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DGAP-HV: Homag Group AG: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: Homag Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.03.2015 in Freudenstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Homag Group AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
22.01.2015 15:16 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   HOMAG Group AG 
 
   Schopfloch 
 
   ISIN: DE0005297204 
   Wertpapierkennnummer: 529720 
 
 
   Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu einer außerordentlichen 
   Hauptversammlung der HOMAG Group AG ein, die am 
 
   Donnerstag, den 5. März 2015, um 10.30 Uhr im Kurhaus Freudenstadt, 
   Lauterbadstraße 5, 72250 Freudenstadt, stattfindet. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss 
           eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der 
           Dürr Technologies GmbH und der HOMAG Group AG 
 
 
           Die Dürr Technologies GmbH, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft 
           der Dürr Aktiengesellschaft mit Satzungssitz in Stuttgart, 
           hält 8.761.238 der insgesamt 15.688.000 auf den Inhaber 
           lautenden Stückaktien an der HOMAG Group AG mit einem 
           rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00. 
 
 
           Die Dürr Technologies GmbH und die HOMAG Group AG 
           beabsichtigen, einen Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrag mit folgendem wesentlichen Inhalt zu 
           schließen: 
 
 
       -     Die HOMAG Group AG unterstellt die Leitung ihrer 
             Gesellschaft der Dürr Technologies GmbH. Diese hat danach 
             das Recht, dem Vorstand der HOMAG Group AG hinsichtlich der 
             Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Der Vorstand 
             der HOMAG Group AG ist verpflichtet, den Weisungen der Dürr 
             Technologies GmbH Folge zu leisten. 
 
 
       -     Die HOMAG Group AG verpflichtet sich, ihren 
             gesamten nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorschriften 
             ermittelten Gewinn an die Dürr Technologies GmbH abzuführen. 
             Abzuführen ist, vorbehaltlich einer Bildung oder Auflösung 
             von Rücklagen, der gemäß § 301 AktG in der jeweils geltenden 
             Fassung zulässige Höchstbetrag. 
 
 
       -     Sofern und in dem Umfang, wie dies 
             handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger 
             kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist, 
             kann die HOMAG Group AG mit Zustimmung der Dürr Technologies 
             GmbH Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere 
             Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen. Während der 
             Dauer dieses Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen gemäß 
             § 272 Abs. 3 HGB sind auf schriftliches Verlangen der Dürr 
             Technologies GmbH aufzulösen und zum Ausgleich eines 
             Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. 
             Sonstige Rücklagen oder ein vorvertraglicher Gewinnvortrag 
             dürfen weder als Gewinn abgeführt noch zum Ausgleich eines 
             Jahresfehlbetrags verwendet werden. 
 
 
       -     Die Gewinnabführungsverpflichtung gilt erstmals 
             für den gesamten Gewinn des am 1. Januar 2016 beginnenden 
             Geschäftsjahrs oder des späteren Geschäftsjahrs der HOMAG 
             Group AG, in dem dieser Vertrag durch Eintragung in das 
             Handelsregister wirksam wird. Der Anspruch der Dürr 
             Technologies GmbH auf Gewinnabführung wird zum Ende des 
             Geschäftsjahrs der HOMAG Group AG fällig und ist innerhalb 
             von vier Wochen nach Feststellung des Jahresabschlusses der 
             HOMAG Group AG zu erfüllen. 
 
 
       -     Die Dürr Technologies GmbH ist zur 
             Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG in seiner jeweils 
             gültigen Fassung verpflichtet. Die 
             Verlustübernahmeverpflichtung gilt erstmals für das gesamte 
             Geschäftsjahr der HOMAG Group AG, in dem dieser Vertrag 
             wirksam wird. Der Anspruch der HOMAG Group AG auf 
             Verlustübernahme wird zum Ende des Geschäftsjahrs der HOMAG 
             Group AG fällig und ist innerhalb von vier Wochen nach 
             Feststellung des Jahresabschlusses der HOMAG Group AG zu 
             erfüllen. 
 
 
       -     Die Dürr Technologies GmbH garantiert den 
             außenstehenden Aktionären der HOMAG Group AG für das 
             Geschäftsjahr 2015 eine Garantiedividende und ab dem 
             Geschäftsjahr der HOMAG Group AG, für das der Anspruch der 
             Dürr Technologies GmbH auf Gewinnabführung wirksam wird, für 
             die Dauer des Vertrags für jedes volle Geschäftsjahr die 
             Zahlung eines angemessenen Ausgleichs von brutto EUR 1,27 je 
             HOMAG-Aktie abzüglich des Betrags etwaiger 
             Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag. 
 
 
       -     Die Dürr Technologies GmbH verpflichtet sich, auf 
             Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs dessen 
             HOMAG-Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 29,47 
             je HOMAG-Aktie zu erwerben. Die Erwerbsverpflichtung der 
             Dürr Technologies GmbH endet zwei Monate nach dem Tag, an 
             dem die Eintragung des Bestehens dieses Vertrags im 
             Handelsregister der HOMAG Group AG bekannt gemacht worden 
             ist. § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG bleibt unberührt. 
 
 
       -     Falls ein Spruchverfahren zur gerichtlichen 
             Bestimmung des angemessenen Ausgleichs oder der angemessenen 
             Barabfindung eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig 
             eine höhere Garantiedividende und/oder einen höheren 
             Ausgleich und/oder eine höhere Barabfindung je HOMAG-Aktie 
             festsetzt, können die außenstehenden Aktionäre, auch wenn 
             sie bereits abgefunden wurden, eine entsprechende Ergänzung 
             der von ihnen bereits erhaltenen Garantiedividende und/oder 
             des von ihnen bereits erhaltenen Ausgleichs und/oder eine 
             entsprechende Ergänzung der Abfindung je HOMAG-Aktie 
             verlangen. Ebenso werden alle übrigen außenstehenden 
             Aktionäre gleichgestellt, wenn sich die Dürr Technologies 
             GmbH gegenüber einem oder mehreren außenstehenden Aktionären 
             der HOMAG Group AG in einem Vergleich zur Abwendung oder 
             Beendigung eines Spruchverfahrens zur Zahlung einer höheren 
             Garantiedividende und/oder eines höheren Ausgleichs und/oder 
             einer höheren Abfindung verpflichtet. 
 
 
       -     Endet dieser Vertrag aufgrund einer Kündigung 
             durch eine der Vertragsparteien nach Ablauf der Frist zur 
             Annahme der Barabfindung, ist jeder zu diesem Zeitpunkt 
             außenstehende Aktionär der HOMAG Group AG berechtigt, seine 
             zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags von ihm gehaltenen 
             HOMAG-Aktien gegen Zahlung der im Vertrag bestimmten 
             Barabfindung an die Dürr Technologies GmbH zu veräußern. 
             Dieses Veräußerungsrecht endet zwei Monate nach 
             Bekanntmachung der Eintragung der Beendigung dieses Vertrags 
             im Handelsregister. 
 
 
       -     Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit 
             geschlossen. Er kann erstmals zum Ende des Geschäftsjahrs 
             der HOMAG Group AG gekündigt werden, das mindestens fünf 
             Zeitjahre nach dem Beginn des Geschäftsjahrs endet, für das 
             der Anspruch der Dürr Technologies GmbH auf Gewinnabführung 
             wirksam wird. Er verlängert sich anschließend jeweils um ein 
             Jahr, falls er nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor 
             seinem Ablauf von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. 
             Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt 
             unberührt. Ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund 
             besteht insbesondere dann, wenn der Dürr Technologies GmbH 
             nicht mehr direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte 
             aus den HOMAG-Aktien zusteht. Die Kündigung bedarf der 
             Schriftform. 
 
 
       -     Die Dürr Aktiengesellschaft hat eine 
             Patronatserklärung abgegeben, wonach sie sich verpflichtet, 
             dafür Sorge zu tragen, dass die Dürr Technologies GmbH in 
             der Weise geleitet und finanziell derart ausgestattet wird, 
             dass die Dürr Technologies GmbH in der Lage ist, ihre 
             Verbindlichkeiten aus dem Vertrag fristgemäß zu erfüllen. 
 
 
       -     Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. 
             Der Vertrag enthält eine sog. salvatorische Klausel. 
 
 
 
           Der beabsichtigte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
           hat folgenden Wortlaut: 
 
 
           ' Beherrschungs- und 
          Gewinnabführungsvertrag 
 
 
           zwischen der 
 
 
       (1)   Dürr Technologies GmbH 
 
 
             mit Satzungssitz in Stuttgart und Verwaltungssitz in 
             Bietigheim-Bissingen, eingetragen im Handelsregister des 
             Amtsgerichts Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 
             748980, 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 22, 2015 09:16 ET (14:16 GMT)

DJ DGAP-HV: Homag Group AG: Bekanntmachung der -2-

und der 
 
 
       (1)   HOMAG Group AG 
 
 
             mit Sitz in Schopfloch, eingetragen im Handelsregister des 
             Amtsgerichts Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 
             440649, 
 
 
 
       1     Leitung und Weisungen 
 
 
       1.1   Die HOMAG Group AG unterstellt die Leitung ihrer 
             Gesellschaft der Dürr Technologies GmbH. Die Dürr 
             Technologies GmbH ist demgemäß berechtigt, dem Vorstand der 
             HOMAG Group AG hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft 
             Weisungen zu erteilen. Der Vorstand der HOMAG Group AG ist 
             verpflichtet, den Weisungen der Dürr Technologies GmbH Folge 
             zu leisten. Die Geschäftsführung und die Vertretung der 
             HOMAG Group AG obliegen vorbehaltlich der vorstehenden Sätze 
             weiterhin dem Vorstand der HOMAG Group AG. 
 
 
       1.2   Die Dürr Technologies GmbH ist nicht berechtigt, 
             dem Vorstand der HOMAG Group AG die Weisung zu erteilen, 
             diesen Vertrag zu ändern, aufrechtzuerhalten oder zu 
             beendigen. 
 
 
       1.3   Die Dürr Technologies GmbH kann ihr 
             Weisungsrecht nur im Wege der organschaftlichen Vertretung 
             ausüben. Weisungen bedürfen der Textform. 
 
 
       1.4   Die Geschäftsführung der Dürr Technologies GmbH 
             hat bei der Erteilung von Weisungen gegenüber dem Vorstand 
             der HOMAG Group AG die Sorgfalt eines ordentlichen und 
             gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. 
 
 
 
       2     Gewinnabführung 
 
 
       2.1   Die HOMAG Group AG verpflichtet sich, ihren 
             gesamten nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorschriften 
             ermittelten Gewinn an die Dürr Technologies GmbH abzuführen. 
             Abzuführen ist, vorbehaltlich einer Bildung oder Auflösung 
             von Rücklagen gemäß nachstehender Ziffern 2.2 und 2.3 dieses 
             Vertrags, der gemäß § 301 Aktiengesetz ('AktG') in der 
             jeweils geltenden Fassung zulässige Höchstbetrag. 
 
 
       2.2   Sofern und nur in dem Umfang wie dies 
             handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger 
             kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist, 
             kann die HOMAG Group AG mit Zustimmung der Dürr Technologies 
             GmbH Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere 
             Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 Handelsgesetzbuch ('HGB')) 
             einstellen. 
 
 
       2.3   Während der Dauer dieses Vertrags gebildete 
             andere Gewinnrücklagen gemäß § 272 Abs. 3 HGB sind auf 
             schriftliches Verlangen der Dürr Technologies GmbH 
             aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu 
             verwenden oder als Gewinn abzuführen. Sonstige Rücklagen 
             oder ein Gewinnvortrag, der aus der Zeit vor Wirksamkeit 
             dieses Vertrags stammt, dürfen weder als Gewinn an die Dürr 
             Technologies GmbH abgeführt noch zum Ausgleich eines 
             Jahresfehlbetrags verwendet werden. 
 
 
       2.4   Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt 
             erstmals für den gesamten Gewinn des am 1. Januar 2016 
             beginnenden Geschäftsjahrs der HOMAG Group AG oder des 
             späteren Geschäftsjahrs der HOMAG Group AG, in dem dieser 
             Vertrag wirksam wird. Der Anspruch der Dürr Technologies 
             GmbH auf Gewinnabführung wird mit Ablauf des letzten Tages 
             eines Geschäftsjahrs der HOMAG Group AG fällig, für das der 
             jeweilige Anspruch besteht. Er ist spätestens mit Ablauf von 
             vier Wochen nach Feststellung des Jahresabschlusses der 
             HOMAG Group AG zu erfüllen. Für den Zeitraum zwischen 
             Fälligkeit und tatsächlicher Erfüllung des Anspruchs auf 
             Gewinnabführung werden Zinsen in der jeweiligen gesetzlichen 
             Höhe geschuldet. 
 
 
             Ansprüche aus einem etwaigen Zahlungsverzug bleiben 
             unberührt. 
 
 
       3     Verlustübernahme 
 
 
       3.1   Für die Verpflichtung der Dürr Technologies GmbH 
             zur Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG 
             in ihrer jeweils gültigen Fassung. 
 
 
       3.2   Die Verpflichtung zur Verlustübernahme gilt 
             erstmals für das gesamte Geschäftsjahr der HOMAG Group AG, 
             in dem dieser Vertrag wirksam wird. Der entsprechende 
             Anspruch der HOMAG Group AG wird mit Ablauf des letzten 
             Tages eines Geschäftsjahrs der HOMAG Group AG fällig, für 
             das der jeweilige Anspruch besteht. Er ist spätestens mit 
             Ablauf von vier Wochen nach Feststellung des 
             Jahresabschlusses der HOMAG Group AG zu erfüllen. Für den 
             Zeitraum zwischen Fälligkeit und tatsächlicher Erfüllung des 
             Anspruchs auf Ausgleich eines Jahresfehlbetrags werden 
             Zinsen in der jeweiligen gesetzlichen Höhe geschuldet. 
 
 
             Ansprüche aus einem etwaigen Zahlungsverzug bleiben 
             unberührt. 
 
 
       4     Ausgleichsleistung 
 
 
       4.1   Die Dürr Technologies GmbH garantiert den 
             außenstehenden Aktionären der HOMAG Group AG für das 
             Geschäftsjahr 2015 als angemessenen Ausgleich einen 
             bestimmten jährlichen Gewinnanteil gemäß Ziffer 4.3 
             ('Garantiedividende'). 
             Soweit die für das Geschäftsjahr 2015 der HOMAG Group AG 
             gezahlte Dividende (einschließlich eventueller 
             Abschlagszahlungen) je auf den Inhaber lautender Stückaktie 
             der HOMAG Group AG mit einem rechnerischen Anteil am 
             Grundkapital von jeweils EUR 1,00 ('HOMAG-Aktie') hinter der 
             Garantiedividende zurückbleibt, wird die Dürr Technologies 
             GmbH jedem außenstehenden Aktionär der HOMAG Group AG den 
             entsprechenden Differenzbetrag je HOMAG-Aktie zahlen. Die 
             eventuell erforderliche Zahlung des Differenzbetrags ist am 
             ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung 
             der HOMAG Group AG für das Geschäftsjahr 2015 der HOMAG 
             Group AG, die über die Verwendung des Ergebnisses des 
             auszugleichenden Geschäftsjahrs beschließt, fällig. Die 
             Verpflichtung nach dieser Ziffer 4.1 entfällt, wenn dieser 
             Vertrag nicht im Laufe des Jahres 2015 wirksam werden 
             sollte. 
 
 
       4.2   Die Dürr Technologies GmbH verpflichtet sich, 
             den außenstehenden Aktionären der HOMAG Group AG ab dem 
             Geschäftsjahr der HOMAG Group AG, für das der Anspruch auf 
             Gewinnabführung der Dürr Technologies GmbH gemäß Ziffer 2 
             wirksam wird, für die Dauer dieses Vertrags als angemessenen 
             Ausgleich eine jährliche Geldleistung ('Ausgleich') zu 
             zahlen. Der Ausgleich ist am ersten Bankarbeitstag nach der 
             ordentlichen Hauptversammlung der HOMAG Group AG für das 
             abgelaufene Geschäftsjahr, jedoch spätestens acht Monate 
             nach Ablauf dieses Geschäftsjahrs der HOMAG Group AG, 
             fällig. 
 
 
       4.3   Die Garantiedividende und der Ausgleich betragen 
             für jedes volle Geschäftsjahr der HOMAG Group AG für jede 
             HOMAG-Aktie jeweils brutto EUR 1,27 ('Bruttoausgleichsbetrag') 
             abzüglich des Betrags etwaiger Körperschaftsteuer sowie 
             Solidaritätszuschlags nach dem jeweils für diese Steuern für 
             das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz, wobei 
             dieser Abzug nur auf den Teilbetrag des 
             Bruttoausgleichsbetrags in Höhe von EUR 1,14 je HOMAG-Aktie 
             vorzunehmen ist, der sich auf die mit deutscher 
             Körperschaftsteuer belasteten Gewinne der HOMAG Group AG 
             bezieht. 
 
 
             Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses 
             Vertrags gelangen auf den anteiligen Bruttoausgleichsbetrag 
             von EUR 1,14 je HOMAG-Aktie, der sich auf die mit deutscher 
             Körperschaftsteuer belasteten Gewinne der HOMAG Group AG 
             bezieht, 15% Körperschaftsteuer zzgl. 5,5% 
             Solidaritätszuschlag, das sind EUR 0,18, zum Abzug. Zusammen 
             mit dem übrigen anteiligen Bruttoausgleichsbetrag von EUR 
             0,13 je HOMAG-Aktie, der sich auf die nicht mit deutscher 
             Körperschaftsteuer belasteten Gewinne bezieht, ergibt sich 
             daraus nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses 
             dieses Vertrags für das Jahr 2015 eine Garantiedividende und 
             im Übrigen ein Ausgleich in Höhe von insgesamt EUR 1,09 je 
             HOMAG-Aktie für ein volles Geschäftsjahr. 
 
 
       4.4   Die Garantiedividende wird für das Geschäftsjahr 
             2015 gewährt, wenn der Vertrag im Jahr 2015 wirksam wird. 
             Der Ausgleich wird erstmals für das Geschäftsjahr der HOMAG 
             Group AG gewährt, für das der Anspruch der Dürr Technologies 
             GmbH auf Gewinnabführung gemäß Ziffer 2 wirksam wird. 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 22, 2015 09:16 ET (14:16 GMT)

DJ DGAP-HV: Homag Group AG: Bekanntmachung der -3-

4.5   Falls dieser Vertrag während eines 
             Geschäftsjahrs der HOMAG Group AG endet oder die HOMAG Group 
             AG während der Dauer dieses Vertrags ein Rumpfgeschäftsjahr 
             bildet, vermindert sich der Bruttoausgleichsbetrag für das 
             betreffende Geschäftsjahr zeitanteilig. 
 
 
       4.6   Falls das Grundkapital der HOMAG Group AG aus 
             Gesellschaftsmitteln gegen Ausgabe neuer Aktien erhöht wird, 
             vermindert sich der Bruttoausgleichsbetrag je HOMAG-Aktie in 
             dem Maße, dass der Gesamtbetrag des Bruttoausgleichsbetrags 
             unverändert bleibt. Falls das Grundkapital der HOMAG Group 
             AG durch Bar- und/oder Sacheinlagen erhöht wird, gelten die 
             Rechte aus dieser Ziffer 4 auch für die von außenstehenden 
             Aktionären bezogenen Aktien aus einer solchen 
             Kapitalerhöhung. Der Beginn der Berechtigung gemäß dieser 
             Ziffer 4 ergibt sich aus der von der HOMAG Group AG bei 
             Ausgabe der neuen Aktien für diese festgesetzten 
             Gewinnanteilsberechtigung. 
 
 
       4.7   Falls ein Spruchverfahren zur gerichtlichen 
             Bestimmung des angemessenen Ausgleichs eingeleitet wird und 
             das Gericht rechtskräftig eine höhere Garantiedividende 
             und/oder einen höheren Ausgleich je HOMAG-Aktie festsetzt, 
             können die außenstehenden Aktionäre, auch wenn sie nach 
             Maßgabe der Ziffer 5 dieses Vertrags bereits abgefunden 
             wurden, eine entsprechende Ergänzung der von ihnen bereits 
             erhaltenen Garantiedividende und/oder des von ihnen bereits 
             erhaltenen Ausgleichs je HOMAG-Aktie verlangen. Ebenso 
             werden alle übrigen außenstehenden Aktionäre gleichgestellt, 
             wenn sich die Dürr Technologies GmbH gegenüber einem oder 
             mehreren außenstehenden Aktionären der HOMAG Group AG in 
             einem Vergleich zur Abwendung oder Beendigung eines 
             Spruchverfahrens zur Zahlung einer höheren Garantiedividende 
             und/oder eines höheren Ausgleichs verpflichtet. 
 
 
       5     Abfindung 
 
 
       5.1   Die Dürr Technologies GmbH verpflichtet sich, 
             auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der HOMAG 
             Group AG dessen HOMAG-Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe 
             von EUR 29,47 je HOMAG-Aktie ('Abfindung') zu erwerben. 
 
 
       5.2   Die Verpflichtung der Dürr Technologies GmbH 
             nach Ziffer 5.1 dieses Vertrags ist befristet. Die Frist 
             endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des 
             Bestehens dieses Vertrags im Handelsregister der HOMAG Group 
             AG nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist. Eine 
             Verlängerung der Frist nach § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG wegen 
             eines Antrags auf Bestimmung des Ausgleichs oder der 
             Abfindung durch das in § 2 Spruchverfahrensgesetz bestimmte 
             Gericht bleibt unberührt; in diesem Fall endet die Frist 
             zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den 
             zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekannt 
             gemacht worden ist. 
 
 
       5.3   Die Übertragung der HOMAG-Aktien gegen Zahlung 
             der Abfindung ist für die außenstehenden Aktionäre der HOMAG 
             Group AG kostenfrei. 
 
 
       5.4   Falls bis zum Ablauf der in Ziffer 5.2 dieses 
             Vertrags genannten Frist das Grundkapital der HOMAG Group AG 
             aus Gesellschaftsmitteln gegen Ausgabe neuer Aktien erhöht 
             wird, vermindert sich die Abfindung je HOMAG-Aktie 
             entsprechend in dem Maße, dass der Gesamtbetrag der 
             Abfindung unverändert bleibt. Falls das Grundkapital der 
             HOMAG Group AG bis zum Ablauf der in Ziffer 5.2 dieses 
             Vertrags genannten Frist durch Bar- und/oder Sacheinlagen 
             erhöht wird, gelten die Rechte aus dieser Ziffer 5 auch für 
             die von außenstehenden Aktionären bezogenen Aktien aus der 
             Kapitalerhöhung. 
 
 
       5.5   Falls ein Spruchverfahren zur gerichtlichen 
             Bestimmung der angemessenen Abfindung eingeleitet wird und 
             das Gericht rechtskräftig eine höhere Abfindung je 
             HOMAG-Aktie festsetzt, können die außenstehenden Aktionäre, 
             auch wenn sie bereits abgefunden wurden, eine entsprechende 
             Ergänzung der Abfindung je HOMAG-Aktie verlangen. Ebenso 
             werden alle übrigen außenstehenden Aktionäre gleichgestellt, 
             wenn sich die Dürr Technologies GmbH gegenüber einem oder 
             mehreren außenstehenden Aktionären der HOMAG Group AG in 
             einem Vergleich zur Abwendung oder Beendigung eines 
             Spruchverfahrens zur Zahlung einer höheren Abfindung 
             verpflichtet. 
 
 
       5.6   Endet dieser Vertrag aufgrund einer Kündigung 
             der Dürr Technologies GmbH oder der HOMAG Group AG zu einem 
             Zeitpunkt, in dem die in Ziffer 5.2 bestimmte Frist zur 
             Annahme der Abfindung nach Ziffer 5.1 bereits abgelaufen 
             ist, ist jeder zu diesem Zeitpunkt außenstehende Aktionär 
             der HOMAG Group AG berechtigt, seine zum Zeitpunkt der 
             Beendigung dieses Vertrags von ihm gehaltenen HOMAG-Aktien 
             gegen Zahlung der in Ziffer 5.1 bestimmten Abfindung je 
             HOMAG-Aktie an die Dürr Technologies GmbH zu veräußern, und 
             die Dürr Technologies GmbH ist verpflichtet, die 
             HOMAG-Aktien jedes außenstehenden Aktionärs auf dessen 
             Verlangen zu erwerben. Wird die in Ziffer 5.1 bestimmte 
             Abfindung je HOMAG-Aktie durch rechtskräftige Entscheidung 
             in einem Spruchverfahren oder durch einen Vergleich zur 
             Abwendung oder Beendigung eines Spruchverfahrens erhöht, 
             wird die Dürr Technologies GmbH die HOMAG-Aktien der 
             außenstehenden Aktionäre unter den in Satz 1 genannten 
             Voraussetzungen gegen Zahlung des im Spruchverfahren oder 
             dem Vergleich je HOMAG-Aktie festgesetzten Betrags erwerben. 
             Dieses Veräußerungsrecht ist befristet. Die Frist endet zwei 
             Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung der Beendigung 
             dieses Vertrags im Handelsregister der HOMAG Group AG nach § 
             10 HGB bekannt gemacht worden ist. Ziffer 5.3 und Ziffer 5.4 
             gelten entsprechend. 
 
 
       6     Wirksamwerden, Dauer und Kündigung dieses 
             Vertrags 
 
 
       6.1   Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung der 
             Hauptversammlung der HOMAG Group AG sowie der Zustimmung der 
             Gesellschafterversammlung der Dürr Technologies GmbH. Der 
             Vertrag wird mit seiner Eintragung im Handelsregister der 
             HOMAG Group AG wirksam. 
 
 
       6.2   Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit 
             geschlossen. Er kann erstmals zum Ende des Geschäftsjahrs 
             der HOMAG Group AG gekündigt werden, das mindestens fünf 
             Zeitjahre nach dem Beginn des Geschäftsjahrs der HOMAG Group 
             AG endet, für das der Anspruch der Dürr Technologies GmbH 
             gemäß Ziffer 2 wirksam wird. Er verlängert sich anschließend 
             jeweils um ein Jahr, falls er nicht mit einer Frist von 
             sechs Monaten vor seinem Ablauf von einer der 
             Vertragsparteien gekündigt wird. 
 
 
       6.3   Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach 
             § 297 Abs. 1 AktG bleibt unberührt. Ein Recht zur Kündigung 
             aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist 
             besteht für jede der Vertragsparteien auch dann, wenn 
 
 
         (a)   für die kündigende Vertragspartei ein 
               wichtiger Grund im steuerlichen Sinn (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 
               Satz 2 KStG in seiner jeweils anwendbaren Fassung) für die 
               Beendigung des Vertrags gegeben ist, oder 
 
 
         (b)   der Dürr Technologies GmbH nicht mehr direkt 
               oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte aus den HOMAG 
               Group AG-Aktien zusteht, oder 
 
 
         (c)   die Dürr Technologies GmbH sich vertraglich 
               verpflichtet hat, Anteile an der HOMAG Group AG auf einen 
               Dritten zu übertragen, so dass ihr mit dem bevorstehenden, 
               gegebenenfalls noch von externen Bedingungen abhängigen 
               Vollzug des Vertrags die Mehrheit der Stimmrechte aus den 
               HOMAG Group AG-Aktien nicht mehr unmittelbar oder 
               mittelbar zusteht, oder 
 
 
         (d)   eine Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation 
               der Dürr Technologies GmbH oder der HOMAG Group AG 
               durchgeführt wird. 
 
 
 
             Soweit nach den Regelungen des vorstehenden Satzes eine 
             Kündigung aus Gründen zulässig ist, die keinen wichtigen 
             Grund im Sinne von § 297 Abs. 1 AktG darstellen, bleibt § 
             297 Abs. 2 AktG unberührt. 
 
 
       6.4   Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. 
 
 
       7     Patronatserklärung 
 
 
             Die Dürr Aktiengesellschaft mit Satzungssitz in Stuttgart 
             und Verwaltungssitz in Bietigheim-Bissingen hat als 

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January 22, 2015 09:16 ET (14:16 GMT)

alleinige Gesellschafterin der Dürr Technologies GmbH, ohne 
             diesem Vertrag als Vertragspartei beizutreten, die 
             informationshalber als Anlage zu diesem Vertrag beigefügte 
             Patronatserklärung abgegeben. In dieser hat sich die Dürr 
             Aktiengesellschaft verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass 
             die Dürr Technologies GmbH in der Weise geleitet und 
             finanziell derart ausgestattet wird, dass die Dürr 
             Technologies GmbH in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten 
             gemäß Ziffern 3, 4 und 5 dieses Vertrags fristgemäß zu 
             erfüllen. 
 
 
       8     Schlussbestimmungen 
 
 
       8.1   Auf diesen Vertrag findet ausschließlich 
             deutsches Recht Anwendung. 
 
 
       8.2   Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ungültig 
             sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine notwendige 
             Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit 
             der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt. An 
             die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung 
             einer Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung 
             als vereinbart, die so weit wie möglich dem entspricht, was 
             die Parteien wollten oder nach dem Sinn und Zweck dieser 
             Vereinbarung gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der 
             Bestimmung oder die Regelungslücke erkannt hätten. 
 
 
 
 
           Dürr Technologies GmbH 
 
 
           Die Geschäftsführung 
 
 
 
           ____________________________, den _______________ 
 
 
 
 
           HOMAG Group AG 
 
 
           Der Vorstand 
 
 
 
           ____________________________, den _______________ 
 
 
 
           Anlage: Patronatserklärung der Dürr Aktiengesellschaft: 
 
 
          Patronatserklärung 
 
 
           Die Dürr Technologies GmbH, Bietigheim-Bissingen, eingetragen 
           im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der 
           Handelsregisternummer HRB 748980, beabsichtigt, einen 
           Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der HOMAG Group 
           AG, Schopfloch, eingetragen im Handelsregister des 
           Amtsgerichts Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 
           440649, als abhängigem und gewinnabführendem Unternehmen zu 
           schließen ('Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag'). Die 
           Dürr Aktiengesellschaft, Bietigheim-Bissingen, eingetragen im 
           Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der 
           Handelsregisternummer HRB 13677 ('Dürr AG') gibt hiermit 
           folgende Erklärungen ab, ohne dabei dem Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrag beizutreten: 
 
 
       1.    Die Dürr AG verpflichtet sich uneingeschränkt 
             und unwiderruflich, dafür Sorge zu tragen, dass die Dürr 
             Technologies GmbH in der Weise geleitet und finanziell 
             derart ausgestattet wird, dass die Dürr Technologies GmbH 
             stets in der Lage ist, alle ihre Verpflichtungen aus oder im 
             Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und 
             Gewinnabführungsvertrag vollständig und fristgemäß zu 
             erfüllen. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zum 
             Verlustausgleich nach § 302 AktG. Der HOMAG Group AG steht 
             insoweit ein eigener Anspruch nach § 328 Abs. 1 BGB, 
             gerichtet auf Zahlung an die Dürr Technologies GmbH, zu. 
 
 
       2.    Die Dürr AG steht den außenstehenden Aktionären 
             der HOMAG Group AG gegenüber uneingeschränkt und 
             unwiderruflich dafür ein, dass die Dürr Technologies GmbH 
             alle ihnen gegenüber bestehenden Verpflichtungen aus oder im 
             Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und 
             Gewinnabführungsvertrag, insbesondere zur Zahlung von 
             Ausgleich und Abfindung, vollständig und fristgemäß erfüllt. 
             Insoweit steht den außenstehenden Aktionären der HOMAG Group 
             AG ein eigener Anspruch nach § 328 Abs. 1 BGB, gerichtet auf 
             Zahlung an die Dürr Technologies GmbH, zu. Die Haftung der 
             Dürr AG gemäß den beiden vorgenannten Sätzen gilt jedoch nur 
             für den Fall, dass die Dürr Technologies GmbH ihre 
             Verpflichtungen gegenüber den außenstehenden Aktionären der 
             HOMAG Group AG aus oder im Zusammenhang mit dem 
             Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nicht vollständig 
             und fristgemäß erfüllt und die Dürr AG ihrer 
             Ausstattungsverpflichtung nach Ziffer 1 dieser 
             Patronatserklärung nicht nachkommt. 
 
 
 
          Bietigheim-Bissingen, den 19. Januar 2015 
 
          Dürr Aktiengesellschaft 
 
          Der Vorstand 
 
          Ralf W. Dieter                               Ralph Heuwing' 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des 
           vorstehend im Wortlaut wiedergegebenen Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrags zuzustimmen. 
 
 
           Hinweis: 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass bis zum 
           Bewertungsstichtag, dem Tag der außerordentlichen 
           Hauptversammlung am 5. März 2015, eine Absenkung des 
           Basiszinssatzes eintreten kann. Eine Absenkung des 
           Basiszinssatzes vor persönlichen Steuern von derzeit 1,75 % 
           auf 1,50 % oder 1,25 % hätte zur Folge, dass sich der 
           Abfindungsbetrag nach Maßgabe des Folgenden erhöhen und der 
           Ausgleichsbetrag (aufgrund des niedrigeren 
           Verrentungszinssatzes) nach unten bewegen würde. 
 
 
       -     Für den Fall, dass am 5. März 2015 ein 
             Basiszinssatz von 1,50 % vor persönlichen Steuern gilt, 
             werden die Dürr Technologies GmbH und die HOMAG Group AG 
             Ziffer 4.3 und Ziffer 5.1 des Beherrschungs- und 
             Gewinnabführungsvertrags anpassen und wie folgt fassen: 
 
 
         '4.3  Die Garantiedividende und der Ausgleich 
               betragen für jedes volle Geschäftsjahr der HOMAG Group AG 
               für jede HOMAG-Aktie jeweils brutto EUR 1,22 
               ('Bruttoausgleichsbetrag') 
               abzüglich des Betrags etwaiger Körperschaftsteuer sowie 
               Solidaritätszuschlags nach dem jeweils für diese Steuern 
               für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz, 
               wobei dieser Abzug nur auf den Teilbetrag des 
               Bruttoausgleichsbetrags in Höhe von EUR 1,07 je 
               HOMAG-Aktie vorzunehmen ist, der sich auf die mit 
               deutscher Körperschaftsteuer belasteten Gewinne der HOMAG 
               Group AG bezieht. 
 
 
               Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses 
               dieses Vertrags gelangen auf den anteiligen 
               Bruttoausgleichsbetrag von EUR 1,07 je HOMAG-Aktie, der 
               sich auf die mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten 
               Gewinne der HOMAG Group AG bezieht, 15% Körperschaftsteuer 
               zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag, das sind EUR 0,17, zum 
               Abzug. Zusammen mit dem übrigen anteiligen 
               Bruttoausgleichsbetrag von EUR 0,15 je HOMAG-Aktie, der 
               sich auf die nicht mit deutscher Körperschaftsteuer 
               belasteten Gewinne bezieht, ergibt sich daraus nach den 
               Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses 
               Vertrags für das Jahr 2015 eine Garantiedividende und im 
               Übrigen ein Ausgleich in Höhe von insgesamt EUR 1,05 je 
               HOMAG-Aktie für ein volles Geschäftsjahr.' 
 
 
         '5.1  Die Dürr Technologies GmbH verpflichtet sich, 
               auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der 
               HOMAG Group AG dessen HOMAG-Aktien gegen eine Barabfindung 
               in Höhe von EUR 30,48 je HOMAG-Aktie ('Abfindung') zu 
               erwerben.' 
 
 
 
             Für den Fall, dass am 5. März 2015 ein Basiszinssatz von 
             1,50 % vor persönlichen Steuern gilt, schlagen Vorstand und 
             Aufsichtsrat vor, dem Abschluss des Beherrschungs- und 
             Gewinnabführungsvertrags mit der vorstehend im Wortlaut 
             wiedergegebenen Fassung von Ziffer 4.3 und Ziffer 5.1 
             zuzustimmen. 
 
 
       -     Für den Fall, dass am 5. März 2015 ein 
             Basiszinssatz von 1,25 % vor persönlichen Steuern gilt, 
             werden die Dürr Technologies GmbH und die HOMAG Group AG 
             Ziffer 4.3 und Ziffer 5.1 des Beherrschungs- und 
             Gewinnabführungsvertrags anpassen und wie folgt fassen: 
 
 
         '4.3  Die Garantiedividende und der Ausgleich 
               betragen für jedes volle Geschäftsjahr der HOMAG Group AG 
               für jede HOMAG-Aktie jeweils brutto EUR 1,18 
               ('Bruttoausgleichsbetrag') 
               abzüglich des Betrags etwaiger Körperschaftsteuer sowie 
               Solidaritätszuschlags nach dem jeweils für diese Steuern 
               für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz, 
               wobei dieser Abzug nur auf den Teilbetrag des 
               Bruttoausgleichsbetrags in Höhe von EUR 1,07 je 

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January 22, 2015 09:16 ET (14:16 GMT)

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