung (bis 31. Dezember 2016 (der 
   'Verzichtszeitraum') 
   auf rund 1 % p.a. zu gewähren. Analog der den Anleihegläubigern 
   gewährten Optionen auf Aktien, die den Anleihegläubigern die 
   Möglichkeit bzw. Chance geben, die Zinsreduzierung ganz oder zumindest 

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December 16, 2014 09:06 ET (14:06 GMT)

DJ DGAP-HV: DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft: -5-

teilweise aufzuholen, erhalten die kreditgebenden Banken einen 
   Besserungsschein. Dieser räumt ihnen die Chance auf die Nachzahlung 
   eines noch zu bestimmenden Prozentsatzes bezogen auf die jeweiligen 
   Kreditinanspruchnahmen im Verzichtszeitraum ein. Die Absicht der 
   Banken, die Kreditverlängerung zu gewähren, hängt davon ab, dass die 
   Gesellschaft den Banken Sicherheiten an den wesentlichen Teilen ihres 
   Anlage- und Umlaufvermögens bestellt und mit den Banken einen 
   Sicherheitenpoolvertrag abschließt. 
 
   3 Sanierungsbedürftigkeit und Sanierungsfähigkeit der Gesellschaft 
 
   Das vorliegende Restrukturierungskonzept bildet die Basis für das von 
   der der Andersch AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, ('Andersch AG') erstellte Sanierungsgutachten nach dem Standard 
   des Instituts der Wirtschaftsprüfer Deutschland e.V. 'Anforderungen an 
   die Erstellung von Sanierungskonzepten' (IDW S6) ('IDW S6-Gutachten') 
   vom 26. November 2014, das unter der Bedingung der erfolgreichen 
   Durchführung von Maßnahmen zur Stärkung der Eigen- und 
   Fremdkapitalbasis der Gesellschaft die Fortführungsprognose im Sinn 
   von § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB für die DF Deutsche Forfait AG bestätigt 
   hat. Neben den oben genannten Maßnahmen beinhaltet das Konzept auch 
   die Aufnahme von rund EUR 15 Mio. neuen Fremdkapitals im 2. Halbjahr 
   2015, um ein der dem IDW S6-Gutachten zugrunde liegenden 
   Planungsrechnung entsprechendes Forfaitierungsvolumen realisieren zu 
   können. 
 
   Nachfolgend soll ein kurzer Überblick über die Ereignisse des Jahres 
   2014 gegeben werden, die zur Sanierungsbedürftigkeit der Gesellschaft 
   geführt haben: 
 
   3.1 Wesentliche Ereignisse, die zur Sanierungsbedürftigkeit führten 
 
   Das US-amerikanische Amt für die Kontrolle von Auslandsvermögen (OFAC) 
   hat die Gesellschaft am 6. Februar 2014 wegen behaupteter Verstöße 
   gegen Iran-Sanktionen auf die Liste der Gesellschaften und Personen, 
   die gegen die Sanktionen der USA gegen den Iran verstoßen haben 
   (Specially Designated Nationals and Blocked Persons List - SDN-Liste) 
   gesetzt. Die Gesellschaft wurde am 16. Oktober 2014 vom OFAC von der 
   SDN-Liste entfernt. Durch die Streichung von der SDN-Liste ohne 
   Strafzahlung sieht sich die Gesellschaft in ihrer Auffassung 
   bestätigt, keine Verstöße gegen US-Sanktionsrecht begangen zu haben. 
   Die Gesellschaft darf nach der Streichung von der Sanktionsliste 
   wieder im vollen Umfang Geschäfte in US-Dollar tätigen. Sie darf - 
   unter Beachtung des US-amerikanischen Sanktionsrechts - ihr bisheriges 
   Geschäft zudem in vollem Umfang wieder aufnehmen. 
 
   Ende April 2014 mussten Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlichen, 
   dass die Gesellschaft die Veröffentlichung des Jahres- und 
   Konzernabschlusses zum Geschäftsjahr 2013 verschieben muss. Der 
   Abschlussprüfer der Gesellschaft, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, stellte dabei fest, dass 
   angesichts der unsicheren Situation bezüglich der Dauer und 
   wirtschaftlichen Folgen des Verbleibs auf der SDN-Liste unklar sei, ob 
   eine Bilanzierung der Vermögenswerte der Gesellschaft und ihrer 
   Tochtergesellschaften zu Liquidationswerten oder Fortführungswerten zu 
   erfolgen habe. Daher haben der Abschlussprüfer und die Gesellschaft 
   einvernehmlich entschieden, die Erstellung und Veröffentlichung des 
   Jahres- und Konzernabschlusses zum Geschäftsjahr 2013 bis auf weiteres 
   zurückzustellen. Die im März 2014 abgeschlossene Untersuchung der 
   Bundesbank, hatte jedoch bereits bestätigt, dass die Gesellschaft 
   weder gegen deutsches noch gegen EU-Sanktionsrecht verstoßen hat. Des 
   Weiteren hat auch eine Untersuchung von Wilmer Hale, Washington, zu 
   US-amerikanischem Sanktionsrecht ergeben, dass die Geschäfte der 
   Gesellschaft in keinem wesentlichen Punkt zu beanstanden waren. 
 
   Da die Prüfung des OFAC auch im Juli/August 2014 noch nicht 
   abgeschlossen und eine Streichung der Gesellschaft von der SDN-Liste 
   entgegen der ursprünglichen Erwartungen noch nicht erreicht war, 
   teilte der Abschlussprüfer der Gesellschaft am 22. August 2014 mit, 
   dass er angesichts des (weiterhin) bestehenden Prüfungshemmnisses 
   einen Versagungsvermerk für den Jahres- und Konzernabschluss 2013 
   erteilen werde. Voraussetzung für die Testierung des Jahres- und 
   Konzernabschlusses 2013 sei, dass das Entscheidungsverfahren des OFAC 
   vollständig abgeschlossen sei und ein IDW S6-Gutachten, das die 
   Sanierungsfähigkeit der Gesellschaft und die Fortführungsfähigkeit des 
   Geschäftsbetriebs bestätigt, vorliege. Das Prüfungsverfahren des OFAC 
   dauerte damals noch an. Nach Aussage des Abschlussprüfers konnte 
   aufgrund der außergewöhnlichen Gesamtsituation im Zusammenhang mit der 
   andauernden Notierung der DF Deutsche Forfait AG auf der OFAC 
   Sanktionsliste weiterhin nicht beurteilt werden, ob die Aufstellung 
   des Jahresabschlusses unter Annahme der Fortführung der 
   Unternehmenstätigkeit angemessen sei. Aufgrund der Bedeutung des 
   dargestellten Prüfungshemmnisses werde der Bestätigungsvermerk 
   versagt. 
 
   Am 29. August 2014 musste der Vorstand melden, dass er bei der 
   Aufstellung der Monatsbilanz per Juli 2014 sowie der Hochrechnung des 
   Monatsergebnisses für August 2014 festgestellt hatte, dass ein Verlust 
   in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der DF Deutsche Forfait AG (auf 
   Basis des Einzelabschlusses nach handelsrechtlichen Vorschriften) 
   eingetreten sei. Dies zeigte der Vorstand der außerordentlichen 
   Hauptversammlung am 14. Oktober 2014 an. 
 
   Am 26. November 2014 bestätigte die Andersch AG in dem 
   IDW-S6-Gutachten, dass die Gesellschaft auf der Grundlage der von der 
   Gesellschaft vorgelegten Planungsrechnung fortführungsfähig ist. Die 
   Fortführungsprognose basiert auf dem von der Gesellschaft entworfenen 
   finanzwirtschaftlichen Restrukturierungskonzept, das verschiedene, 
   noch durchzuführende Maßnahmen zur Stärkung der Eigen- und 
   Fremdkapitalbasis enthält. Damit soll die in Folge der Belastungen aus 
   dem OFAC-Listing erheblich reduzierte Kapitalbasis und damit 
   eingeschränkte unternehmerische Handlungsfähigkeit wieder in vollem 
   Maße hergestellt werden. 
 
   3.2 Erhebliche Einschränkungen der operativen Handlungsfähigkeit seit 
   6. Februar 2014 
 
   Aufgrund der erheblichen Einschränkungen der operativen 
   Handlungsfähigkeit durch das 249-tägige OFAC-Listing befindet sich die 
   Gesellschaft in finanziellen Schwierigkeiten. Der Gesellschaft war es 
   aufgrund der Aufnahme auf die SDN-Liste zwischen dem 6. Februar 2014 
   bis zum 16. Oktober 2014 weltweit verboten bzw. unmöglich, 
   Transaktionen in US-Dollar durchzuführen. Diese Geschäfte machten im 
   Geschäftsjahr 2013 rund 70 % der Geschäfte der Gesellschaft aus. Zudem 
   waren auch die Möglichkeiten, Zahlungsverkehr in anderen Währungen als 
   dem US-Dollar (einschließlich Euro) durchzuführen, in erheblichem 
   Umfang eingeschränkt, da sich zahlreiche Banken geweigert haben, 
   Zahlungen für ein Unternehmen, das auf der SDN-Liste steht, 
   auszuführen. Hierdurch konnte die Gesellschaft zwischen dem 6. Februar 
   2014 und dem 16. Oktober 2014 (i) zum einen faktisch keine neuen 
   Geschäfte anbahnen bzw. umsetzen, (ii) zum anderen die schon 
   erworbenen, zum Zeitpunkt des SDN-Listings in ihren Büchern gehaltenen 
   Forderungen, insbesondere soweit sie auf US-Dollar lauteten, nicht 
   oder nur mit Einschränkungen weiterverkaufen; (iii) auch das Inkasso 
   der von der Gesellschaft gehaltenen Forderungen zum Zeitpunkt ihrer 
   vertraglichen Fälligkeit war nur mit erheblichem Zusatzaufwand 
   möglich. 
 
   Die erhebliche Einschränkung der operativen Handlungsfähigkeit durch 
   das 249-tägige OFAC-Listing hat auf Konzern-Ebene in den ersten neun 
   Monaten 2014 nach vorläufigen Zahlen zu Verlusten von insgesamt rund 
   EUR 9,0 Mio. geführt. Hiervon entfallen EUR 1,5 Mio. auf Rechts- und 
   Beratungskosten als Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit dem OFAC 
   Listing. Unter Berücksichtigung der im Rahmen des Jahresabschlusses 
   2013 vorgenommenen Ergebniskorrekturen (Abschreibungen und 
   Wertberichtigungen) verfügt die Muttergesellschaft DF Deutsche Forfait 
   AG am Tag dieser Einladung über ein negatives Eigenkapital 
   (Einzelabschluss auf Basis HGB). Auch im vierten Quartal wird mit 
   weiteren Verlusten gerechnet, da der Wiederaufbau des 
   Geschäftsvolumens auch nach Streichung von der Sanktionsliste noch 
   einige Monate dauern wird. 
 
   3.3 Erheblicher Konzernverlust, stark reduziertes Konzerneigenkapital 
 
   Die Gesellschaft hat vor allem infolge der Aufnahme auf die 
   Sanktionsliste des OFAC und die dadurch erheblich eingeschränkte 
   Möglichkeit, ihr bestehendes Geschäft abzuwickeln und neues Geschäft 
   zu entwickeln für das Geschäftsjahr 2013 einen Konzernverlust von EUR 
   12,6 Mio. (Vorjahr: Pro forma-Gewinn von EUR 2,1 Mio.) ausgewiesen. 
   Der deutlich erhöhte Konzernfehlbetrag ist zum einen auf neue 
   Erkenntnisse in dem von der Aufnahme auf die OFAC Sanktionsliste 
   belasteten Jahresverlauf 2014 zurückzuführen (hierzu gehören 
   insbesondere gravierende Einschränkungen in den Möglichkeiten 
   verschiedene gerichtliche und außergerichtliche Verfahren in Bezug auf 
   überfällige Altforderungen voranzutreiben), zum anderen wird den 

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December 16, 2014 09:06 ET (14:06 GMT)

DJ DGAP-HV: DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft: -6-

Erfordernissen des Sanierungsgutachtens (IDW S6-Gutachtens) Rechnung 
   getragen. Konkret resultiert die Differenz zu dem Stand März 2014 
   veröffentlichten vorläufigen Zahlen aus drei Effekten. Erstens hat die 
   DF Deutsche Forfait AG die ursprünglich vorgesehene Aktivierung 
   latenter Steuern für steuerliche Verlustvorträge aufgrund zweier 
   aufeinander folgender Geschäftsjahre, die mit einem Jahresfehlbetrag 
   abgeschlossen wurden, nicht weiter vorgenommen, was einem negativen 
   Effekt von EUR 2,9 Mio. entspricht. Darüber hinaus hat der Vorstand 
   entschieden, zusätzliche Zuführungen zu Abschreibungen und 
   Wertberichtigungen vorzunehmen, die per Saldo einen negativen Effekt 
   in Höhe von EUR 6,2 Mio. ausmachen. Positiv wirkte sich aus, dass die 
   anfallende Umsatzsteuernachzahlung nicht als Einmaleffekt (Aufwand) in 
   2013, sondern gemäß IAS 8 rückwirkend auf die relevanten 
   Geschäftsjahre 2007 bis 2013 verbucht wird und somit nur anteilig mit 
   EUR 0,2 Mio. statt, wie in den ursprünglich veröffentlichten Zahlen 
   berücksichtigt, mit EUR 2,2 Mio. anfällt. Aus diesem Grund wurden auch 
   die Konzernzahlen der Vorjahre nachträglich angepasst und als Pro 
   forma-Zahlen dargestellt. 
 
   Das Rohergebnis einschließlich Finanzergebnis, die wichtigste 
   operative Kennzahl des Konzerns, lag im Geschäftsjahr 2013 bei EUR 
   -0,5 Mio. (Pro forma-Rohergebnis 2012: EUR 12,9 Mio.). Durch den 
   Konzernverlust reduzierte sich das Konzern-Eigenkapital per 31. 
   Dezember 2013 auf EUR 10,2 Mio. (Pro forma 31. Dezember 2012: EUR 24,5 
   Mio.). 
 
   Auf Basis vorläufiger Zahlen betrug der Konzernverlust in den ersten 
   neun Monaten des Jahres 2014 rund EUR 9,0 Mio. 
 
   Der Vorstand der Gesellschaft erwartet, dass die Gesellschaft auf 
   Quartalsbasis frühestens im 3. Quartal 2015 wieder ein 
   Geschäftsvolumen realisieren wird, das zu einem Gewinn oder zumindest 
   einem ausgeglichenen Ergebnis führt. 
 
   3.4 Akute Liquiditäts- und Erfolgskrise 
 
   Nach dem IDW S6-Gutachten befindet sich die Gesellschaft in einer 
   akuten Krise. Zwar sind mit der Streichung der Gesellschaft von der 
   SDN-Liste zahlreiche Krisenmerkmale entfallen. So kann die 
   Gesellschaft nach der Streichung von der SDN-Liste wieder ihr 
   bisheriges Geschäft vollumfänglich durchführen; die Strategie-, 
   Produkt- und Absatzkrise ist damit überwunden. Weder die aus dem 
   SDN-Listing resultierende Liquiditätskrise (unzureichende 
   Kreditfähigkeit, starke Ausnutzung der bisherigen Kreditlinien, 
   teilweise Sistierung der Kreditlinien) noch die Erfolgskrise 
   (Renditeverfall, kaum Erträge mangels Neugeschäft bei zwar reduzierten 
   aber die Erträge deutlich übersteigenden Kosten) können aber ohne 
   Durchführung weiterer finanzwirtschaftlicher und operativer Maßnahmen 
   beseitigt werden. Zur Wiederherstellung der vollen operativen 
   Handlungsfähigkeit der Gesellschaft und der Vermeidung einer Insolvenz 
   der Gesellschaft sind weitreichende Maßnahmen zur Stärkung der 
   Eigenkapitalbasis und zur Sicherung der Fremdkapitalfinanzierung 
   notwendig. Operativ werden gewisse Kostensenkungsmaßnahmen, 
   Effizienzsteigerungen sowie die Erschließung neuer Märkte für 
   erforderlich angesehen. 
 
   3.5 Sanierungsfähigkeit 
 
   Nach dem IDW S6-Gutachten ist eine Sanierungsfähigkeit der 
   Gesellschaft gegeben. Jedoch sind u.a. die vorgesehene Reduzierung der 
   Finanzierungsaufwendungen (im Wesentlichen Zinsaufwendungen) und die 
   Stärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft für den Fortbestand der 
   Gesellschaft unerlässlich. 
 
   Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 21. 
   November 2005 - II ZR 277/03) ist ein Unternehmen objektiv 
   sanierungsfähig, wenn die für die Sanierung konkret in Angriff 
   genommenen Maßnahmen zusammen objektiv geeignet sind, die Gesellschaft 
   in überschaubarer Zeit durchgreifend zu sanieren. Nach BGH Urteil vom 
   6. April 1995 (IX ZR 61/94) liegt Sanierungsfähigkeit vor, wenn mit 
   zweckmäßigen Maßnahmen die Zahlungsschwierigkeit nachhaltig beseitigt 
   und eine angemessene Rentabilität erreicht werden kann. 
 
   Bei der Auslegung dieser Kriterien hat die Andersch AG bei der 
   Erstellung des Sanierungsgutachtens die Definition der 
   Sanierungsfähigkeit nach IDW S6 zugrunde gelegt. Hiernach sind 
   Kriterien für die Sanierungsfähigkeit die Fortführungsfähigkeit, die 
   nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und die nachhaltige Renditefähigkeit. 
 
   Für die Fortführungsfähigkeit der Gesellschaft ist maßgeblich, ob die 
   Finanzmittel genügen, um fällige Verbindlichkeiten zu decken und 
   somit, ob von der Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit ausgegangen 
   werden kann. 
 
   Nach dem IDW S6-Gutachten müssten die von der Gesellschaft geplanten 
   Sanierungsmaßnahmen allesamt umgesetzt werden. Für die überwiegende 
   Wahrscheinlichkeit der nachhaltigen Deckung des Kapitalbedarfs und 
   deshalb der Fortführungsfähigkeit der Gesellschaft sind nach dem IDW 
   S6-Gutachten notwendig: 
 
     *     Zuflüsse von Barmitteln (aus Eigen- und 
           Fremdkapitalmaßnahmen) in Höhe von insgesamt rund EUR 25,0 
           Mio. - davon EUR 10,0 Mio. aus einer für das 1./2. Quartal 
           2015 geplanten Barkapitalerhöhung und EUR 15,0 Mio. aus der 
           Aufnahme neuen/zusätzlichen Fremdkapitals im 2. Halbjahr 2015; 
 
 
     *     eine Stärkung des Eigenkapitals wie folgt: (aa) 
           mindestens EUR 10,0 Mio. aus der genannten Barkapitalerhöhung, 
           (bb) EUR 5,0 Mio. aus einer Sachkapitalerhöhung (Tausch eines 
           Teilbetrags der Anleihe gegen Aktien) und (cc) aus einem 
           außerordentlichen Ertrag aus der zuvor genannten 
           Sachkapitalerhöhung; die Erhöhung des Eigenkapitals kann höher 
           ausfallen in Anbetracht weiterer, den Anleihe-Gläubigern für 
           den Zinsverzicht zu gewährende Gegenleistungen; 
 
 
     *     eine Verringerung der Verschuldung der Gesellschaft 
           durch Tausch eines Teils der Anleihe gegen Aktien, wie oben 
           Ziffer 2.1 beschrieben; die genaue Höhe der Verringerung der 
           Verschuldung ist dabei abhängig von dem Wert zu dem die 
           Anleihegläubiger die Teilschuldverschreibungen im Rahmen der 
           Sachkapitalerhöhung (Kapitalerhöhung I) in die Gesellschaft 
           einlegen können. Je niedriger (höher) der Wert der Anleihe in 
           dem von Ebner Stolz zu erstellenden Wertgutachten angesetzt 
           wird, desto stärker (weniger) reduziert sich die Verschuldung; 
 
 
     *     eine Reduzierung der Zinsaufwendungen durch (a) 
           Verringerung der Nominalverzinsung der Anleihe von derzeit 
           7,875% p.a. auf 2,000% p.a. vom Mai 2014 bis zu ihrer 
           Fälligkeit am 27. Mai 2020 (b) Verringerung der Verzinsung von 
           durch die Kredit gebenden Banken zur Verfügung gestellten bzw. 
           zu stellenden Fremdfinanzierungen auf rund 1% p.a. bis zum 31. 
           Dezember 2016. 
 
 
   Die Gesellschaft ist nach dem IDW S6-Gutachten ohne die Reduzierung 
   der Fremdkapitalzinsen auch bei Durchführung der übrigen geplanten 
   Kapitalmaßnahmen nicht sanierungsfähig, da eine nachhaltige 
   Renditefähigkeit nicht gegeben wäre. 
 
   Das IDW S6-Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Gesellschaft nach 
   erfolgreicher Umsetzung der geplanten finanzwirtschaftlichen 
   Restrukturierung (die genannten Kapitalerhöhungen, u.a. 
   Debt-to-Equity-Swap; zusätzliches Fremdkapital; nachhaltige Senkung 
   der Zinsaufwendungen und Nachweis der mittelfristigen 
   Refinanzierbarkeit unter marktüblichen Konditionen) fortführungsfähig 
   und damit sanierungsfähig ist. Dabei müssen sämtliche 
   finanzwirtschaftlichen Restrukturierungsmaßnahmen umgesetzt werden. 
 
   4 Stand der finanzwirtschaftlichen Restrukturierung 
 
   4.1 Anforderungen der Anleihegläubiger zur Restrukturierung der 
   Anleihe 
 
   Die Gesellschaft hat mit mehreren Gläubigern der Anleihe der 
   Gesellschaft über die Zustimmung zu dem in der ad hoc-Mitteilung am 
   26. November 2014 veröffentlichten Vorschlag zur Restrukturierung der 
   Anleihe gesprochen: Diese haben ihrer Absicht zur Mitwirkung an der 
   Restrukturierung unter folgenden Bedingungen erklärt: (i) das in 
   Auftrag gegebene IDW S6-Gutachten gelangt zu dem Ergebnis der 
   Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Gesellschaft, was am 26. 
   November 2014 durch Überreichung des unterzeichneten Gutachtens 
   geschehen ist. (ii) Die Kredit gebenden Banken räumen der Gesellschaft 
   die Kreditlinien in der vor dem SDN-Listing der Gesellschaft 
   bestehenden bzw. eingeräumten Höhe wieder ein und stellen die 
   Kreditlinien mindestens bis zum 31. Dezember 2016 zu den reduzierten 
   Zinskonditionen zur Verfügung. (iii) Wenigstens ein Teil der 
   Teilschuldverschreibungen (ausgegangen wird hier indikativ von einem 
   Nennbetrag von EUR 6,41 Mio.) aus der Anleihe können in Aktien 
   gewandelt werden (Debt-to-Equity-Swap), was die Gesellschaft im Rahmen 
   der oben als Kapitalerhöhung I beschriebenen Maßnahme durchzuführen 
   beabsichtigt. 
 
   Wesentliche Bedingung (iv) für eine Zustimmung der Anleihegläubiger zu 
   der in dem IDW S6-Gutachten für erforderlich befundenen 
   Zinsreduzierung der Anleihe von 7,875% auf 2,000% war jedoch eine 
   angemessene Gegenleistung in Form Optionsrechten auf Aktien der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 16, 2014 09:06 ET (14:06 GMT)

DJ DGAP-HV: DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft: -7-

Gesellschaft. Diese Optionsrechte beabsichtigt der Vorstand der 
   Gesellschaft, vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung, auf 
   Basis der unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagenen Ermächtigung den 
   Anleihegläubigern einzuräumen. 
 
   4.2 Kreditlinien 
 
   Die Kredit gebenden Banken der Gesellschaft haben dieser eine 
   Verlängerung der Kreditlinien in Höhe von insgesamt rund EUR 43 Mio. 
   bis zum 31. Dezember 2016 in Aussicht gestellt, sofern und soweit vor 
   allem folgende Bedingungen erfüllt sind: (i) Die Gesellschaft legt ein 
   Sanierungsgutachtens nach IDW-Standard S6 vor, welches zu dem Ergebnis 
   kommt, dass von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit der 
   Gesellschaft auszugehen ist. (ii) Die Gesellschaft verpflichtet sich - 
   vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung - zur Umsetzung der 
   in dem IDW-S6-Gutachten vorgesehenen (Eigen- und 
   Fremdkapital-)Maßnahmen der finanzwirtschaftlichen Restrukturierung 
   der Gesellschaft. (iii) Das Eigenkapital der Gesellschaft wird im Wege 
   von Kapitalerhöhungen um mindestens EUR 15.000.000,00 gestärkt. (iv) 
   Eine Reduzierung der Zinsaufwendungen durch die Verringerung der 
   Nominalverzinsung der Anleihe WKN A1R1CC (ISIN DE000A1R1CC4) von 
   7,875% p.a. auf 2,000% p.a. vom Mai 2014 bis zu ihrer Fälligkeit am 
   27. Mai 2020 wird erreicht. 
 
   4.3 Barkapitalinvestoren 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter Tagesordnungspunkt 7 vor, das 
   Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 6.800.000,00 gegen 
   Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 6.800.000 neuen, auf den Namen 
   lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital 
   von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Entsprechend dem 
   Restrukturierungskonzept, das dem IDW S6-Gutachten zu Grunde liegt, 
   beabsichtigt der Vorstand, einen Gesamtemissionserlös aus dieser 
   Barkapitalerhöhung von bis zu EUR 10,0 Mio. zu erzielen. Ob und 
   inwieweit dieser Betrag realisiert werden kann, hängt insbesondere vom 
   Emissionskurs der im Rahmen der Barkapitalerhöhung zu begebenden neuen 
   Aktien ab; dieser wiederum ergibt sich mittelbar aus dem Kurs der 
   DF-Aktie. 
 
   Die neuen Aktien sollen zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie 
   ausgegeben werden. Der Vorstand wird dabei angewiesen, den Bezugspreis 
   der neuen Aktien unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation 
   und der spezifischen Situation der Gesellschaft während der 
   Bezugsfrist bestmöglich, nicht jedoch unter dem geringsten 
   Ausgabebetrag festzusetzen. Die neuen Aktien sollen ab dem 1. Januar 
   2014 gewinnberechtigt sein. 
 
   Die neuen Aktien sollen den Aktionären im Verhältnis 1:1 gegen 
   Bareinlagen zum Bezug angeboten werden. Das gesetzliche Bezugsrecht 
   wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die neuen Aktien von 
   einem vom Vorstand noch auszuwählenden und zu beauftragenden 
   Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 
   Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen 
   Unternehmen ('Bank') zum geringsten Ausgabebetrag gezeichnet und mit 
   der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Verhältnis 
   1:1 zum vom Vorstand festzulegenden Bezugspreis zum Bezug (mittelbares 
   Bezugsrecht) anzubieten und den Mehrerlös - nach Abzug einer 
   angemessenen Provision und der Kosten - an die Gesellschaft 
   abzuführen. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots (Bezugsfrist) 
   endet frühestens zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Bezugsangebots. 
 
   Der Vorstand ist berechtigt, soweit Aktionäre ihre Bezugsrechte für 
   neue Aktien nicht ausüben, der Bank diese neuen Aktien zum 
   Ausgabepreis anzubieten, um sie bei Investoren zu platzieren und den 
   Erlös - unter Abzug einer angemessenen Provision und von Kosten - an 
   die Gesellschaft auszukehren. 
 
   Verschiedene Investoren, die zum überwiegenden Teil bereits Aktionäre 
   sind, haben dem Vorstand gegenüber im Vorfeld der Hauptversammlung 
   ihre Absicht zur Teilnahme an einer solchen Kapitalerhöhung 
   signalisiert. Sollten Bezugsrechte nicht ausgeübt werden, sind 
   einzelne dieser Investoren gegebenenfalls bereit, überproportional an 
   dieser Barkapitalerhöhung teilzunehmen, d.h. neue Aktien zu zeichnen. 
   Diese Investoren haben u.a. die Bestätigung der Fortführungsprognose 
   der Gesellschaft in einem IDW-S6-Gutachten, die Verpflichtung der 
   Gesellschaft zur erfolgreichen Durchführung sämtlicher in dem 
   IDW-S6-Gutachten vorgeschlagenen Sanierungsschritte sowie insbesondere 
   die Zinsreduzierung der Anleihe zur Bedingung ihrer Teilnahme an der 
   Kapitalerhöhung gemacht. 
 
   5 Beabsichtigte Änderung der Anleihebedingungen 
 
   Zur Änderung der bestehenden Anleihe soll der Vorstand im Rahmen von 
   Tagesordnungspunkt 8 ermächtigt werden. Er soll ermächtigt werden, mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. Oktober 2015 die 
   Anleihebedingungen der mit auf den 2. Mai 2013 datierenden 
   Wertpapierprospekts der Gesellschaft ausgegebenen, auf den Inhaber 
   lautenden Schuldverschreibungen (ISIN DE000A1R1CC4, WKN A1R1CC) mit 
   einem Gesamtnennbetrag von EUR 30.000.000,00 und einer Verzinsung von 
   7,875% p.a. (die 'Anleihe'), eingeteilt in 30.000 Stück auf den 
   Inhaber lautende Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von EUR 
   1.000,00 je Schuldverschreibung (einzeln die 'Teilschuldverschreibung'), 
   zu ändern. Die Ermächtigung soll bis zum 21. Oktober 2015, d.h. 
   befristet auf 9 Monate, erteilt werden, damit der Vorstand im Fall von 
   Anfechtungsklagen genügend Zeit zur Umsetzung hat, obschon die 
   Gesellschaft auf eine kurzfristige Umsetzung der gebotenen Maßnahmen 
   angewiesen ist. Der Vorstand soll dabei ermächtigt werden, den 
   Inhabern der ausgegebenen Teilschuldverschreibungen Optionsrechte auf 
   neue, auf den Namen lautende Aktien der Gesellschaft bis zu einem 
   anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 
   3.390.000,00 nach näherer Maßgabe geänderter Anleihebedingungen zu 
   gewähren. Jeder Teilschuldverschreibung in einem Nennbetrag von EUR 
   1.000,00 werden 113 Optionsrechte beigefügt, die den Inhaber der 
   Teilschuldverschreibung zum Bezug von je einer auf den Namen lautenden 
   neuen Stückaktie der Gesellschaft je Optionsrecht zu einem Bezugspreis 
   von EUR 1,25 je neue Aktie berechtigen. Die Ausübung der Optionen soll 
   frühestens am 27. Mai 2016 möglich sein, wobei die einer 
   Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 
   anhängenden Optionsrechte nur insgesamt einheitlich ausgeübt werden 
   können. Die Optionsrechte haben eine Laufzeit bis zum 27. Mai 2020; 
   nicht ausgeübte Optionsrechte verfallen mit Ablauf dieses Tages. 
   Weitere Einzelheiten der Anleihebedingungen legt der Vorstand, mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrates, gemeinsam mit den Anleihegläubigern 
   fest. 
 
   Der Vorstand soll ferner ermächtigt werden, mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die auszugebenden 
   Optionsrechte vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach 
   pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Wert der 
   einzuräumenden Optionsrechte den nach anerkannten finanzmathematischen 
   Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert der dafür von den 
   Inhabern der Teilschuldverschreibungen zu gewährenden Zinsreduzierung 
   um 5,875% p.a. rückwirkend ab dem 27. Mai 2014 nicht überschreitet. 
 
   Die Bedienung der Optionsrechte soll durch ein neues bedingtes Kapital 
   der Gesellschaft erfolgen. Hierfür soll das Grundkapital um bis zu EUR 
   3.390.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.390.000 neuen, auf den Namen 
   lautenden Stückaktien bedingt erhöht werden. Die bedingte 
   Kapitalerhöhung soll der Gewährung von Optionen an die Inhaber der auf 
   den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag 
   von EUR 30.000.000,00 und einer Verzinsung von 7,875% p.a., eingeteilt 
   in 30.000 Stück auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen mit 
   einem Nennbetrag von EUR 1.000,00, dienen, denen gemäß der 
   Ermächtigung unter Tagesordnungspunkt 8 Abschnitt b) bis zum 21. 
   Oktober 2015 Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft im Wege der 
   Änderung der Anleihebedingungen eingeräumt werden sollen. Die Ausgabe 
   der neuen Aktien erfolgt zu dem gemäß Tagesordnungspunkt 8 Abschnitt 
   b) festgelegten Optionspreis. 
 
   Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von 
   den Optionsrechten Gebrauch gemacht wird. Die neuen Aktien nehmen vom 
   Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. 
 
   6 Nachteile der Maßnahmen für die Aktionäre 
 
   Der Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, zu dem der Vorstand 
   gemäß Tagesordnungspunkt 8 ermächtigt werden soll, führt für diese zu 
   einer Verwässerungsmöglichkeit bei Ausübung des Optionsrechts durch 
   die Anleihegläubiger, denen die Optionsrechte im Wege der Änderung der 
   Anleihebedingungen zugeteilt werden sollen. 
 
   Bei Ausübung des Optionsrechts durch die Anleihegläubiger fließt der 
   Gesellschaft der festgelegte Bezugspreis zu. Dieser kann im Zeitpunkt 
   der Ausübung der Optionsrechte durch die Anleihegläubiger unterhalb 
   des Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft liegen. Dann führt die 
   Ausübung der Option zu einer Verwässerung der quotalen Beteiligung der 
   vor der Optionsausübung vorhandenen Aktionäre, ohne dass der 

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December 16, 2014 09:06 ET (14:06 GMT)

DJ DGAP-HV: DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft: -8-

Gesellschaft ein dem dann möglicherweise herrschenden, ggf. höheren 
   Börsenkurs gleichwertiger Gegenwert zukommt. 
 
   Dagegen sind die Vorteile für die Aktionäre zu gewichten, denen eine 
   Reduktion des Zinsaufwands der Gesellschaft mittelbar über dann höhere 
   Erträge und durch die damit insgesamt zu erzielende Sanierung der 
   Gesellschaft zugutekommt. Hinzu kommt, dass der Verkehrswert der 
   bestehenden Anleihe mit einem Zinssatz von 7,875% jährlich (ohne 
   Berücksichtigung der geplanten Sanierungsmaßnahmen) nicht geringer ist 
   als der Verkehrswert der geänderten Anleihe (nach Zinsreduktion), d.h. 
   bei einem jährlichen Zinssatz von 2,000%, einschließlich der 
   einzuräumenden Optionsrechte (dazu unten Ziffer 8 dieses Berichts). 
   Die Zinsreduktion der Anleihe ist ein wesentlicher Baustein für die 
   Zustimmung der anderen Investoren zur Mitwirkung an den von diesen in 
   Aussicht gestellten Sanierungsmaßnahmen. Sämtliche Sanierungsmaßnahmen 
   sind nach dem IDW-S6-Gutachten notwendig, um die Fortführungsfähigkeit 
   der Gesellschaft sicherzustellen. 
 
   Auch im Rahmen des Debt-to-Equity-Swap (Kapitalerhöhung I) (oben 
   Ziffer 2.1 dieses Berichts) ist ein Ausschluss des Bezugsrechts 
   geplant. Dies hätte dann eine weitere Verwässerung der bestehenden 
   Aktionäre zur Folge. Durch den Debt-to-Equity-Swap verringern sich 
   aber voraussichtlich in erheblichem Maß die Fremdverbindlichkeiten der 
   Gesellschaft, ihre Eigenkapitalquote verbessert, damit ihre 
   Schuldentragfähigkeit und ihre Fähigkeit neues Geschäft zu tätigen. 
   Hierdurch erwartet der Vorstand eine erheblich positive Auswirkung auf 
   die Geschäftstätigkeit und damit die Ertragsfähigkeit der 
   Gesellschaft. Hinzu kommt, dass die Anleihegläubiger die Zustimmung zu 
   der geplanten Zinsreduktion davon abhängig gemacht haben, dass sie 
   einen Teil der von ihren gehaltenen Teilschuldverschreibungen gegen 
   Aktien tauschen können. Insofern ist hiervon auch die für die 
   Gesellschaft wichtige Zinsreduktion anhängig. Der Debt-to-Equity Swap 
   kommt damit vor allem auch den Aktionären in erheblichem Maß zugute. 
 
   7 Begründung des Ausschlusses des Bezugsrechts 
 
   7.1 Interesse der Gesellschaft an dem Bezugsrechtsausschluss 
 
   Die Gesellschaft muss nach Beendigung des SDN-Listings ihre operative 
   Handlungsfähigkeit wiederherstellen. Dies umfasst (i) die Rückkehr zu 
   einem operativ profitablen Geschäftsbetrieb, (ii) die 
   Wiederherstellung der Risikotragfähigkeit der Gesellschaft (diese 
   drückt sich insbesondere in dem Verhältnis von übernommen Risiken zum 
   Eigenkaptal der Gesellschaft und der DF-Gruppe aus) - insofern kommt 
   der Erhöhung bzw. Stärkung der Eigenkapitalbasis eine fundamentale 
   Bedeutung zu sowie (iii) die Erweiterung des Refinanzierungsbasis 
   (Eigen- und Fremdkapital) zur Finanzierung des Handelsportfolios. Die 
   Fortführungsfähigkeit bestätigt das IDW-S6-Gutachten nur unter der 
   Bedingung der Durchführung aller gemäß Restrukturierungskonzept 
   geplanten finanzwirtschaftlichen Maßnahmen. Insofern hängt die 
   Fortführungsfähigkeit und Sanierung der Gesellschaft davon ab, dass 
   sie das Gesamtpaket der geplanten finanzwirtschaftlichen Maßnahmen 
   (Zinsreduzierung der Anleihe und der Bankkredite, Sachkapitalerhöhung, 
   Barkapitalerhöhung und Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals), umsetzt. 
   Sämtliche Maßnahmen sind nach dem IDW S6-Gutachten unerlässlich, um 
   die Sanierung der Gesellschaft zu erreichen. 
 
   Wesentliche Bedingung der Anleihegläubiger, der für die Gesellschaft 
   dringend erforderlichen Zinsverringerung (Teilverzicht um 5,875% p.a. 
   - Differenz zwischen der derzeitigen Nominalverzinsung der Anleihe von 
   7,875% und der zukünftig geplanten Nominalverzinsung von 2,000%) 
   zuzustimmen, ist es, dass allen Anleihegläubigern der Umtausch eines 
   Teils der Teilschuldverschreibungen gegen Aktien der Gesellschaft 
   angeboten wird. Hiermit soll aus Sicht der nach Durchführung des 
   Debt-to-Equity Swaps verbleibenden Anleihegläubiger - dies sind 
   diejenigen, die letztendlich die wirtschaftlichen Folgen der 
   Reduzierung des Nominalzinssatzes tragen - sichergestellt werden, dass 
   sich die Verschuldung der Gesellschaft und damit die Zinsbelastung 
   nachhaltig verringert. Nur so erhöht sich in deren Einschätzung die 
   Wahrscheinlichkeit zumindest die verringerten Zinsen und das Kapital 
   fristgerecht und vollständig zu erhalten. 
 
   Sowohl die Bar-Investoren als auch die Kredit gebenden Banken 
   verlangen als Voraussetzung für die von ihnen im Rahmen von 
   Absichtserklärungen (Letters of Intent) in Aussicht gestellten 
   Beiträge zur Sanierung, dass die Anleihegläubiger auf einen Teil ihrer 
   Zinsansprüche verzichten. Zudem verlangen die Bar-Investoren die 
   Reduzierung der bestehenden Fremdverbindlichkeiten im Wege des 
   Debt-to-Equity Swaps als Voraussetzung für ihre Investition. Wie im 
   IDW S6-Gutachten dargelegt, kann nur auf diese Weise die Rentabilität 
   der Gesellschaft kurzfristig wieder hergestellt und perspektivisch ein 
   nachhaltiger Equity Value entstehen. Dem widerspricht auch nicht die 
   im Rahmen des Restrukturierungskonzepts vorgesehene Aufnahme von EUR 
   15,0 Mio. neuem Fremdkapital: dies erweitert den finanziellen 
   Handlungsspielraum der DF-Gruppe und ist damit notwendige 
   Voraussetzung für die Realisierung des in der Mittelfristplanung 
   vorgesehenen höheren Geschäftsvolumens. Dabei ist zu gewährleisten, 
   dass das zusätzliche Fremdkapital renditesteigernd - und damit den 
   Equity Value erhöhend - investiert werden kann. 
 
   Die Einbringung der Schuldverschreibungen aus den Anleihen 
   (Debt-to-Equity-Swap) im Rahmen der Kapitalerhöhung I in die 
   Gesellschaft führt zum Erlöschen eines substantiellen Teils der 
   Finanzverbindlichkeiten aus Anleihen; bei Zeichnung sämtlicher dafür 
   im Rahmen der Kapitalerhöhung I zur Verfügung zu stellenden 3.400.000 
   Aktien. Die Anzahl der höchstens hierdurch getauschten 
   Teilschuldverschreibungen ergibt sich aus den Ausführungen oben Ziffer 
   2.1. Unter der Annahme, dass die Anleihe einen Wert von rund 78% ihres 
   Nennbetrags hat, würden sich die Verbindlichkeiten der Gesellschaft um 
   bis zu EUR 6,41 Mio. reduzieren und das Eigenkapital entsprechend 
   erhöhen. 
 
   Sowohl durch den Tausch als auch durch den Zinsverzicht reduziert sich 
   das in der Unternehmensplanung berücksichtigte Finanzergebnis der 
   Gesellschaft gegenüber der Planung vor Umsetzung der 
   Restrukturierungsmaßnahmen wie folgt: Geschäftsjahr 2015 von EUR -3,8 
   Mio. auf EUR -1,8 Mio., Geschäftsjahr 2016 von EUR -4,0 Mio. auf EUR 
   -1,9 Mio., Geschäftsjahr 2017 von EUR -4,0 Mio. auf EUR -2,5 Mio. 
   (Angaben nach IDW-S6-Gutachten). Nach dem IDW S6-Gutachten ist die 
   Gesellschaft nur unter der Bedingung des vereinbarten Zinsverzichts 
   der Anleihegläubiger, des Zinsverzichts der Kredit gebenden Banken und 
   des Tausches eines Teils der Anleihe auf Jahresbasis frühestens 2016 
   in der Lage, positive Ergebnisse zu erzielen. 
 
   Diese Maßnahmen haben zur Folge, dass die finanzielle und operative 
   Handlungsfähigkeit der Gesellschaft wiederhergestellt wird, die 
   Eigenkapitalbasis gestärkt sowie die Fremdkapitalfinanzierung 
   gesichert wird, die Gesellschaft in die Lage versetzt wird, wieder 
   Gewinne zu erwirtschaften. Alle gemäß Restrukturierungskonzept 
   vorgesehenen Maßnahmen zielen letztendlich darauf, eine Liquidation 
   oder Insolvenz der Gesellschaft zu verhindern. Diese würde 
   letztendlich zu einer Wertminderung der Vermögenswerte der DF-Gruppe 
   und damit Wertvernichtung führen, die von den Anleihegläubigern und 
   letztendlich den Aktionären zu tragen wäre. Der Ausschluss des 
   Bezugsrechts liegt daher sowohl im Interesse der Aktionäre als auch 
   der Gesellschaft. 
 
   7.2 Geeignetheit des Bezugsrechtsausschlusses 
 
   Die Zinsreduzierung der Anleihe kann nur von den Anleihegläubigern 
   erbracht werden. Die hierfür diesen zu gewährende Gegenleistung in 
   Form von Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft kann ebenfalls 
   denknotwendig nur diesen zukommen. Dies erfordert den Ausschluss des 
   Bezugsrechts der Aktionäre. Die Situation ist hier ähnlich wie bei 
   einer Sachkapitalerhöhung. Auch diese ist zwangsläufig nur unter 
   Beteiligung derjenigen möglich, die Inhaber der Sacheinlagegegenstände 
   (hier der Teilschuldverschreibungen) sind und diese in die 
   Gesellschaft einbringen können. Ein Ungleichbehandlung der Aktionäre 
   scheidet bei einer Sachkapitalerhöhung daher regelmäßig von 
   vorneherein aus. 
 
   Die Ausübung der geplanten Optionen durch Anleihegläubiger führt 
   ebenfalls zu einer Erhöhung der verfügbaren liquiden Mittel der 
   Gesellschaft in Höhe des Bezugspreises. Gleichzeitig erhöht sich durch 
   beide Maßnahmen das Eigenkapital. Da das Eigenkapital die 
   Risikotragfähigkeit der Gesellschaft und damit deren 
   Geschäftspotential wesentlich determiniert, profitieren die Aktionäre, 
   die aktuell auf ihr Bezugsrecht verzichten, langfristig - wenn auch 
   auf geringere prozentualer Anteilsbasis - über die höheren Ergebnisse 
   je Aktie und damit den gestiegenen Börsenkurs. 
 
   Der Bezugsrechtsausschluss ist daher geeignet, die von der 

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December 16, 2014 09:06 ET (14:06 GMT)

DJ DGAP-HV: DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft: -9-

Gesellschaft verfolgten Ziele in Form der Sanierung der Gesellschaft 
   und Verbesserung der Bilanzstruktur zu erreichen. 
 
   7.3 Erforderlichkeit des Bezugsrechtsausschlusses 
 
   Der Bezugsrechtsausschluss im Zusammenhang mit der Zinsreduzierung ist 
   auch erforderlich, da die Gesellschaft ohne die Begebung der 
   Optionsrechte an die Anleihegläubiger keine ausreichende Zustimmung zu 
   der notwendigen Zinsreduzierung erlangen wird. Aufgrund der 
   Sanierungssituation ist es der Gesellschaft auch nicht möglich, die 
   Zinsreduktion mit anderen Mitteln zu erreichen. 
 
   Fremdfinanzierungen zur Rückführung der Anleihe kommen nicht in 
   Betracht, da hierdurch das Ziel der Reduzierung der 
   Fremdverbindlichkeiten, das sowohl die Investoren, die bereit sind, 
   den Debt-to-Equity Swap durchzuführen ('Debt-to-Equity Swap-Investoren'), 
   als auch die Bar-Investoren zur Auflage machen, und die Stärkung des 
   Eigenkapitals bzw. der Eigenkapitalquote, die von den Kredit gebenden 
   Banken zur Bedingung gemacht wird, nicht erfüllt werden könnte. Zudem 
   ist es nach der Überzeugung des Vorstands derzeit aussichtslos, dass 
   sich die Gesellschaft die erforderlichen Fremdkapitalmittel zur 
   Rückführung der Anleihe überhaupt und angesichts der Vermögens-, 
   Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der DF-Gruppe sicherlich 
   nicht zu einem Zinssatz von 2,000% p.a. beschaffen könnte. 
 
   Der Bezugsrechtsausschluss ist nach den Verhandlungen mit Investoren, 
   Kreditgebern und Anleihegläubigern die einzige Möglichkeit, die 
   Gesellschaft erfolgreich zu sanieren. Zahlreiche Anleihegläubiger, die 
   einen signifikanten Anteil der Anleihe halten, haben die Option auf 
   den Bezug von Aktien zur Bedingung ihrer Bereitschaft gemacht, auf 
   ihre Zinsforderung teilweise zu verzichten. Für Bar-Investoren, 
   Debt-to-Equity-Swap-Investoren und Kredit gebende Banken ist der 
   Zinsverzicht und die Reduzierung der (sonstigen) Fremdfinanzierung 
   Bedingung ihrer jeweiligen Beiträge zur Sanierung der Gesellschaft. 
 
   Hinzu kommt, dass die Gesellschaft ihr derzeitiges Eigenkapital 
   (Einzelabschluss auf Basis HGB) vollständig aufgezehrt hat. Aufgrund 
   dieser bilanziellen Situation benötigt sie dringend eine kurzfristige 
   Stärkung ihres Eigenkapitals. Diese ist im Rahmen einer theoretisch 
   vorstellbaren Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre und 
   2-wöchiger Bezugsfrist nicht denkbar. Aufgrund der gravierenden 
   Sanierungssituation der Gesellschaft ist diese nicht in der Lage, ohne 
   die Kapitalerhöhung I durch Sacheinlagen und der daraus folgenden 
   Verbesserung einerseits der Verschuldung und andererseits der 
   operativen und finanziellen Situation, am Kapitalmarkt die notwendigen 
   Mittel einzusammeln. Angesichts der angespannten finanziellen 
   Situation der Gesellschaft und den Verhandlungen mit potentiellen 
   Bar-Investoren, ist es nach Auffassung des Vorstands ausgeschlossen, 
   dass eine Barkapitalerhöhung in der erforderlichen Höhe vor 
   Durchführung der ersten Sanierungsschritte gezeichnet würde. 
   Erforderlich ist vielmehr zunächst eine Beschlussfassung der 
   Anleihegläubiger über die Reduzierung des Zinssatzes der Anleihe sowie 
   auch eine Reduzierung des Fremdkapitals. In der vorliegenden 
   Sanierungssituation ist eine Barkapitalerhöhung demnach keine 
   realisierbare Alternative, um die Zinsreduktion der Anleihe zu 
   erreichen. 
 
   Für die Gesellschaft gibt es somit kein milderes Mittel, um die für 
   den Fortbestand der Gesellschaft unerlässliche Reduzierung der 
   Finanzverbindlichkeiten, insbesondere auch durch Zinsreduzierung, und 
   die Stärkung des Eigenkapitals zu erreichen. Aus diesem Grund ist der 
   mit der Ausgabe der Optionen an Anleihegläubiger der bestehenden 
   Anleihe verbundene Bezugsrechtsausschluss auch erforderlich. 
 
   7.4 Angemessenheit des Bezugsrechtsausschlusses 
 
   Dem Vorstand der Gesellschaft ist bewusst, dass die geplante Änderung 
   der Anleihebedingungen durch Hinzufügung einer Option auf Aktien der 
   Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in die 
   Rechtsstellung der Aktionäre eingreift. Durch die Ausübung der 
   auszugebenden Optionsrechte können die Beteiligungen der Aktionäre 
   reduziert werden. Damit gehen auch ein Stimmrechtsverlust und eine 
   Verringerung des Einflusses der Aktionäre einher. Weiterhin werden bei 
   der Ausübung von Optionen Vermögenspositionen (Dividenden- und 
   Liquidationsquote) zulasten der Aktionäre verwässert und etwaige 
   Sanierungsgewinne stehen den Aktionären nicht im bisherigen Umfang zur 
   Verfügung. 
 
   Dieser Eingriff in die Rechte der Aktionäre ist aber aufgrund der 
   Sanierungsbedürftigkeit der Gesellschaft, die ohne die Zinsreduktion 
   und der dadurch ermöglichten weiteren Kapitalmaßnahmen, von der 
   Insolvenz bedroht und konkret in ihrer Existenz gefährdet ist, 
   gerechtfertigt. Da dieser Eingriff Teil des erforderlichen 
   Sanierungskonzeptes ist, um die drohende Insolvenz der Gesellschaft zu 
   vermeiden, ist er unvermeidbar. Für die bestehenden Aktionäre ist 
   dieser Eingriff sehr viel milder als die Alternative, nämlich die 
   Insolvenz der Gesellschaft und damit der Verlust ihrer gesamten 
   Investition. 
 
   Ohne die Umsetzung der Zinsreduktion als Voraussetzung für die 
   weiteren Maßnahmen des Sanierungskonzepts, wird die Gesellschaft nicht 
   in der Lage sein, dauerhaft ihren Verbindlichkeiten (Zins und Tilgung) 
   im vollen Umfang nachzukommen. Bei einem Scheitern des 
   Sanierungskonzepts - nach Einschätzung des Vorstands und der Andersch 
   AG - entfiele die derzeit bestehende positive Fortführungsprognose für 
   die Gesellschaft. Dies hätte wiederum die Folge, dass die Gesellschaft 
   mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Sinne von § 19 InsO 
   überschuldet wäre und der Vorstand zur Stellung eines Insolvenzantrags 
   verpflichtet wäre. 
 
   Im Falle einer Insolvenz wären die von den bisherigen Aktionären 
   gehaltenen Aktien an der Gesellschaft aller Voraussicht nach wertlos, 
   da der Börsenkurs der Gesellschaft im Falle einer Insolvenz nach aller 
   Erfahrung auf nahezu null sinken würde. 
 
   Die Reduzierung der Zinsverbindlichkeiten aus der Anleihe und der 
   Bankkredite ermöglicht der Gesellschaft die Reduzierung ihrer 
   (Zins-)Verpflichtungen aus der Anleihe und den Bankkrediten, ohne 
   dabei Barmittel einsetzen zu müssen. Dies führt in erheblichem Maße 
   zur Reduzierung des Aufwands, zur Verbesserung des Ergebnisses und 
   damit letztlich auch zur Erhöhung des Eigenkapitals der Gesellschaft. 
   Dies kommt allen Aktionären zugute. 
 
   Die unter Tagesordnungspunkt 7 zusätzlich vorgeschlagene 
   Barkapitalerhöhung ermöglicht es jedem Aktionär, seine 
   Beteiligungsquote an der Gesellschaft im Wesentlichen zu halten. 
 
   Die vorliegende Sanierungssituation der Gesellschaft und das damit 
   verbundene Interesse der Gesellschaft am Fortbestand überwiegt das 
   Interesse der Altaktionäre in Bezug auf deren Bezugsrechte und 
   rechtfertigt auch den vorliegenden schweren Eingriff in die 
   Bezugsrechte der Aktionäre. Der Bezugsrechtsausschluss ist somit auch 
   angemessen. 
 
   7.5 Angemessenheit des Umtauschverhältnisses 
 
   Der Vorstand ist nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung 
   gelangt, dass der nach anerkannten finanzmathematischen Methoden 
   ermittelte theoretische Marktwert der wie vorgeschlagen zu ändernden 
   Anleihe den Marktwert der bestehenden Anleihe im Zeitpunkt der 
   Entscheidung des Vorstands über die Einladung zu dieser 
   Hauptversammlung, nämlich am 11. Dezember 2014, nicht übersteigen 
   würde, mithin hat der Verzicht der Anleihegläubiger auf die Zinsen in 
   Höhe von 5,875% p.a. rückwirkend zum 27. Mai 2014 einen höheren oder 
   mindestens denselben Wert wie die Optionsrechte, zu deren Einräumung 
   an die Anleihegläubiger der Vorstand im Rahmen von Tagesordnungspunkt 
   8 ermächtigt werden soll. 
 
   Dies gilt unter der Bedingung, dass durch Änderung der Anleihe jeder 
   Teilschuldverschreibung in einem Nennbetrag von EUR 1.000,00 je 113 
   Optionsrechte beigefügt werden, die den Inhaber der 
   Teilschuldverschreibung zum Bezug von je einer auf den Namen lautenden 
   neuen Stückaktie der Gesellschaft je Optionsrecht zu einem Bezugspreis 
   von EUR 1,25 je neue Aktie berechtigen. Die Ausübung der Optionen soll 
   frühestens am 27. Mai 2016 möglich sein. Die Optionsrechte haben eine 
   Laufzeit bis zum 27. Mai 2020; nicht ausgeübte Optionsrechte verfallen 
   mit Ablauf dieses Tages. 
 
   Der Bezugspreis von EUR 1,25 je Optionsrecht ist der durchschnittliche 
   Schlusskurs im Xetra-Handel an den 10 Handelstagen vor der 
   Entscheidung des Vorstands am 11. Dezember 2014 über diese Einladung 
   zur Hauptversammlung, abzüglich eines Abschlags in Höhe von rund 8%. 
   Der Bezugspreis wird nach den zu ändernden Anleihebedingungen 
   möglicherweise ermäßigt, sobald die Barkapitalerhöhung, wie oben unter 
   Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagen, durchgeführt wurde und sofern der 
   Bezugspreis je Aktie unter dem Optionspreis je Aktie liegt. 
 
   Zur Überprüfung der finanziellen Angemessenheit der Anleihebedingungen 
   hat der Vorstand Ebner Stolz als unabhängigen und 
   eigenverantwortlichen Sachverständigen beauftragt. Dem 
   Angemessenheitsurteil von Ebner Stolz, das sich der Vorstand zu Eigen 
   macht, liegen die 'Grundsätze für die Erstellung von Fairness 

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December 16, 2014 09:06 ET (14:06 GMT)

Opinions' des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW 
   S8) zugrunde. Das Angemessenheitsurteil setzt eine Umsetzung aller 
   geplanten Sanierungsmaßnahmen (Durchführung eines 
   Debt-to-Equity-Swaps, Barkapitalerhöhung über EUR 10,0 Mio., 
   Zinsverzicht von Anleihegläubigern und Banken sowie die Zuführung 
   neuen Fremdkapitals von EUR 15,0 Mio.) voraus. Tag der Beurteilung ist 
   der 11. Dezember 2014. 
 
   7.5.1 Bewertung der Optionsrechte 
 
   Für die Prüfung der finanziellen Angemessenheit hat Ebner Stolz in 
   einem ersten Schritt die gewährten Optionsrechte anhand des 
   Black-Scholes-Modells unter Berücksichtigung der spezifischen 
   Anleihebedingungen auf den 11. Dezember 2014, den Tag der Beurteilung, 
   bewertet. Das Black-Scholes-Modell ist ein allgemein anerkanntes 
   Modell zur Bestimmung des Werts von Aktienoptionen und basiert auf 
   verschiedenen Annahmen. Die Anwendung des Black-Scholes-Modells setzt 
   die Ermittlung verschiedener Bewertungsparameter voraus (Aktienkurs am 
   Tag der Beurteilung, Bezugspreis, Volatilität, Dividendenrendite, 
   Laufzeit und risikoloser Zinssatz). 
 
   Der Aktienkurs am Tag der Beurteilung entspricht dem XETRA-Schlusskurs 
   des 10. Dezember 2014 (EUR 1,60), der Bezugspreis wurde vom Vorstand 
   mit EUR 1,25 (durchschnittlicher XETRA-Schlusskurs der letzten zehn 
   Handelstage vor dem 11. Dezember 2014 mit einem Abschlag von rund 8%) 
   festgelegte. Der erwartete Ausübungszeitpunkt ergibt sich aus den vom 
   Vorstand vorgeschlagenen und mit den Anleihegläubigern zu 
   vereinbarenden Anleihebedingungen. Für Bewertungszwecke wurde eine 
   Ausübung am Laufzeitende (27. Mai 2020) unterstellt. Der risikofreie 
   Zinssatz wurde aus der Verzinsung deutscher Staatsanleihen basierend 
   auf Daten der Deutschen Bundesbank für die Optionslaufzeit mit 0,25 % 
   p.a. ermittelt. Zur Bestimmung der erwarteten Volatilität wurde auf 
   die historischen Kursschwankungen der Aktien der DF Deutsche Forfait 
   AG abgestellt. Da die starken Kursschwankungen seit Beginn des 
   OFAC-Listings nicht repräsentativ für die erwartete Volatilität nach 
   erfolgreicher Umsetzung der Sanierung sind, erfolgte die Ableitung der 
   erwarteten Volatilität aus der Kursentwicklung der Aktien der DF 
   Deutsche Forfait AG vor Beginn des OFAC-Listings. Die so ermittelte 
   historische Volatilität von rund 40 % der DF Deutsche Forfait AG-Aktie 
   wurde durch eine Peer Group vergleichbarer Unternehmen verprobt. 
 
   Die Dividendenrendite wurde auf der Planung des IDW S 
   6-Sanierungsgutachtens der Andersch AG und eigenen Überlegungen von 
   Ebner Stolz für die Restlaufzeit der Option sowie unter 
   Berücksichtigung der historischen Dividendenrendite der DF Deutsche 
   Forfait AG festgelegt. Bezogen auf den XETRA-Schlusskurs zum 10. 
   Dezember 2014 ergibt sich über die Gesamtlaufzeit der Optionsreche 
   eine durchschnittliche Dividendenrendite von knapp über einem Prozent. 
 
   Es ergibt sich ein Wert von EUR 0,65 je Optionsrecht. Bezogen auf die 
   je Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 1.000,00 gewährten 
   113 Optionsrechte führt dies zu einem Wert von rund EUR 73,00. Das 
   Bewertungsergebnis hat Ebner Stolz auf Basis eines Binominalmodells, 
   einem alternativen Modell zur Optionsbewertung, verprobt. Im 
   Binomialmodell wird die Optionslaufzeit in viele Teilperioden 
   unterteilt und so die Aktienkursentwicklung der DF Deutsche Forfait AG 
   modelliert, indem für jeden Zeitschritt zwei Entwicklungsmöglichkeiten 
   (Kursanstieg und Kursrückgang) unterstellt werden. Basierend auf 
   diesem Aktienkursmodell wird für jede Teilperiode der Wert der Option 
   unter Berücksichtigung optimaler Ausübungsstrategien ermittelt. Das 
   Binomialmodell führte vorliegend zu einer vergleichbaren 
   Wertbandbreite wie das Black-Scholes-Modell. 
 
   7.5.2 Bewertung der Anleihe vor Sanierung 
 
   In einem zweiten Schritt hat Ebner Stolz geprüft, ob der Wert der 
   alten Anleihe über dem Wert der neuen Anleihe inklusive Optionsrechten 
   liegt und insoweit keine unangemessen hohe Zahl an Aktienoptionen 
   gewährt wird. Hierzu hat Ebner Stolz zunächst den Wert der alten 
   Anleihe vor Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen auf der Grundlage 
   verschiedener Bewertungsmodelle ermittelt. 
 
   Die Anleihe der DF Deutsche Forfait AG ist börsengehandelt. Daher 
   könnte grundsätzlich der Wert der Anleihe aus ihrem Börsenkurs 
   abgeleitet werden. Im vorliegenden Fall haben jedoch die aktuelle 
   Sanierungssituation sowie die Ankündigung von 
   Restrukturierungsmaßnahmen zu einem erheblichen Kursverfall der 
   Anleihe geführt. Der Vorstand geht davon aus, dass dieser durch die 
   gestiegene Unsicherheit der Anleihegläubiger hinsichtlich der 
   Unternehmensfortführung ausgelöst wurde. Dazu kommt, dass 
   Anleihegläubiger tendenziell risikoaverser sind als Aktionäre. Da ein 
   ausführliches Sanierungskonzept regelmäßig nicht veröffentlicht wird, 
   erhalten die Marktteilnehmer weder einen detaillierten Einblick in die 
   tatsächliche Situation der Gesellschaft noch ausführliche 
   Informationen über das Wertpotenzial der Sanierungsmaßnahmen und den 
   Stand ihrer Umsetzung. Dies führt typischerweise zu unzutreffenden 
   Einschätzungen hinsichtlich der bestmöglichen Verwertung der 
   Forderungen und als Konsequenz zu einer Verzerrung der beobachtbaren 
   Marktpreise. Häufig wird der Handel in einer solchen Phase hoher 
   Unsicherheit durch ein hohes Maß an spekulativen Erwartungen 
   getrieben. Dadurch kommt es häufig zu einem Auseinanderfallen von 
   Zeitwert der Anleihe und ihrem Börsenkurs. Dies zeigt sich etwa in 
   einer i.d.R. hohen Volatilität des Börsenkurses. Der Börsenkurs als 
   Maß für den Wert einer Anleihe ist im akuten Sanierungsfall daher 
   kritisch zu beurteilen. Vor diesem Hintergrund war es erforderlich, 
   zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Anleihen auf allgemein 
   anerkannte Bewertungsmethoden abzustellen. 
 
   Zur Forderungsbewertung stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. 
   Bei der direkten Methode wird auf den Wert abgestellt, den ein 
   finanzierender Kreditgeber der Forderung bei vergleichbaren 
   Ausfallwahrscheinlichkeiten beimessen würde, mithin welchen Betrag er 
   für die mit der Forderung verbundenen nominalen Zahlungsansprüche 
   heute hinzuzugeben bereit wäre. In einer ersten Ausprägung der 
   direkten Methode werden die vertraglich vereinbarten Zins- und 
   Tilgungszahlungen (sechs Zinszahlungen von je EUR 78,75 je EUR 
   1.000,00 Nominalwert zzgl. Rückzahlung des Nennbetrags von EUR 
   1.000,00 am 27. Mai 2020) der Anleihe anhand eines risikoangepassten 
   Diskontierungszinses auf ihren Barwert verdichtet. Den 
   risikoangepassten Diskontierungszins hat Ebner Stolz aus der 
   Umlaufrendite von Unternehmensanleihen vergleichbarer Laufzeit und 
   Bonität mit rund 15,0 % ermittelt. 
 
   In einer alternativen Ausprägung des direkten Bewertungsansatzes, dem 
   sog. Expected Loss Model, wird hingegen der Wert der Forderung aus dem 
   Barwert der wahrscheinlichkeitsgewichteten Realisationen des 
   Kapitaldiensts (geplante Zins- und Tilgungszahlungen) bzw. dessen 
   Ausfall über den vereinbarten Tilgungszeitraum ermittelt. In diesem 
   Modell steht die Ermittlung des erwarteten Zahlungsausfalls im 
   Mittelpunkt. Zu dessen Ermittlung hat Ebner Stolz die kumulierten 
   Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie die Verlustquote im Falle eines 
   Zahlungsfalls in Anlehnung an öffentlich verfügbare Angaben bspw. von 
   Ratingagenturen wie Standard & Poor's und Moody's für 
   Unternehmensanleihen vergleichbarer Bonität herangezogen. Die 
   kumulierten Ausfallwahrscheinlichkeiten wurden in periodenspezifische 
   Ausfallwahrscheinlichkeiten umgerechnet und hierüber die erwarteten 
   Cashflows der Anleihe ermittelt. Zur Abzinsung dieser erwarteten 
   Cashflows wurden Kapitalkosten auf der Basis des Capital Asset Pricing 
   Model (CAPM) abgeleitet. Der Risikozuschlag orientierte sich dabei wie 
   in Sanierungssituationen üblich an den Eigenkapitalkosten der 
   Gesellschaft. 
 
   Auf der Grundlage der direkten Bewertungsmethode in beiden 
   Ausprägungen ergibt sich je Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von 
   EUR 1.000,00 ein Wert von rund EUR 780,00 bis rund EUR 790,00. 
 
   Dieses Ergebnis hat Ebner Stolz indirekt verprobt. Hierfür wurde 
   ausgehend von den im IDW S6-Gutachten dargestellten Planungsrechnungen 
   der Wert der Sanierungsmaßnahmen anhand der Unternehmenswertsteigerung 
   ermittelt, die sich aus der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen ergibt. 
   Dabei bestätigen sich die vorgenannten Ergebnisse. 
 
   7.5.3 Prüfung der Angemessenheit der Anleihebedingungen 
 
   Von dieser Wertbandbreite wurde der Wert der gewährten Optionsrechte 
   abgezogen und hieraus retrograd die rechnerische Obergrenze ermittelt, 
   die der Wert der neuen Anleihe (ohne Optionsrechte) nicht übersteigen 
   darf, damit die finanzielle Angemessenheit der Optionsbedingungen 
   gewährleistet ist. Es ergibt sich eine angemessene Obergrenze von rund 
   EUR 707,00 bis rund EUR 717,00 je Teilschuldverschreibung im 
   Nennbetrag von EUR 1.000,00. 
 
   Ebner Stolz hat im Wege einer Szenariorechnung geprüft, dass der Wert 
   der neuen Anleihe (ohne Optionsrechte) unter dieser Obergrenze liegt. 
   Hierzu wurde die neue Anleihe basierend auf den geänderten 
   Anleihekonditionen auf der Grundlage der direkten Bewertung nach dem 
   Expected Loss Model bewertet. 
 
   Für die Bewertung der neuen Anleihe ist von Bedeutung, dass diese mit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 16, 2014 09:06 ET (14:06 GMT)

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