"Stuttgarter Zeitung" zu EuGH-Urteil gegen Air Berlin:
"An Gesetzen mangelt es eigentlich nicht. Der Onlinekunde darf nicht in die Irre geführt werden, er hat ein Recht auf Preistransparenz. Wer eine Flugreise bucht, ist durch eine extra strenge EU-Verordnung sogar besonders gut vor absichtlichen Täuschungsversuchen geschützt. Und doch ist die Praxis nicht so, wie sie sein sollte. Die jüngste Grundsatzentscheidung wird auch auf diesen Bereich ausstrahlen. Verfahren gegen Firmen, die erst in letzter Sekunde noch den Preis für die Gepäckbeförderung oder die Visazahlung aufschlagen, können mit dem klaren Verbraucherschutzbekenntnis aus Luxemburg leichter gewonnen werden. Rechtstheorie und Rechtspraxis nähern sich damit an."/zz/DP/jha
AXC0017 2015-01-16/05:35