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DGAP-HV: Homag Group AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Homag Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.03.2015 in Freudenstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Homag Group AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
22.01.2015 15:16 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   HOMAG Group AG 
 
   Schopfloch 
 
   ISIN: DE0005297204 
   Wertpapierkennnummer: 529720 
 
 
   Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu einer außerordentlichen 
   Hauptversammlung der HOMAG Group AG ein, die am 
 
   Donnerstag, den 5. März 2015, um 10.30 Uhr im Kurhaus Freudenstadt, 
   Lauterbadstraße 5, 72250 Freudenstadt, stattfindet. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss 
           eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der 
           Dürr Technologies GmbH und der HOMAG Group AG 
 
 
           Die Dürr Technologies GmbH, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft 
           der Dürr Aktiengesellschaft mit Satzungssitz in Stuttgart, 
           hält 8.761.238 der insgesamt 15.688.000 auf den Inhaber 
           lautenden Stückaktien an der HOMAG Group AG mit einem 
           rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00. 
 
 
           Die Dürr Technologies GmbH und die HOMAG Group AG 
           beabsichtigen, einen Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrag mit folgendem wesentlichen Inhalt zu 
           schließen: 
 
 
       -     Die HOMAG Group AG unterstellt die Leitung ihrer 
             Gesellschaft der Dürr Technologies GmbH. Diese hat danach 
             das Recht, dem Vorstand der HOMAG Group AG hinsichtlich der 
             Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Der Vorstand 
             der HOMAG Group AG ist verpflichtet, den Weisungen der Dürr 
             Technologies GmbH Folge zu leisten. 
 
 
       -     Die HOMAG Group AG verpflichtet sich, ihren 
             gesamten nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorschriften 
             ermittelten Gewinn an die Dürr Technologies GmbH abzuführen. 
             Abzuführen ist, vorbehaltlich einer Bildung oder Auflösung 
             von Rücklagen, der gemäß § 301 AktG in der jeweils geltenden 
             Fassung zulässige Höchstbetrag. 
 
 
       -     Sofern und in dem Umfang, wie dies 
             handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger 
             kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist, 
             kann die HOMAG Group AG mit Zustimmung der Dürr Technologies 
             GmbH Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere 
             Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen. Während der 
             Dauer dieses Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen gemäß 
             § 272 Abs. 3 HGB sind auf schriftliches Verlangen der Dürr 
             Technologies GmbH aufzulösen und zum Ausgleich eines 
             Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. 
             Sonstige Rücklagen oder ein vorvertraglicher Gewinnvortrag 
             dürfen weder als Gewinn abgeführt noch zum Ausgleich eines 
             Jahresfehlbetrags verwendet werden. 
 
 
       -     Die Gewinnabführungsverpflichtung gilt erstmals 
             für den gesamten Gewinn des am 1. Januar 2016 beginnenden 
             Geschäftsjahrs oder des späteren Geschäftsjahrs der HOMAG 
             Group AG, in dem dieser Vertrag durch Eintragung in das 
             Handelsregister wirksam wird. Der Anspruch der Dürr 
             Technologies GmbH auf Gewinnabführung wird zum Ende des 
             Geschäftsjahrs der HOMAG Group AG fällig und ist innerhalb 
             von vier Wochen nach Feststellung des Jahresabschlusses der 
             HOMAG Group AG zu erfüllen. 
 
 
       -     Die Dürr Technologies GmbH ist zur 
             Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG in seiner jeweils 
             gültigen Fassung verpflichtet. Die 
             Verlustübernahmeverpflichtung gilt erstmals für das gesamte 
             Geschäftsjahr der HOMAG Group AG, in dem dieser Vertrag 
             wirksam wird. Der Anspruch der HOMAG Group AG auf 
             Verlustübernahme wird zum Ende des Geschäftsjahrs der HOMAG 
             Group AG fällig und ist innerhalb von vier Wochen nach 
             Feststellung des Jahresabschlusses der HOMAG Group AG zu 
             erfüllen. 
 
 
       -     Die Dürr Technologies GmbH garantiert den 
             außenstehenden Aktionären der HOMAG Group AG für das 
             Geschäftsjahr 2015 eine Garantiedividende und ab dem 
             Geschäftsjahr der HOMAG Group AG, für das der Anspruch der 
             Dürr Technologies GmbH auf Gewinnabführung wirksam wird, für 
             die Dauer des Vertrags für jedes volle Geschäftsjahr die 
             Zahlung eines angemessenen Ausgleichs von brutto EUR 1,27 je 
             HOMAG-Aktie abzüglich des Betrags etwaiger 
             Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag. 
 
 
       -     Die Dürr Technologies GmbH verpflichtet sich, auf 
             Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs dessen 
             HOMAG-Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 29,47 
             je HOMAG-Aktie zu erwerben. Die Erwerbsverpflichtung der 
             Dürr Technologies GmbH endet zwei Monate nach dem Tag, an 
             dem die Eintragung des Bestehens dieses Vertrags im 
             Handelsregister der HOMAG Group AG bekannt gemacht worden 
             ist. § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG bleibt unberührt. 
 
 
       -     Falls ein Spruchverfahren zur gerichtlichen 
             Bestimmung des angemessenen Ausgleichs oder der angemessenen 
             Barabfindung eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig 
             eine höhere Garantiedividende und/oder einen höheren 
             Ausgleich und/oder eine höhere Barabfindung je HOMAG-Aktie 
             festsetzt, können die außenstehenden Aktionäre, auch wenn 
             sie bereits abgefunden wurden, eine entsprechende Ergänzung 
             der von ihnen bereits erhaltenen Garantiedividende und/oder 
             des von ihnen bereits erhaltenen Ausgleichs und/oder eine 
             entsprechende Ergänzung der Abfindung je HOMAG-Aktie 
             verlangen. Ebenso werden alle übrigen außenstehenden 
             Aktionäre gleichgestellt, wenn sich die Dürr Technologies 
             GmbH gegenüber einem oder mehreren außenstehenden Aktionären 
             der HOMAG Group AG in einem Vergleich zur Abwendung oder 
             Beendigung eines Spruchverfahrens zur Zahlung einer höheren 
             Garantiedividende und/oder eines höheren Ausgleichs und/oder 
             einer höheren Abfindung verpflichtet. 
 
 
       -     Endet dieser Vertrag aufgrund einer Kündigung 
             durch eine der Vertragsparteien nach Ablauf der Frist zur 
             Annahme der Barabfindung, ist jeder zu diesem Zeitpunkt 
             außenstehende Aktionär der HOMAG Group AG berechtigt, seine 
             zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags von ihm gehaltenen 
             HOMAG-Aktien gegen Zahlung der im Vertrag bestimmten 
             Barabfindung an die Dürr Technologies GmbH zu veräußern. 
             Dieses Veräußerungsrecht endet zwei Monate nach 
             Bekanntmachung der Eintragung der Beendigung dieses Vertrags 
             im Handelsregister. 
 
 
       -     Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit 
             geschlossen. Er kann erstmals zum Ende des Geschäftsjahrs 
             der HOMAG Group AG gekündigt werden, das mindestens fünf 
             Zeitjahre nach dem Beginn des Geschäftsjahrs endet, für das 
             der Anspruch der Dürr Technologies GmbH auf Gewinnabführung 
             wirksam wird. Er verlängert sich anschließend jeweils um ein 
             Jahr, falls er nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor 
             seinem Ablauf von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. 
             Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt 
             unberührt. Ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund 
             besteht insbesondere dann, wenn der Dürr Technologies GmbH 
             nicht mehr direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte 
             aus den HOMAG-Aktien zusteht. Die Kündigung bedarf der 
             Schriftform. 
 
 
       -     Die Dürr Aktiengesellschaft hat eine 
             Patronatserklärung abgegeben, wonach sie sich verpflichtet, 
             dafür Sorge zu tragen, dass die Dürr Technologies GmbH in 
             der Weise geleitet und finanziell derart ausgestattet wird, 
             dass die Dürr Technologies GmbH in der Lage ist, ihre 
             Verbindlichkeiten aus dem Vertrag fristgemäß zu erfüllen. 
 
 
       -     Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. 
             Der Vertrag enthält eine sog. salvatorische Klausel. 
 
 
 
           Der beabsichtigte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
           hat folgenden Wortlaut: 
 
 
           ' Beherrschungs- und 
          Gewinnabführungsvertrag 
 
 
           zwischen der 
 
 
       (1)   Dürr Technologies GmbH 
 
 
             mit Satzungssitz in Stuttgart und Verwaltungssitz in 
             Bietigheim-Bissingen, eingetragen im Handelsregister des 
             Amtsgerichts Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 
             748980, 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 22, 2015 09:16 ET (14:16 GMT)

und der 
 
 
       (1)   HOMAG Group AG 
 
 
             mit Sitz in Schopfloch, eingetragen im Handelsregister des 
             Amtsgerichts Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 
             440649, 
 
 
 
       1     Leitung und Weisungen 
 
 
       1.1   Die HOMAG Group AG unterstellt die Leitung ihrer 
             Gesellschaft der Dürr Technologies GmbH. Die Dürr 
             Technologies GmbH ist demgemäß berechtigt, dem Vorstand der 
             HOMAG Group AG hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft 
             Weisungen zu erteilen. Der Vorstand der HOMAG Group AG ist 
             verpflichtet, den Weisungen der Dürr Technologies GmbH Folge 
             zu leisten. Die Geschäftsführung und die Vertretung der 
             HOMAG Group AG obliegen vorbehaltlich der vorstehenden Sätze 
             weiterhin dem Vorstand der HOMAG Group AG. 
 
 
       1.2   Die Dürr Technologies GmbH ist nicht berechtigt, 
             dem Vorstand der HOMAG Group AG die Weisung zu erteilen, 
             diesen Vertrag zu ändern, aufrechtzuerhalten oder zu 
             beendigen. 
 
 
       1.3   Die Dürr Technologies GmbH kann ihr 
             Weisungsrecht nur im Wege der organschaftlichen Vertretung 
             ausüben. Weisungen bedürfen der Textform. 
 
 
       1.4   Die Geschäftsführung der Dürr Technologies GmbH 
             hat bei der Erteilung von Weisungen gegenüber dem Vorstand 
             der HOMAG Group AG die Sorgfalt eines ordentlichen und 
             gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. 
 
 
 
       2     Gewinnabführung 
 
 
       2.1   Die HOMAG Group AG verpflichtet sich, ihren 
             gesamten nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorschriften 
             ermittelten Gewinn an die Dürr Technologies GmbH abzuführen. 
             Abzuführen ist, vorbehaltlich einer Bildung oder Auflösung 
             von Rücklagen gemäß nachstehender Ziffern 2.2 und 2.3 dieses 
             Vertrags, der gemäß § 301 Aktiengesetz ('AktG') in der 
             jeweils geltenden Fassung zulässige Höchstbetrag. 
 
 
       2.2   Sofern und nur in dem Umfang wie dies 
             handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger 
             kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist, 
             kann die HOMAG Group AG mit Zustimmung der Dürr Technologies 
             GmbH Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere 
             Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 Handelsgesetzbuch ('HGB')) 
             einstellen. 
 
 
       2.3   Während der Dauer dieses Vertrags gebildete 
             andere Gewinnrücklagen gemäß § 272 Abs. 3 HGB sind auf 
             schriftliches Verlangen der Dürr Technologies GmbH 
             aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu 
             verwenden oder als Gewinn abzuführen. Sonstige Rücklagen 
             oder ein Gewinnvortrag, der aus der Zeit vor Wirksamkeit 
             dieses Vertrags stammt, dürfen weder als Gewinn an die Dürr 
             Technologies GmbH abgeführt noch zum Ausgleich eines 
             Jahresfehlbetrags verwendet werden. 
 
 
       2.4   Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt 
             erstmals für den gesamten Gewinn des am 1. Januar 2016 
             beginnenden Geschäftsjahrs der HOMAG Group AG oder des 
             späteren Geschäftsjahrs der HOMAG Group AG, in dem dieser 
             Vertrag wirksam wird. Der Anspruch der Dürr Technologies 
             GmbH auf Gewinnabführung wird mit Ablauf des letzten Tages 
             eines Geschäftsjahrs der HOMAG Group AG fällig, für das der 
             jeweilige Anspruch besteht. Er ist spätestens mit Ablauf von 
             vier Wochen nach Feststellung des Jahresabschlusses der 
             HOMAG Group AG zu erfüllen. Für den Zeitraum zwischen 
             Fälligkeit und tatsächlicher Erfüllung des Anspruchs auf 
             Gewinnabführung werden Zinsen in der jeweiligen gesetzlichen 
             Höhe geschuldet. 
 
 
             Ansprüche aus einem etwaigen Zahlungsverzug bleiben 
             unberührt. 
 
 
       3     Verlustübernahme 
 
 
       3.1   Für die Verpflichtung der Dürr Technologies GmbH 
             zur Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG 
             in ihrer jeweils gültigen Fassung. 
 
 
       3.2   Die Verpflichtung zur Verlustübernahme gilt 
             erstmals für das gesamte Geschäftsjahr der HOMAG Group AG, 
             in dem dieser Vertrag wirksam wird. Der entsprechende 
             Anspruch der HOMAG Group AG wird mit Ablauf des letzten 
             Tages eines Geschäftsjahrs der HOMAG Group AG fällig, für 
             das der jeweilige Anspruch besteht. Er ist spätestens mit 
             Ablauf von vier Wochen nach Feststellung des 
             Jahresabschlusses der HOMAG Group AG zu erfüllen. Für den 
             Zeitraum zwischen Fälligkeit und tatsächlicher Erfüllung des 
             Anspruchs auf Ausgleich eines Jahresfehlbetrags werden 
             Zinsen in der jeweiligen gesetzlichen Höhe geschuldet. 
 
 
             Ansprüche aus einem etwaigen Zahlungsverzug bleiben 
             unberührt. 
 
 
       4     Ausgleichsleistung 
 
 
       4.1   Die Dürr Technologies GmbH garantiert den 
             außenstehenden Aktionären der HOMAG Group AG für das 
             Geschäftsjahr 2015 als angemessenen Ausgleich einen 
             bestimmten jährlichen Gewinnanteil gemäß Ziffer 4.3 
             ('Garantiedividende'). 
             Soweit die für das Geschäftsjahr 2015 der HOMAG Group AG 
             gezahlte Dividende (einschließlich eventueller 
             Abschlagszahlungen) je auf den Inhaber lautender Stückaktie 
             der HOMAG Group AG mit einem rechnerischen Anteil am 
             Grundkapital von jeweils EUR 1,00 ('HOMAG-Aktie') hinter der 
             Garantiedividende zurückbleibt, wird die Dürr Technologies 
             GmbH jedem außenstehenden Aktionär der HOMAG Group AG den 
             entsprechenden Differenzbetrag je HOMAG-Aktie zahlen. Die 
             eventuell erforderliche Zahlung des Differenzbetrags ist am 
             ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung 
             der HOMAG Group AG für das Geschäftsjahr 2015 der HOMAG 
             Group AG, die über die Verwendung des Ergebnisses des 
             auszugleichenden Geschäftsjahrs beschließt, fällig. Die 
             Verpflichtung nach dieser Ziffer 4.1 entfällt, wenn dieser 
             Vertrag nicht im Laufe des Jahres 2015 wirksam werden 
             sollte. 
 
 
       4.2   Die Dürr Technologies GmbH verpflichtet sich, 
             den außenstehenden Aktionären der HOMAG Group AG ab dem 
             Geschäftsjahr der HOMAG Group AG, für das der Anspruch auf 
             Gewinnabführung der Dürr Technologies GmbH gemäß Ziffer 2 
             wirksam wird, für die Dauer dieses Vertrags als angemessenen 
             Ausgleich eine jährliche Geldleistung ('Ausgleich') zu 
             zahlen. Der Ausgleich ist am ersten Bankarbeitstag nach der 
             ordentlichen Hauptversammlung der HOMAG Group AG für das 
             abgelaufene Geschäftsjahr, jedoch spätestens acht Monate 
             nach Ablauf dieses Geschäftsjahrs der HOMAG Group AG, 
             fällig. 
 
 
       4.3   Die Garantiedividende und der Ausgleich betragen 
             für jedes volle Geschäftsjahr der HOMAG Group AG für jede 
             HOMAG-Aktie jeweils brutto EUR 1,27 ('Bruttoausgleichsbetrag') 
             abzüglich des Betrags etwaiger Körperschaftsteuer sowie 
             Solidaritätszuschlags nach dem jeweils für diese Steuern für 
             das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz, wobei 
             dieser Abzug nur auf den Teilbetrag des 
             Bruttoausgleichsbetrags in Höhe von EUR 1,14 je HOMAG-Aktie 
             vorzunehmen ist, der sich auf die mit deutscher 
             Körperschaftsteuer belasteten Gewinne der HOMAG Group AG 
             bezieht. 
 
 
             Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses 
             Vertrags gelangen auf den anteiligen Bruttoausgleichsbetrag 
             von EUR 1,14 je HOMAG-Aktie, der sich auf die mit deutscher 
             Körperschaftsteuer belasteten Gewinne der HOMAG Group AG 
             bezieht, 15% Körperschaftsteuer zzgl. 5,5% 
             Solidaritätszuschlag, das sind EUR 0,18, zum Abzug. Zusammen 
             mit dem übrigen anteiligen Bruttoausgleichsbetrag von EUR 
             0,13 je HOMAG-Aktie, der sich auf die nicht mit deutscher 
             Körperschaftsteuer belasteten Gewinne bezieht, ergibt sich 
             daraus nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses 
             dieses Vertrags für das Jahr 2015 eine Garantiedividende und 
             im Übrigen ein Ausgleich in Höhe von insgesamt EUR 1,09 je 
             HOMAG-Aktie für ein volles Geschäftsjahr. 
 
 
       4.4   Die Garantiedividende wird für das Geschäftsjahr 
             2015 gewährt, wenn der Vertrag im Jahr 2015 wirksam wird. 
             Der Ausgleich wird erstmals für das Geschäftsjahr der HOMAG 
             Group AG gewährt, für das der Anspruch der Dürr Technologies 
             GmbH auf Gewinnabführung gemäß Ziffer 2 wirksam wird. 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 22, 2015 09:16 ET (14:16 GMT)

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