ISRA VISION AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
05.02.2015 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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ISRA VISION AG
Darmstadt
- Wertpapier-Kenn-Nummer 548 810 -
- International Securities Identification Number DE0005488100 -
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit herzlich zu der am
Dienstag, dem 17. März 2015 um 10.30 Uhr (Mitteleuropäische Zeit -
MEZ)
in den Räumen der Industrie- und Handelskammer Darmstadt, Rheinstraße
89, 64295 Darmstadt stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
30. September 2014 und des Lageberichts sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 30. September 2014 (IFRS) und des
Konzernlageberichts sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315
Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 des
Aktiengesetzes (AktG) am 21. Januar 2015 gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des
Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses
durch die Hauptversammlung ist somit nicht erforderlich.
Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht,
Konzernlagebericht und Bericht des Aufsichtsrats sind
vielmehr, ebenso wie der erläuternde Bericht des Vorstands zu
den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuchs der Hauptversammlung zugänglich zu machen
und sollen dieser erläutert werden, ohne dass es hierzu einer
Beschlussfassung bedarf.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013/2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2013/2014 in
Höhe von EUR 6.808.698,30 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,39 je Stückaktie EUR
bezogen auf die 4.372.440 Stückaktien mit voller 1.705.251,60
Gewinnberechtigung für das Geschäftsjahr 2013/2014
Vortrag auf neue Rechnung EUR
5.103.446,70
Bilanzgewinn EUR
6.808.698,30
Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende
Restbetrag in vorstehendem Beschlussvorschlag zur
Gewinnverwendung basieren auf dem am 21. Januar 2015, dem Tag
der Feststellung des Jahresabschlusses, dividendenberechtigten
Grundkapital in Höhe von EUR 4.372.440 eingeteilt in ebenso
viele Stückaktien.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die
Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von
Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur
Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine
Ausschüttung von EUR 0,39 je dividendenberechtigter Stückaktie
vorsieht. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich
die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die
Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung
vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme
erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende
Betrag entsprechend.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013/2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende
Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die PKF Deutschland
GmbH, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014/2015 zu
bestellen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG und § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern
zusammen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 der Satzung steht Herrn Enis
Ersü, Darmstadt, solange er am Grundkapital der Gesellschaft
beteiligt ist, das Recht zu, ein Mitglied in den Aufsichtsrat
zu entsenden. Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder werden von
der Hauptversammlung gewählt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 der Satzung).
Da Herr Enis Ersü erklärt hat, von seinem Recht, ein Mitglied
in den Aufsichtsrat zu entsenden, derzeit keinen Gebrauch zu
machen, sind sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats von der
Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr.
rer. nat. Dipl.-Ing. Henning Tolle, Dr.-Ing. h.c. Heribert J.
Wiedenhues und Dr. Wolfgang Witz endet mit Ablauf der
Hauptversammlung am 17. März 2015. Die vorgenannten Personen
sollen erneut zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt werden.
Außerdem hat Herr Dr. Erich W. Georg sein Amt mit Wirkung zum
Ablauf der Hauptversammlung am 17. März 2015 niedergelegt. An
seiner Stelle soll Frau Susanne Wiegand in den Aufsichtsrat
gewählt werden, wobei die Wahl für den Rest der Amtszeit des
ausscheidenden Herrn Dr. Erich W. Georg erfolgen soll.
Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor, die folgenden Personen
in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:
a) Herrn Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Ing. Henning Tolle,
emeritierter Universitätsprofessor (Universitätsprofessor
em.), wohnhaft in Roßdorf,
b) Herrn Dr.-Ing. h.c. Heribert J. Wiedenhues, ehemaliges
Vorstandsmitglied der Thyssen Krupp Engineering AG, Lahnstein,
wohnhaft in Lahnstein,
c) Herrn Dr. Wolfgang Witz, Rechtsanwalt und Partner der
Rechtsanwaltssozietät Baas, Overlack, Witz, Mannheim, wohnhaft
in Freiburg im Breisgau,
und zwar jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei
das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet
wird,
d) Frau Susanne Wiegand, Mitglied des Executive Committees der
Privinvest Holding SAL, Beirut/Libanon, Geschäftsführerin der
German Naval Yards Holdings GmbH, Rendsburg, der Nobiskrug
GmbH, Rendsburg, der Abu Dhabi MAR Kiel GmbH, Kiel, und der
Lindenau Werft GmbH, Kiel, sowie Mitglied des Vorstands im
Verband für Schiffbau und Meerestechnik e.V., wohnhaft in
Schönaich, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2016/2017 beschließt.
Die Wahlen sollen als Einzelwahlen erfolgen.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie gemäß Ziffer
5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex:
Herr Prof. Dr. rer. nat. Dipl. Ing. Henning Tolle ist weder
Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
noch Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Herr Dr.-Ing. h.c. Heribert J. Wiedenhues ist Mitglied in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten der folgenden
Gesellschaften: Aufsichtsratsvorsitzender der PM-International
AG, Speyer; Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der
FISCHER COMPUTERTECHNIK FCT Aktiengesellschaft, Radolfzell am
Bodensee. Er ist zudem Mitglied in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien der folgenden
Wirtschaftsunternehmen: Verwaltungsratsmitglied der
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February 05, 2015 09:08 ET (14:08 GMT)
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