Wie RWE
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihre damalige schwarz-gelbe Koalition hatten nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima im März 2011 ein Atom-Moratorium beschlossen. Die acht betroffenen Anlagen sollten zunächst nur drei Monate abgeschaltet werden und wurden anschließend auf Basis der Atom-Novelle für immer stillgelegt.
RWE war wegen der Stilllegung des Kraftwerks Biblis vor Gericht gezogen. Nach dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat auch das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Landes für rechtswidrig befunden. Auch Eon fordert von der Bundesregierung inzwischen Geld zurück.
Vor diesem Hintergrund habe sich nun auch EnBW entschlossen, mögliche Ansprüche geltend zu machen, hieß es in der Mitteilung. Denn die würden sonst zum 31. Dezember 2014 verjähren./ang/DP/she
ISIN DE000ENAG999 DE0007037129 DE0005220008
AXC0168 2014-12-22/15:37