ISRA VISION AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 05.02.2015 15:07 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- ISRA VISION AG Darmstadt - Wertpapier-Kenn-Nummer 548 810 - - International Securities Identification Number DE0005488100 - Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit herzlich zu der am Dienstag, dem 17. März 2015 um 10.30 Uhr (Mitteleuropäische Zeit - MEZ) in den Räumen der Industrie- und Handelskammer Darmstadt, Rheinstraße 89, 64295 Darmstadt stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2014 und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014, des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2014 (IFRS) und des Konzernlageberichts sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 des Aktiengesetzes (AktG) am 21. Januar 2015 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist somit nicht erforderlich. Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht, Konzernlagebericht und Bericht des Aufsichtsrats sind vielmehr, ebenso wie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs der Hauptversammlung zugänglich zu machen und sollen dieser erläutert werden, ohne dass es hierzu einer Beschlussfassung bedarf. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013/2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2013/2014 in Höhe von EUR 6.808.698,30 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,39 je Stückaktie EUR bezogen auf die 4.372.440 Stückaktien mit voller 1.705.251,60 Gewinnberechtigung für das Geschäftsjahr 2013/2014 Vortrag auf neue Rechnung EUR 5.103.446,70 Bilanzgewinn EUR 6.808.698,30 Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Restbetrag in vorstehendem Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung basieren auf dem am 21. Januar 2015, dem Tag der Feststellung des Jahresabschlusses, dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 4.372.440 eingeteilt in ebenso viele Stückaktien. Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,39 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015 Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die PKF Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014/2015 zu bestellen. 6. Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 der Satzung steht Herrn Enis Ersü, Darmstadt, solange er am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt ist, das Recht zu, ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 der Satzung). Da Herr Enis Ersü erklärt hat, von seinem Recht, ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden, derzeit keinen Gebrauch zu machen, sind sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Ing. Henning Tolle, Dr.-Ing. h.c. Heribert J. Wiedenhues und Dr. Wolfgang Witz endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 17. März 2015. Die vorgenannten Personen sollen erneut zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt werden. Außerdem hat Herr Dr. Erich W. Georg sein Amt mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 17. März 2015 niedergelegt. An seiner Stelle soll Frau Susanne Wiegand in den Aufsichtsrat gewählt werden, wobei die Wahl für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Herrn Dr. Erich W. Georg erfolgen soll. Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor, die folgenden Personen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen: a) Herrn Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Ing. Henning Tolle, emeritierter Universitätsprofessor (Universitätsprofessor em.), wohnhaft in Roßdorf, b) Herrn Dr.-Ing. h.c. Heribert J. Wiedenhues, ehemaliges Vorstandsmitglied der Thyssen Krupp Engineering AG, Lahnstein, wohnhaft in Lahnstein, c) Herrn Dr. Wolfgang Witz, Rechtsanwalt und Partner der Rechtsanwaltssozietät Baas, Overlack, Witz, Mannheim, wohnhaft in Freiburg im Breisgau, und zwar jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet wird, d) Frau Susanne Wiegand, Mitglied des Executive Committees der Privinvest Holding SAL, Beirut/Libanon, Geschäftsführerin der German Naval Yards Holdings GmbH, Rendsburg, der Nobiskrug GmbH, Rendsburg, der Abu Dhabi MAR Kiel GmbH, Kiel, und der Lindenau Werft GmbH, Kiel, sowie Mitglied des Vorstands im Verband für Schiffbau und Meerestechnik e.V., wohnhaft in Schönaich, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016/2017 beschließt. Die Wahlen sollen als Einzelwahlen erfolgen. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex: Herr Prof. Dr. rer. nat. Dipl. Ing. Henning Tolle ist weder Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Herr Dr.-Ing. h.c. Heribert J. Wiedenhues ist Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten der folgenden Gesellschaften: Aufsichtsratsvorsitzender der PM-International AG, Speyer; Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der FISCHER COMPUTERTECHNIK FCT Aktiengesellschaft, Radolfzell am Bodensee. Er ist zudem Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien der folgenden Wirtschaftsunternehmen: Verwaltungsratsmitglied der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
February 05, 2015 09:08 ET (14:08 GMT)