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DGAP-CMS: Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Siemens Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 
 
29.01.2015 08:00 
 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
 
Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 
 
Der am 4. November 2013 vom Vorstand der Siemens Aktiengesellschaft mit 
Zustimmung des Aufsichtsrates vom 6. November 2013 beschlossene 
Aktienrückkauf wird ab dem 29. Januar 2015 auf Basis und unter Beachtung 
der Anforderungen der von der Hauptversammlung am 27. Januar 2015 
beschlossenen Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 
Nr. 8 fortgeführt. Im Zeitraum bis zum 31. Oktober 2015 sollen auf Basis 
der Vorstandsbeschlüsse vom 4. November 2013 und vom 26. Januar 2015 
unverändert insgesamt eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu EUR 
4 Mrd. (ohne Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch rund 47,8 Mio. Stück 
Aktien zurückgekauft werden, wobei die seit Beginn des Aktienrückkaufs 
bereits erworbenen Aktien anzurechnen sind. Der Rückerwerb dient 
ausschließlich den Zwecken der Einziehung und Kapitalherabsetzung, der 
Ausgabe an Mitarbeiter, Organmitglieder von verbundenen Unternehmen und 
Mitglieder des Vorstands sowie der Bedienung beziehungsweise Absicherung 
von Wandel- / Optionsschuldverschreibungen. 
 
Mit der Durchführung des Rückkaufs ist unverändert eine Bank beauftragt, 
die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien 
unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das Recht der 
Siemens Aktiengesellschaft, das Mandat der Bank vorzeitig zu beenden und 
eine andere Bank zu beauftragen, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann 
im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, 
unterbrochen und wieder aufgenommen werden. 
 
Der Rückkauf soll unverändert günstigst und Interesse wahrend und 
ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter 
Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen. Gemäß der durch die ordentliche 
Hauptversammlung der Siemens Aktiengesellschaft am 27. Januar 2015 
erteilten Ermächtigung darf der Kaufpreis je zurück erworbener Aktie (ohne 
Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion 
ermittelten Kurs einer Siemens-Aktie im Xetra-Handel (oder einem 
vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und um 
nicht mehr als 20 % unterschreiten. 
 
Darüber hinaus ist die Bank unverändert verpflichtet, die 
Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung Nr. 2273/2003 der 
Kommission vom 22. Dezember 2003 (EG-VO) und sämtliche einschlägigen 
Bestimmungen, insbesondere auch die US-amerikanische Rule 10b-18 des 
Securities Exchange Act of 1934, zu beachten. Entsprechend der EG-VO darf 
kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des zuletzt an der Börse, an 
der der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses liegt bzw. über 
dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der 
Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend 
der EG-VO wird an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen 
täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf 
erfolgt, erworben. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem 
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem 
konkreten Kauftermin. 
 
Die Transaktionen werden unverändert in einer den Anforderungen des Art. 4 
Abs. 4 EG-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten 
Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. 
 
Zudem wird die Siemens Aktiengesellschaft unverändert über die Fortschritte 
des Aktienrückkaufs unter www.siemens.com/ir regelmäßig informieren. 
 
München, 29. Januar 2015 
Siemens Aktiengesellschaft 
 
Der Vorstand 
 
 
 
29.01.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Siemens Aktiengesellschaft 
              Wittelsbacherplatz 2 
              80333 München und Berlin 
              Deutschland 
Internet:     www.siemens.com 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

January 29, 2015 02:00 ET (07:00 GMT)

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© 2015 Dow Jones News
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