
Die Bundesregierung sieht beim geplanten besseren Schutz der Anleger vor hochriskanten und unseriösen Finanzprodukten auch Verbraucher in der Pflicht. Es gehe um die Balance zwischen Regulierung und Eigenverantwortung, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Michael Meister (CDU), am Freitag im Bundestag bei der ersten Lesung des Kleinanlegerschutzgesetzes. Justizminister Heiko Maas (SPD) sprach von einem neuen Koordinatensystem für den "Grauen Kapitalmarkt".
Das Gesetz sieht mehr Transparenz vor, Werbeverbote und Warnhinweise für Geldanlagen sowie eine stärkere Aufsicht über Anbieter und Produkte. Hoffnung ist auch, unzulässige "Schneeballsysteme" einzudämmen, mit denen Anleger häufig geprellt wurden. Auslöser für die strengeren Vorgaben war auch die Insolvenz des Windparkfinanzierers Prokon. Dort hatten 75 000 Anleger etwa 1,4 Milliarden Euro in hochriskante Genussrechte investiert. Experten schätzen, dass Anleger jährlich zwischen 50 und 100 Milliarden Euro durch Falschberatung und den Verkauf unseriöser Produkte verlieren.
Anbieter und Vermittler müssen künftig mehr und aktuellere Informationen zu Anlagen in Verkaufsprospekten veröffentlichen. Die Prospektpflicht wird auf alle Vermögensanlagen ausgedehnt. So sind Anbieter von Nachrangdarlehen und ähnlichen Angeboten zu Prospekten verpflichtet. Da solche Darlehen auch für Kapitalsammeln per Internet ("Crowdfunding") sowie bei sozialen und gemeinnützigen Projekten genutzt werden, soll es Ausnahmen geben. Öffentliche Werbung in Bussen und Bahnen oder auf Plakaten ist unzulässig. In Printmedien bleibt sie erlaubt, wird aber eingeschränkt./sl/DP/she
AXC0245 2015-02-27/16:20