Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt dem Fernsehsender die zeitgleiche Ausstrahlung von unterschiedlichen Werbespots in unterschiedlichen Regionen. Dies war bisher nicht erlaubt, da die Rechtsauffassung galt, dass ein Fernsehkanal nur eine Lizenz für ein bundesweit empfangbares Fernsehprogramm habe.
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