Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 24.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Solarboom 2024: Fünf Gründe, die für diese Aktie sprechen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
154 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: ISRA VISION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.03.2015 in Darmstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

ISRA VISION AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
05.02.2015 15:07 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   ISRA VISION AG 
 
   Darmstadt 
 
   - Wertpapier-Kenn-Nummer 548 810 - 
   - International Securities Identification Number DE0005488100 - 
 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit herzlich zu der am 
 
   Dienstag, dem 17. März 2015 um 10.30 Uhr (Mitteleuropäische Zeit - 
   MEZ) 
 
   in den Räumen der Industrie- und Handelskammer Darmstadt, Rheinstraße 
   89, 64295 Darmstadt stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   eingeladen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           30. September 2014 und des Lageberichts sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014, des gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 30. September 2014 (IFRS) und des 
           Konzernlageberichts sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 
           Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 des 
           Aktiengesetzes (AktG) am 21. Januar 2015 gebilligt. Der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des 
           Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses 
           durch die Hauptversammlung ist somit nicht erforderlich. 
           Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht, 
           Konzernlagebericht und Bericht des Aufsichtsrats sind 
           vielmehr, ebenso wie der erläuternde Bericht des Vorstands zu 
           den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuchs der Hauptversammlung zugänglich zu machen 
           und sollen dieser erläutert werden, ohne dass es hierzu einer 
           Beschlussfassung bedarf. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013/2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2013/2014 in 
           Höhe von EUR 6.808.698,30 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,39 je Stückaktie             EUR 
   bezogen auf die 4.372.440 Stückaktien mit voller           1.705.251,60 
   Gewinnberechtigung für das Geschäftsjahr 2013/2014 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                                           EUR 
                                                              5.103.446,70 
 
   Bilanzgewinn                                                        EUR 
                                                              6.808.698,30 
 
 
           Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende 
           Restbetrag in vorstehendem Beschlussvorschlag zur 
           Gewinnverwendung basieren auf dem am 21. Januar 2015, dem Tag 
           der Feststellung des Jahresabschlusses, dividendenberechtigten 
           Grundkapital in Höhe von EUR 4.372.440 eingeteilt in ebenso 
           viele Stückaktien. 
 
 
           Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum 
           Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die 
           Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von 
           Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein 
           entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur 
           Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine 
           Ausschüttung von EUR 0,39 je dividendenberechtigter Stückaktie 
           vorsieht. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich 
           die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die 
           Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung 
           vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme 
           erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende 
           Betrag entsprechend. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013/2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende 
           Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die PKF Deutschland 
           GmbH, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014/2015 zu 
           bestellen. 
 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
           AktG und § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern 
           zusammen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 der Satzung steht Herrn Enis 
           Ersü, Darmstadt, solange er am Grundkapital der Gesellschaft 
           beteiligt ist, das Recht zu, ein Mitglied in den Aufsichtsrat 
           zu entsenden. Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder werden von 
           der Hauptversammlung gewählt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 der Satzung). 
           Da Herr Enis Ersü erklärt hat, von seinem Recht, ein Mitglied 
           in den Aufsichtsrat zu entsenden, derzeit keinen Gebrauch zu 
           machen, sind sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats von der 
           Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. 
           rer. nat. Dipl.-Ing. Henning Tolle, Dr.-Ing. h.c. Heribert J. 
           Wiedenhues und Dr. Wolfgang Witz endet mit Ablauf der 
           Hauptversammlung am 17. März 2015. Die vorgenannten Personen 
           sollen erneut zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt werden. 
           Außerdem hat Herr Dr. Erich W. Georg sein Amt mit Wirkung zum 
           Ablauf der Hauptversammlung am 17. März 2015 niedergelegt. An 
           seiner Stelle soll Frau Susanne Wiegand in den Aufsichtsrat 
           gewählt werden, wobei die Wahl für den Rest der Amtszeit des 
           ausscheidenden Herrn Dr. Erich W. Georg erfolgen soll. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor, die folgenden Personen 
           in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen: 
 
 
           a) Herrn Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Ing. Henning Tolle, 
           emeritierter Universitätsprofessor (Universitätsprofessor 
           em.), wohnhaft in Roßdorf, 
 
 
           b) Herrn Dr.-Ing. h.c. Heribert J. Wiedenhues, ehemaliges 
           Vorstandsmitglied der Thyssen Krupp Engineering AG, Lahnstein, 
           wohnhaft in Lahnstein, 
 
 
           c) Herrn Dr. Wolfgang Witz, Rechtsanwalt und Partner der 
           Rechtsanwaltssozietät Baas, Overlack, Witz, Mannheim, wohnhaft 
           in Freiburg im Breisgau, 
 
 
           und zwar jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
           Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei 
           das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet 
           wird, 
 
 
           d) Frau Susanne Wiegand, Mitglied des Executive Committees der 
           Privinvest Holding SAL, Beirut/Libanon, Geschäftsführerin der 
           German Naval Yards Holdings GmbH, Rendsburg, der Nobiskrug 
           GmbH, Rendsburg, der Abu Dhabi MAR Kiel GmbH, Kiel, und der 
           Lindenau Werft GmbH, Kiel, sowie Mitglied des Vorstands im 
           Verband für Schiffbau und Meerestechnik e.V., wohnhaft in 
           Schönaich, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2016/2017 beschließt. 
 
 
           Die Wahlen sollen als Einzelwahlen erfolgen. 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie gemäß Ziffer 
           5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex: 
 
 
           Herr Prof. Dr. rer. nat. Dipl. Ing. Henning Tolle ist weder 
           Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
           noch Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
           Herr Dr.-Ing. h.c. Heribert J. Wiedenhues ist Mitglied in 
           anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten der folgenden 
           Gesellschaften: Aufsichtsratsvorsitzender der PM-International 
           AG, Speyer; Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der 
           FISCHER COMPUTERTECHNIK FCT Aktiengesellschaft, Radolfzell am 
           Bodensee. Er ist zudem Mitglied in vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien der folgenden 
           Wirtschaftsunternehmen: Verwaltungsratsmitglied der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 05, 2015 09:08 ET (14:08 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2015 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.