von Michael H. Schulz, €uro am Sonntag Laut vier noch nicht rechtskräftigen Urteilen des Oberlandesgerichts (OLG) München soll die DAB Bank für Verluste aus riskanten Genussscheinen und Anleihen ab 2007 haften (Az. 5 U 119/14 u. a.). Das OLG sah es als erwiesen an, dass die Bank mit dem Finanzdienstleister Accessio ...Den vollständigen Artikel lesen ...