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DGAP-HV: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.02.2015 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
13.01.2015 15:08 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft 
 
   Landsberg 
 
   WKN 577410/ISIN DE0005774103 
 
 
   Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der 
 
   am Montag, den 23. Februar 2015 um 10.00 Uhr 
 
   im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung e.V., 
   Lazarettstraße 33, 80636 München 
 
   (U-Bahn-Linie U1, Station Maillinger Straße, Ausgang Lazarettstraße, 
   ca. 500 Meter immer der Beschilderung 'Deutsches Herzzentrum' folgen) 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           30. Juni 2014 und des Lageberichts für die Aktiengesellschaft, 
           sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2014 und 
           den Konzernlagebericht mit dem Bericht des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2013/2014. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres 
           2013/2014 in Höhe von EUR 1.484.478,11 zur Ausschüttung einer 
           Dividende von EUR 0,50 je Stückaktie auf das Grundkapital vom 
           30. Juni 2014 von EUR 2.954.943,00 zu verwenden und EUR 
           7.006,61 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2013/2014. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2013/2014. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung 
           endet die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats. 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 und 96 Abs. 1 AktG und 
           76 BetrVG 1952 in Verbindung mit § 9 der Satzung aus drei 
           Mitgliedern zusammen, davon werden zwei Mitglieder durch die 
           Anteilseigner gewählt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt nach § 101 Abs. 1 AktG vor, 
 
 
           a. Herrn Michael Höfer, Portfoliomanager, Steingaden 
           b. Herrn Werner Heyer, Ingenieur, Neunkirchen-Seelscheid 
 
 
           als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Herr Höfer übt weitere Aufsichtsratsmandate bei Value Holdings 
           AG und Deutsche Fallen Angels AG aus. Herr Heyer übt keine 
           weiteren Aufsichtsratsmandate aus. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Metropol Audit GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 68165 Mannheim, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2014/2015 zu wählen. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
   Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung 
   durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des 
   Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. Der 
   Nachweis hat sich auf den Beginn des 2. Februar 2015 (0.00 Uhr - 
   Mitteleuropäische Zeit) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis 
   müssen der Gesellschaft unter der Adresse: 
 
   FORTEC Elektronik AG 
   Hauptversammlungsstelle 
   Ismaninger Str. 7 
   85609 Aschheim 
 
   spätestens mit Ablauf des 16. Februar 2015 zugehen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Die Aktionäre sind berechtigt, ihr Stimmrecht durch einen 
   Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von 
   Aktionären ausüben zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
   Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform. 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft entweder auf 
   dem Postweg unter der Adresse: 
 
   FORTEC Elektronik AG 
   Hauptversammlungsstelle 
   Ismaninger Str. 7 
   85609 Aschheim 
 
   oder elektronisch unter aktie@fortecag.de übermittelt werden. 
 
   Aktien und Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.954.943,00 und ist eingeteilt in 
   2.954.943 Stückaktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht 
   gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum Zeitpunkt 
   der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71d 
   AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, beträgt zu diesem Zeitpunkt 
   2.954.943 Aktien. 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
     a)    Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung 
 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgegeben werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an 
   den Vorstand der FORTEC Elektronik AG zu richten und muss der 
   Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag 
   des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht 
   mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 23. Januar 
   2015, 24:00 Uhr MEZ. Für die Übermittlung von 
   Tagesordnungsergänzungspunkten ist folgende Adresse maßgeblich: 
 
   FORTEC Elektronik AG 
   Hauptversammlungsstelle 
   Ismaninger Str. 7 
   85609 Aschheim 
 
     b)    Gegenanträge und Wahlvorschläge 
 
 
   Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der 
   Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Gegenanträge müssen 
   mit einer Begründung versehen sein. Die Gesellschaft wird Anträge von 
   Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und 
   einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.fortec.ag und 
   dort unter der Schaltfläche Aktie unter dem Stichpunkt 
   Hauptversammlung zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 
   Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen 
   einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
   Punkt der Tagesordnung mit Begründung übersandt hat. Der Tag des 
   Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht 
   mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 8. Februar 
   2015, 24:00 Uhr. Diese Regelungen gelten sinngemäß für Wahlvorschläge. 
   Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Der Vorstand 
   braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126 
   Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die 
   Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Name, ausgeübter Beruf und Wohnort) 
   enthalten. Für die Übermittlung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen 
   ist folgende Adresse maßgeblich: 
 
   FORTEC Elektronik AG 
   Hauptversammlungsstelle 
   Ismaninger Str. 7 
   85609 Aschheim 
 
   Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
   Gegenanträge zu verschiedenen Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge 
   zur Wahl des Aufsichtsrats (Tagesordnungspunkt 5) und zur Wahl des 
   Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 6) auch ohne vorherige 
   Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
     c)    Auskunftsrecht 
 
 
   Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
   erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
   der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Unter bestimmten, 
   in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der 
   Vorstand die Auskunft verweigern. 
 
     d)    Veröffentlichung 
 
 
   Die Einberufung ist am13. Januar 2015 im elektronischen Bundesanzeiger 
   bekannt gemacht und zusätzlich solchen Medien zur Veröffentlichung 
   zugeleitet worden, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie 
   die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
 
   Ab Einberufung der Hauptversammlung können die Unterlagen in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft sowie im Internet unter www.fortec.ag 
   und dort unter der Schaltfläche Aktie unter dem Stichpunkt 
   Hauptversammlung eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder 
   Aktionär eine kostenfreie Abschrift dieser Unterlagen. 
 
   Landsberg, im Januar 2015 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
13.01.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 13, 2015 09:08 ET (14:08 GMT)

=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft 
              Lechwiesenstr. 9 
              86899 Landsberg 
              Deutschland 
E-Mail:       aktie@fortecag.de 
Internet:     http://www.fortec.ag 
ISIN:         DE0005774103 
WKN:          577410 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

January 13, 2015 09:08 ET (14:08 GMT)

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