
Von Noémie Bisserbe
PARIS--Im Zuge der Ermittlungen gegen die UBS wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung haben die französischen Behörden Haftbefehl gegen drei ehemalige Mitarbeiter des Schweizer Instituts erlassen. Die Haftbefehle gegen die drei Banker seien bereits im Januar ausgestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Paris mit. Eine Sprecherin der Behörde wollte keine weiteren Details nennen.
Die vertiefte Untersuchung könnte für die UBS weitere Schwierigkeiten bedeuten, fünf Jahre nachdem das Institut bereits 780 Millionen US-Dollar Strafe gezahlt und die Namen von 4.500 US-Steuerzahlern mit geheimen Konten an die US-Behörden übergeben hatte, um einer Anklage in den USA zu entgehen. Ein UBS-Sprecher wollte die Lage in Frankreich nicht kommentieren.
Französische Richter prüfen derzeit, ob UBS in Frankreich ein System unterstützt hat, bei dem UBS-Banker aus der Schweiz Zugang zu Kunden in Frankreich gehabt haben könnten. Dabei wird auch geprüft, ob die Schweizer Banker möglicherweise diese Kunden auch mitunter ermutigt hätten, in der Schweiz Konten zu eröffnen, um Steuern zu hinterziehen. Nach französischem Recht können nur in Frankreich beheimatete Gesellschaften um Kunden in dem Land werben.
In Frankreich steht die UBS schon seit Sommer 2013 im Visier der Behörden. Seinerzeit wurde ein Verfahren gegen die Frankreich-Tochter der Bank wegen illegaler Kundenwerbung eingeleitet. Im Folgejahr wurde die Untersuchung auf die Muttergesellschaft in der Schweiz ausgeweitet. Die Franzosen leiteten Ermittlungen wegen des Verdachts auf Geldwäsche ein. Die UBS wurde aufgefordert, bis Ende September 2014 eine Sicherheit über 1,1 Milliarde Euro zu hinterlegen. Die Bank nannte die Summe in ihrer darauf folgenden Anfechtungsklage "beispiellos und ungerechtfertigt". Das höchste Revisionsgericht Frankreichs, der Kassationshof, hat die Anfechtung im Dezember zurückgewiesen.
Mitarbeit: Andrew Morse.
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February 17, 2015 13:33 ET (18:33 GMT)
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