Zürich (ots) - Unternehmen sind säumig bei der Umsetzung der
Vergütungsverordnung. Sowohl die Anlegerstiftung Ethos als auch die
Aktionärsvertreter von Actares kommen zum Schluss, dass die
Abzocker-Initiative von den Unternehmen nach wie vor kaum
berücksichtigt wird. Das schreibt die "Handelszeitung" in ihrer
aktuellen Ausgabe. «Nur ein Viertel der Unternehmen lässt auf den
Generalversammlungen die Aktionäre retrospektiv über die variablen
Vergütungen für die Geschäftsleitung abstimmen», kritisiert
Ethos-Chef Dominique Biedermann. Drei Viertel der grössten 150
Schweizer börsenkotierten Unternehmen setzen die variable Vergütung
nach wie vor prospektiv fest. Dies, ohne zu wissen, wie das
Unternehmen und die Manager performen werden. Das neue
Obligationenrecht soll regeln, dass variable Vergütungen künftig
verpflichtend erst im Nachhinein bei der Generalversammlung zu
genehmigen sind. Die Vernehmlassungsfrist für dieses neue Gesetz
endet am 15. März. Dann befasst sich das Parlament in Bern mit der
Umsetzung.
Originaltext: Handelszeitung
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/pm/100009535
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100009535.rss2
Kontakt:
Weitere Information erhalten Sie unter der Telefonnummer 043 444 57
77.
Vergütungsverordnung. Sowohl die Anlegerstiftung Ethos als auch die
Aktionärsvertreter von Actares kommen zum Schluss, dass die
Abzocker-Initiative von den Unternehmen nach wie vor kaum
berücksichtigt wird. Das schreibt die "Handelszeitung" in ihrer
aktuellen Ausgabe. «Nur ein Viertel der Unternehmen lässt auf den
Generalversammlungen die Aktionäre retrospektiv über die variablen
Vergütungen für die Geschäftsleitung abstimmen», kritisiert
Ethos-Chef Dominique Biedermann. Drei Viertel der grössten 150
Schweizer börsenkotierten Unternehmen setzen die variable Vergütung
nach wie vor prospektiv fest. Dies, ohne zu wissen, wie das
Unternehmen und die Manager performen werden. Das neue
Obligationenrecht soll regeln, dass variable Vergütungen künftig
verpflichtend erst im Nachhinein bei der Generalversammlung zu
genehmigen sind. Die Vernehmlassungsfrist für dieses neue Gesetz
endet am 15. März. Dann befasst sich das Parlament in Bern mit der
Umsetzung.
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