Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag T-Mobile bei einer Beschwerde zum 3-Orange-Zusammenschluss recht gegeben. T-Mobile Austria war nach der Übernahme von Orange durch Hutchison 3 Austria (H3A) bei der Neuverteilung von Frequenzen von der TKK (Telekom-Control-Kommission) die Parteistellung verwehrt worden.
Nach den EU-Rechtsvorschriften für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste habe sich die Entscheidung zur Genehmigung der Übertragung von Rechten zur Nutzung von Funkfrequenzen auf die Marktstellung von T-Mobile als Betroffener im Wettbewerb ausgewirkt.
Nach der Fusion H3A-Orange vereinbarten H3A und Telekom Austria die Neuverteilung von Frequenzen untereinander. Ein Antrag von T-Mobile Austria, dabei als Partei gehört zu werden und einen fairen Ausgleich zwischen den Marktteilnehmern herzustellen, wurde von der TKK Ende 2012 abgelehnt. Dagegen legte T-Mobile Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ein, der seinerseits den EuGH zu einer Klärung anrief. Nun muss der VwGH die Letztentscheidung treffen./jep/ths/pro/APA/she
ISIN DE0005557508
AXC0243 2015-01-22/17:11