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Seit dem 1. Januar müssen alle gesetzlich Versicherten über die so genannte elektronische Gesundheitskarte verfügen. Sie unterscheidet sich von der herkömmlichen Krankenkassenkarte äußerlich nur dadurch, dass sie ein Foto des Versicherten zeigt. Ursprünglich war geplant, dass die kurz genannte eGK bereits 2006 eingeführt werden sollte. Sie kommt nun stattliche neun Jahre zu spät. Ihr fehlen auch noch etliche Funktionen, die vorgesehen waren. So soll sie eines Tages, sofern der Versicherte das wünscht, Daten über Allergien, Blutgruppe, Krankheiten und Medikamentenverordnungen enthalten. Sie könnte auch Ärzten den Zugang zu bereits erstellten Röntgenbildern gewähren. Auch eine rasche Online-Überprüfung einmal pro Quartal bei den Kassen, ob die Karte noch gültig ist, soll möglich werden. Doch alle diese Funktionen können noch nicht abgerufen werden, da insbesondere die Ärzteschaft das Projekt vielfach ausbremste. Die Vertreter der Leistungserbringer, Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser, haben in der Geamtik 50 Prozent der Stimmen und können damit Entscheidungen blockieren oder verzögern. Bereits im Frühjahr vergangenen Jahres hatte sich der Verwaltungsrat des Spitzenverbandes in einer Stellungnahme Luft gemacht und beklagt, das Projekt drohe die "finanzielle Schmerzgrenze" zu überschreiten, und den Gesetzgeber aufgefordert einzuschreiten. Bislang wurden rund 800 Millionen Euro investiert.
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