Im Streit mit einem Hedgefonds über den
Austragungsort eines Prozesses hat die Porsche SE
Aktuell ging es vereinfacht gesagt aber lediglich um die Frage, wer seine Klage zuerst an die jeweilige Gegenseite übermittelt hat - denn daraus ergibt sich der Ort des Prozesses. Inhaltlich ist damit noch nichts entschieden.
Der Hedgefonds, der den Streit in London ausfechten will, hatte darauf gepocht, dass die Zustellung von Porsches Klage wegen Lücken in der Anschrift nicht wirksam gewesen sei. Das OLG entschied nach Angaben eines Sprechers vom Dienstag zugunsten der Porsche SE, ließ aber eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zu./lan/DP/stb
ISIN DE000PAH0038 DE0007664039
AXC0171 2015-02-10/15:23