Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Wels (pta010/05.02.2015/11:40) - Freiwilliges Angebot der Pierer Industrie AG an
die Aktionäre der BF HOLDING AG (vormals BRAIN FORCE HOLDING AG)
Veröffentlichung des Ergebnisses gemäß § 19 Abs 2 Übernahmegesetz
Pierer Industrie AG ("Bieterin") hat am 6. November 2014 bekannt gegeben, an die
Aktionäre der BF HOLDING AG (vormals BRAIN FORCE HOLDING AG) ("Zielgesellschaft")
ein freiwilliges Angebot gemäß §§ 4 ff Übernahmegesetz ("ÜbG") abzugeben (das
"Angebot"). Das Angebot ist auf den Erwerb von sämtlichen Aktien der
Zielgesellschaft gerichtet, die sich nicht im Eigentum der Bieterin, mit ihr
gemeinsam vorgehender Rechtsträger oder Aktionären, die mit der Bieterin eine
Nichteinlieferungsvereinbarung abgeschlossen haben, befinden. Die
Angebotsunterlage wurde am 22. Dezember 2014 gemäß § 11 Abs 1a ÜbG
veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebotes endete am 2.
Februar 2015 ("Allgemeine Annahmefrist").
Bis zum Ende der Allgemeinen Annahmefrist am 2. Februar 2015 sind bei der
UniCredit Bank Austria AG als Annahme- und Zahlstelle insgesamt 1.871.727 Aktien
der BF HOLDING AG (vormals BRAIN FORCE HOLDING AG) zum Verkauf eingereicht
worden; dies entspricht einem Anteil am Grundkapital der BF HOLDING AG (vormals
BRAIN FORCE HOLDING AG) von rund 12,16%.
Nach Übertragung der eingelieferten Aktien wird die Bieterin somit über
insgesamt 11.692.086 Aktien der BF HOLDING AG (vormals BRAIN FORCE HOLDING AG)
verfügen; dies entspricht einem Anteil am Grundkapital der BF HOLDING AG
(vormals BRAIN FORCE HOLDING AG) von rund 75,99%. Der Angebotspreis von EUR 1,80
je Aktie wird den Aktionären, die das Angebot fristgerecht angenommen haben,
spätestens am 16. Februar 2015 durch UniCredit Bank Austria AG als Annahme- und
Zahlstelle Zug-um-Zug gegen Übertragung der Aktien ausbezahlt.
Gemäß Punkt 4. der veröffentlichten Angebotsunterlage stand das Übernahmeangebot
unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Bieterin bis zum Ende der
Allgemeinen Annahmefrist am 2. Februar 2015 Annahmeerklärungen für zumindest
1.014.960 Aktien (rund 6,6% des Grundkapitals) der Zielgesellschaft zugehen (die
"Mindestannahmeschwelle") und somit die Beteiligung der Bieterin am Grundkapital
und an den Stimmrechten der Zielgesellschaft die Schwelle von 60% erreicht.
Diese aufschiebende Bedingung ist am 22. Dezember 2014 eingetreten. Für alle
Aktionäre der Zielgesellschaft, die das Angebot nicht innerhalb der Annahmefrist
bis zum 2. Februar 2015 angenommen haben, verlängert sich die Annahmefrist somit
um drei Monate ab der Veröffentlichung des Ergebnisses (Nachfrist gemäß § 19 Abs
3 ÜbG). Die Bekanntgabe des Ergebnisses erfolgte am 5. Februar 2015. Die
Nachfrist endet daher am 5. Mai 2015, sodass das Übernahmeangebot noch bis
einschließlich 5. Mai 2015 angenommen werden kann.
Rückfragehinweis:
Frau Mag. Michaela Friepess
Pierer Industrie AG
4600 Wels, Edisonstraße 1
E-Mail: info@piererindustrie.at
Telefon: +43 (0)7242 / 69402
Fax: +43 (0)7242 / 69402 / 109
(Ende)
Aussender: Pierer Industrie AG
Adresse: Edisonstraße 1, 4600 Wels
Land: Österreich
Ansprechpartner: Mag. Michaela Friepess
Tel.: +43(0)7242/ 69402
E-Mail: info@piererindustrie.at
Website: www.piererindustrie.at
ISIN(s): - (Aktie)
Börsen: -
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1423132800018
© pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und
Finanznachrichten übermittelt durch pressetext.adhoc. Archiv:
http://adhoc.pressetext.com . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender
verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresFebruary 05, 2015 05:40 ET (10:40 GMT)
Wels (pta010/05.02.2015/11:40) - Freiwilliges Angebot der Pierer Industrie AG an
die Aktionäre der BF HOLDING AG (vormals BRAIN FORCE HOLDING AG)
Veröffentlichung des Ergebnisses gemäß § 19 Abs 2 Übernahmegesetz
Pierer Industrie AG ("Bieterin") hat am 6. November 2014 bekannt gegeben, an die
Aktionäre der BF HOLDING AG (vormals BRAIN FORCE HOLDING AG) ("Zielgesellschaft")
ein freiwilliges Angebot gemäß §§ 4 ff Übernahmegesetz ("ÜbG") abzugeben (das
"Angebot"). Das Angebot ist auf den Erwerb von sämtlichen Aktien der
Zielgesellschaft gerichtet, die sich nicht im Eigentum der Bieterin, mit ihr
gemeinsam vorgehender Rechtsträger oder Aktionären, die mit der Bieterin eine
Nichteinlieferungsvereinbarung abgeschlossen haben, befinden. Die
Angebotsunterlage wurde am 22. Dezember 2014 gemäß § 11 Abs 1a ÜbG
veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebotes endete am 2.
Februar 2015 ("Allgemeine Annahmefrist").
Bis zum Ende der Allgemeinen Annahmefrist am 2. Februar 2015 sind bei der
UniCredit Bank Austria AG als Annahme- und Zahlstelle insgesamt 1.871.727 Aktien
der BF HOLDING AG (vormals BRAIN FORCE HOLDING AG) zum Verkauf eingereicht
worden; dies entspricht einem Anteil am Grundkapital der BF HOLDING AG (vormals
BRAIN FORCE HOLDING AG) von rund 12,16%.
Nach Übertragung der eingelieferten Aktien wird die Bieterin somit über
insgesamt 11.692.086 Aktien der BF HOLDING AG (vormals BRAIN FORCE HOLDING AG)
verfügen; dies entspricht einem Anteil am Grundkapital der BF HOLDING AG
(vormals BRAIN FORCE HOLDING AG) von rund 75,99%. Der Angebotspreis von EUR 1,80
je Aktie wird den Aktionären, die das Angebot fristgerecht angenommen haben,
spätestens am 16. Februar 2015 durch UniCredit Bank Austria AG als Annahme- und
Zahlstelle Zug-um-Zug gegen Übertragung der Aktien ausbezahlt.
Gemäß Punkt 4. der veröffentlichten Angebotsunterlage stand das Übernahmeangebot
unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Bieterin bis zum Ende der
Allgemeinen Annahmefrist am 2. Februar 2015 Annahmeerklärungen für zumindest
1.014.960 Aktien (rund 6,6% des Grundkapitals) der Zielgesellschaft zugehen (die
"Mindestannahmeschwelle") und somit die Beteiligung der Bieterin am Grundkapital
und an den Stimmrechten der Zielgesellschaft die Schwelle von 60% erreicht.
Diese aufschiebende Bedingung ist am 22. Dezember 2014 eingetreten. Für alle
Aktionäre der Zielgesellschaft, die das Angebot nicht innerhalb der Annahmefrist
bis zum 2. Februar 2015 angenommen haben, verlängert sich die Annahmefrist somit
um drei Monate ab der Veröffentlichung des Ergebnisses (Nachfrist gemäß § 19 Abs
3 ÜbG). Die Bekanntgabe des Ergebnisses erfolgte am 5. Februar 2015. Die
Nachfrist endet daher am 5. Mai 2015, sodass das Übernahmeangebot noch bis
einschließlich 5. Mai 2015 angenommen werden kann.
Rückfragehinweis:
Frau Mag. Michaela Friepess
Pierer Industrie AG
4600 Wels, Edisonstraße 1
E-Mail: info@piererindustrie.at
Telefon: +43 (0)7242 / 69402
Fax: +43 (0)7242 / 69402 / 109
(Ende)
Aussender: Pierer Industrie AG
Adresse: Edisonstraße 1, 4600 Wels
Land: Österreich
Ansprechpartner: Mag. Michaela Friepess
Tel.: +43(0)7242/ 69402
E-Mail: info@piererindustrie.at
Website: www.piererindustrie.at
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