Original-Research: Mybet Holding SE - von Montega AG
Einstufung von Montega AG zu Mybet Holding SE
Unternehmen: Mybet Holding SE ISIN: DE000A0JRU67
Anlass der Studie: Update Empfehlung: Kaufen seit: 23.01.2015 Kursziel: 1,60 Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten Letzte Ratingänderung: - Analyst: Alexander Braun
Neues Umsatzsteuergesetz dürfte Ergebnis von mybet belasten
Bei Geschäften innerhalb der EU müssen Anbieter von digitalen Gütern und Dienstleistungen ab Januar 2015 die Umsatzsteuer in das Land abführen, aus dem der Kunde kommt. Bislang galt das Ursprungsland-Prinzip (Besteuerung im Land, in dem die leistende Niederlassung ihren Sitz hat). Unseren Berechnungen zufolge ergibt sich hieraus für mybet eine Belastung von knapp 1 Mio. Euro. Dass der Effekt nicht größer ist, liegt daran, dass nicht alle Produktgruppen der Besteuerung unterliegen. So sind beispielsweise Sportwettenumsätze in Deutschland von dieser Regelung ausgenommen. Neben der Ergebnisbelastung sehen wir die folgenden Auswirkungen für mybet bzw. die Glücksspielbranche:
- Keine Verschärfung der Wettbewerbssituation: Die Besteuerung betrifft alle wesentlichen Wettbewerber von mybet, darunter auch Unternehmen, die nicht reguliert sind. Insofern rechnen wir nicht mit einer Verschärfung der Wettbewerbssituation. Die Besteuerung dürfte allerdings zu einem weiteren Margenrückgang in der Branche führen.
- Marktkonsolidierung: Wie hoch die Belastung der jeweiligen Anbieter ist, hängt davon ab, in welchen Ländern die Kunden registriert sind und wie die Verteilung der Umsätze zwischen Casino und Sportwetten ist. U.E. wird der Margendruck zu einer weiteren Konsolidierung des Marktes führen.
Anpassung unserer Prognosen: Wir haben die Belastungen aus der Umsatzsteuerpflicht in unser Modell eingearbeitet und das EBIT für 2015 ff. um jeweils rund 1 Mio. Euro gesenkt. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die genauen Auswirkungen aufgrund der inkonsistenten Regelungen in den unterschiedlichen Märkten und erwarteter Anpassungen beim Gesetz derzeit nur schwer abzuschätzen sind.
WestLotto-Verfahren: WestLotto hat beim BGH wie erwartet eine Nicht-Zulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OLG Düsseldorf eingereicht. mybet hat hierzu Anfang des Jahres Stellung bezogen. Der BGH dürfte nun innerhalb der nächsten vier Monate entscheiden, ob eine Revision zugelassen wird. Sollte das Urteil des OLG Düsseldorf bestätigt werden, würde sofort Schadensersatz von WestLotto in Höhe von 11,5 Mio. zzgl. Zinsen fällig. Wir rechnen weiterhin mit einem Mittelzufluss für mybet von rund 15 Mio. Euro in 2015.
Fazit: Das neue Umsatzsteuergesetz dürfte sich spürbar negativ auf die Ergebnisentwicklung auswirken. Durch den klaren Fokus auf Online-Sportwetten in Deutschland wird mybet u.E. aber weniger stark leiden als viele seiner Wettbewerber. Sollten die Mittel aus dem WestLotto-Verfahren wie erwartet in 2015 zufließen, hätte mybet ausreichend Liquidität, um die strategische Neuausrichtung voranzutreiben und Konsolidierungschancen im Markt zu nutzen. Wir haben die Prognosen überarbeitet und den Steuereffekt abgebildet. Das neue Kursziel lautet 1,60 Euro (zuvor: 1,70 Euro). Die Kaufempfehlung wird bestätigt und stützt sich insbesondere auf das erwartete WestLotto-Urteil.
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Über Montega:
Die Montega AG zählt zu den größten unabhängigen Research-Häusern in Deutschland. Zum Coverage-Universum des Hamburger Unternehmens gehören eine Vielzahl von Small- und MidCaps aus unterschiedlichsten Sektoren. Montega unterhält umfangreiche Kontakte zu institutionellen Investoren, Vermögensverwaltern und Family Offices mit dem Fokus 'Deutsche Nebenwerte' und zeichnet sich durch eine aktive Pressearbeit aus. Die Veröffentlichungen der Analysten werden regelmäßig von der Fach- und Wirtschaftspresse zitiert. Neben der Erstellung von Research-Publikationen gehört die Organisation von Roadshows und Field Trips zum Leistungsspektrum der Montega AG.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: http://www.more-ir.de/d/12665.pdf
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ISIN DE000A0JRU67
AXC0212 2015-01-23/18:21